Kollegialbehörde

Kollegialbehörde

Kollegialbehörden mit richterlichem Einschlag sind in Österreich gemäß Artikel 133 Ziffer 4 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 2 Bundes-Verfassungsgesetz eingerichtete Verwaltungsbehörden, die in oberster Instanz entscheiden.

Wesentliches Kriterium der Kollegialbehörden ist, dass ihnen zumindest ein Richter als Mitglied angehören muss und auch die übrigen Mitglieder an keine Weisungen gebunden sind. Gegen eine Entscheidung einer Kollegialbehörde mit richterlichem Einschlag ist grundsätzlich keine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof zulässig, es sei denn, sie wird durch (einfaches) Gesetz ausdrücklich für zulässig erklärt, was häufig der Fall ist.

Beispiele für Kollegialbehörden mit richterlichem Einschlag sind die Telekom-Control-Kommission, der Bundeskommunikationssenat, der Oberste Patent- und Markensenat oder die Landesgrundverkehrskommissionen.

Die Einrichtung von Kollegialbehörden mit richterlichem Einschlag führt zu einer Einschränkung des Prinzips der Weisungsgebundenheit der staatlichen Verwaltung und damit der parlamentarischen Verantwortlichkeit des ansonsten zuständigen obersten Verwaltungsorgans (in der Regel der Bundesminister oder die Landesregierung).

Der Verfassungsgerichtshof hat daher die Einrichtung von Kollegialbehörden mit richterlichem Einschlag insbesondere dort, wo die Aufgabe der unmittelbaren Verwaltungsführung mit der Funktion der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle zusammenfällt, nur sehr eingeschränkt und unter besonderen sachlichen Voraussetzungen für zulässig erklärt.

Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем написать курсовую

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Kollegialbehörde mit richterlichem Einschlag — Kollegialbehörden mit richterlichem Einschlag sind in Österreich gemäß Artikel 133 Ziffer 4 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 2 Bundes Verfassungsgesetz eingerichtete Verwaltungsbehörden, die in oberster Instanz entscheiden. Wesentliches… …   Deutsch Wikipedia

  • Kollegialbehörde — Kol|le|gi|al|be|hör|de, die; , n: Behörde aus mehreren gleichrangigen Mitgliedern, die sich prinzipiell die Gesamtzuständigkeit teilen …   Universal-Lexikon

  • Gemeindeammann — Ein Gemeindepräsident (auch Gemeindeammann, Stadtpräsident oder Stadtammann genannt) ist das von den Stimmbürgern einer Gemeinde gewählte Oberhaupt einer schweizerischen politischen Gemeinde. Inhaltsverzeichnis 1 Verschiedene Bezeichnungen für… …   Deutsch Wikipedia

  • Gemeindepräsident — Ein Gemeindepräsident (auch Gemeindeammann, Stadtpräsident oder Stadtammann genannt) ist das von den Stimmbürgern einer Gemeinde gewählte Oberhaupt einer schweizerischen politischen Gemeinde. Inhaltsverzeichnis 1 Verschiedene Bezeichnungen für… …   Deutsch Wikipedia

  • Kollegialprinzip — Das Kollegialitätsprinzip, in Deutschland auch Kollegialprinzip genannt, beschreibt eine Art der Führung von Behörden und Regierungen. Hierbei besteht die Regierung bzw. die Behörde aus gleichberechtigten Mitgliedern, welche die in geheimer… …   Deutsch Wikipedia

  • KommAustria — Die Kommunikationsbehörde Austria, abgekürzt auch KommAustria, ist die 2001 gegründete österreichische Regulierungsbehörde für Rundfunk, Telekommunikation und Postwesen. Zur Wahrnehmung der Aufgaben in diesen Bereichen dienen die Geschäftsstellen …   Deutsch Wikipedia

  • Kommunikationsbehörde Austria — Die Kommunikationsbehörde Austria, abgekürzt auch KommAustria, ist die 2001 gegründete österreichische Regulierungsbehörde für Rundfunk, Telekommunikation und Postwesen. Zur Wahrnehmung der Aufgaben in diesen Bereichen dienen die Geschäftsstellen …   Deutsch Wikipedia

  • Oberlandesgericht (Österreich) — Gerichtsbarkeit in Österreich Die Gerichtsorganisation in Österreich ist durch eine Zweiteilung in die ordentliche Gerichtsbarkeit (für Straf und Zivilrecht) und die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts (für Verfassungs , allgemeines Verwaltungs… …   Deutsch Wikipedia

  • Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH — Die Kommunikationsbehörde Austria, abgekürzt auch KommAustria, ist die 2001 gegründete österreichische Regulierungsbehörde für Rundfunk, Telekommunikation und Postwesen. Zur Wahrnehmung der Aufgaben in diesen Bereichen dienen die Geschäftsstellen …   Deutsch Wikipedia

  • Rundfunk und Telekom Regulierungs GmbH — Die Kommunikationsbehörde Austria, abgekürzt auch KommAustria, ist die 2001 gegründete österreichische Regulierungsbehörde für Rundfunk, Telekommunikation und Postwesen. Zur Wahrnehmung der Aufgaben in diesen Bereichen dienen die Geschäftsstellen …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”