Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung

Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
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Staatliche Ebene Bund
Stellung der Behörde Bundesoberbehörde
Aufsichtsbehörde(n) Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Gründung 1870
Hauptsitz Berlin
Anzahl der Bediensteten ca. 1700
Website www.bam.de

Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) ist eine Bundesoberbehörde und Einrichtung der Ressortforschung der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Berlin-Lichterfelde. Unter ihrer Leitlinie Sicherheit in Technik und Chemie ist sie zuständig für die öffentliche technische Sicherheit und für metrologische Aufgaben in der Chemie. In der BAM sind über rund 1700 Mitarbeiter beschäftigt.

Inhaltsverzeichnis

Verwendung des Organisationsnamens

Als Organisationsname wird im Fachjargon der Pyrotechnik nahezu ausschließlich die Kurzform BAM genutzt. Die Langversion des Namens ist in Fachkreisen bekannt. Obwohl es Verwechselungsgefahr mit zahlreichen weiteren Bezeichnungen unter dem Begriff BAM besteht, wird zumeist die Kurzform genutzt.[1]

Aufgrund der Aufgabe der BAM, pyrotechnische Gegenstände zu prüfen, was auch immer eine auf dem Gegenstand aufgedruckte BAM-Nummer zur Folge hat, wird beispielsweise von Mitarbeitern der Behörde gelegentlich gerne das Selbstverständnis „Ohne BAM kein Bumm“ wiedergegeben.

Historische Entwicklung

  • 1870: Gründungserlass über die Mechanisch-Technische Versuchsanstalt als erste der königlich preußischen Versuchsanstalten
  • 1904–1919: Königliches Materialprüfungsamt
  • 1919–1945: Staatliches Materialprüfungsamt (MPA)
  • 1920–1945: Chemisch-Technische Reichsanstalt (CTR) als Nachfolgeeinrichtung des 1889 gegründeten Militärversuchsamtes
  • 1945: Zusammenfassung von MPA und CTR unter Betreuung durch den Magistrat von Berlin
  • 1954: Übernahme der neu eingerichteten Bundesanstalt für mechanische und chemische Materialprüfung (BAM) von der Bundesrepublik Deutschland
  • 1956: neuer Name: Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM)
  • 1969: Bundesoberbehörde
  • 1986: Namenserweiterung zu Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)

Aufgaben

Die Aufgaben der BAM stehen im Aufgabenverbund „Material – Chemie – Umwelt – Sicherheit“. Die BAM hat den gesetzlichen Auftrag (Sprengstoffgesetz u. a.) für:

  • Hoheitliche Funktionen für die öffentliche technische Sicherheit
  • Mitarbeit in der Regelsetzung (Gesetze, Verordnungen, nationale und internationale Normen)
  • Beratung der Bundesregierung, der Wirtschaft und von Organisationen in Fragen des Aufgabenverbunds
  • Entwicklung und Bereitstellung von Referenzverfahren, Referenzmaterialien
  • Weiterentwicklung von Sicherheit und Zuverlässigkeit in Chemie- und Materialtechnik

Eine der bekanntesten Aufgaben der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung ist die Überprüfung von pyrotechnischen Gegenständen wie Feuerwerkskörpern. In Deutschland dürfen nur pyrotechnische Gegenstände verkauft werden, die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung zugelassen bzw. im Rahmen einer Qualitäts-Sicherung geprüft sind.[2] Weitere in der Öffentlichkeit stark beachtete Tätigkeiten der BAM sind die Zulassung von Gefahrgutumschließungen für den Gefahrguttransport, die Weiterentwicklung der zerstörungsfreien Prüfung zur Früherkennung von Schädigungen und Vermeidung von Unfällen sowie die Entwicklung und Bereitstellung von Referenzmaterialien für die analytische Chemie z. B. in Umweltlaboratorien.[3]

Seit 2006 ist der Punkt „Erhalt des Kulturerbes“ in der Zielvereinbarung zwischen der BAM und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie enthalten. Mit Projekten zur Untersuchung der Qumranrollen, der Himmelsscheibe von Nebra, mittelalterlichen Silberstiftzeichnungen oder historischen Tinten hat die BAM in diesem Arbeitsbereich internationale Anerkennung findende Arbeiten durchgeführt.

Tätigkeitsbereiche

Es gibt die folgende drei Tätigkeitsbereiche in der BAM:

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Universität Leipzig, Wortschatzabfrage: BAM (durchgeführt am 19. September 2010)
  2. Rahmenrichtlinie zum Qualitätssicherungsverfahren von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse IV
  3. Rechtliche Grundlagen für die Aufgaben der BAM (Januar 2010) PDF-Datei (abgerufen am 9. September 2010)
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