Kommunikationsbehörde Austria

Kommunikationsbehörde Austria

Die Kommunikationsbehörde Austria, abgekürzt auch KommAustria, ist die 2001 gegründete österreichische Regulierungsbehörde für Rundfunk, Telekommunikation und Postwesen. Zur Wahrnehmung der Aufgaben in diesen Bereichen dienen die Geschäftsstellen Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) sowie Telekom-Control-Kommission (TKK), die seit 2008 mit dem Senat für Post-Regulierung (TKKP) auch für das Postwesen zuständig ist. Seit Oktober 2010 ist die KommAustria eine weisungsfreie Regulierungsbehörde, die aus 5 Mitgliedern besteht.

Ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich der KommAustria fällt die Presse- und Publizistikförderung.

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben

Das Bundesgesetz über die Einrichtung einer „Kommunikationsbehörde Austria“ weist der KommAustria in § 2 Abs. 1 des KommAustria Gesetzes (KOG) insbesondere folgende Aufgaben zu: Wahrnehmung der Rechtsaufsicht über den Österreichischen Rundfunk, private Rundfunkveranstalter, sonstige audiovisuelle Mediendiensteanbieter nach dem AMD-G sowie Verwaltungsstrafverfahren

  • Zuordnungs- und Zulassungsverfahren nach dem Privatradio- und dem Audiovisuellen Mediendienste-Gesetz (AMD-G)
  • Verfahren zur Mitbenützung von Sendeanlagen gemäß § 7 ORF-G, § 15 PrR-G und § 19 AMD-G
  • Werbebeobachtung (ein laufendes stichprobenartiges Monetoring) bei sämtlichen Rundfunkveranstaltern in Österreich (auf Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben)
  • Vorbereitung und Einführung von digitalem Rundfunk nach dem 6. Abschnitt des AMD-G
  • Erteilung von Bewilligungen zum Betrieb der für die Veranstaltung von Rundfunk notwendigen technischen Einrichtungen sowie
  • Frequenzverwaltung für den Bereich der Rundfunkfrequenzen nach dem TKG 2003,
  • die Regulierung der Kommunikationsinfrastruktur zur Verbreitung von Rundfunk gemäß § 120 TKG 2003,

Die KommAustria ist eine unabhängige Kollegialbehörde. Gegen die Bescheide der KommAustria kann Berufung an den Bundeskommunikationssenat (in Verwaltungsstrafsachen an den Unabhängigen Verwaltungssenat in Wien) erhoben werden.

Rundfunk- und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR)

Logo der RTR

Die RTR ist Geschäftsapparat der KommAustria und der TKK und ist für einzelne Vollzugsaufgaben des Telekommunikationsgesetzes (TKG) selbst Behörde und beschäftigt rund 100 Mitarbeiter. Dementsprechend ist die RTR in zwei Fachbereiche unterteilt, den Fachbereich Rundfunk und den Fachbereich Telekommunikation. Jeder Fachbereich wird von einem Geschäftsführer geleitet. Die Tätigkeiten der RTR werden von Wirtschaftsprüfern geprüft. Der vierköpfige Aufsichtsrat setzt sich aus Vertretern von Unternehmen zusammen, die vom Bundeskanzleramt und vom Verkehrs- und Infrastrukturministerium ausgewählt werden.

In den Fachbereich Rundfunk fallen folgende Zuständigkeitsbereiche:

  • Rundfunk regulatorisch (u.a. alternative Streitbeilegung, Endkundenstreitschlichtung, Verwaltung der Kommunikationsparameter (z.B. Nummerierung) sowie die Definition relevanter Märkte)
  • Digitalisierungsfonds (2004 mit dem Zweck der Förderung digitaler Übertragungstechniken und digitaler Anwendungen auf Basis europäischer Standards im Zusammenhang mit Rundfunkprogrammen eingerichtet (Digitalfernsehen); Budget seit 2005: 6,75 Millionen Euro – zusammengesetzt aus Bundesmitteln und Rundfunkgebühren)
  • Fernsehfonds Austria (seit 2004; fördert Fernsehfilmproduktionen mit maximal 20 % der Herstellungskosten oder dem Höchstförderungsbetrag je Produktionstyp; Budget bis 2008: 7,5 Millionen Euro, ab 2009: 15 Millionen Euro)
  • Verteilung von Fördermitteln nach den Fonds für den privaten Rundfunk und den nicht-kommerziellen Rundfunk

Die Tätigkeitsbereiche des Fachbereichs Telekommunikation sind:

  • Telekommunikation regulatorisch
  • Elektronische Signaturen
  • Post regulatorisch


Für die TKK ist die RTR in den Bereichen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), elektronische Signatur, Frequenzvergabeverfahren und Wettbewerbsregulierung zuständig. Seit Gründung des Senats für Post-Regulierung bei der TKKP 2008 ist die RTR auch für deren AGB-Bereich, Wettbewerbsregulierung und Setzung von Aufsichtsmaßnahmen zuständig.

Finanziert wird die RTR aus Bundesmitteln und Beiträgen der in die Zuständigkeit der Regulierung fallenden Unternehmen. Die Bundesmittel für regulatorischen Aufgaben, die seit 2007 entsprechend dem Verbraucherpreisindex jährlich angepasst werden, betragen 2007 im Bereich Rundfunk 0,75 Millionen Euro, im Bereich Telekommunikation zwei Millionen Euro. Die Beiträge von Unternehmen betragen jährlich maximal sechs Millionen Euro, je nach finanziellem Gesamtaufwand der RTR.

Die RTR führt auch eine Liste der in Österreich zugelassenen Zertifizierungsdiensteanbieter und deren Dienste.[1]

Telekom-Control-Kommission (TKK) und Senat für Post-Regulierung (TKKP)

Die Telekom-Control-Kommission (TKK) wurde 1997 als Regulierungsbehörde für den Telekom-Markt gegründet. Sie ist heute eine Kollegialbehörde mit richterlichem Einschlag und wie die RTR Teil der Kommunikationsbehörde Austria. Die Kommission besteht aus drei Haupt- und drei Ersatzmitgliedern, die von der Bundesregierung für die Dauer von fünf Jahren ernannt werden.

Die Aufgaben der Telekom-Control-Kommission sind im Telekommunikationsgesetz von 2003 festgeschrieben. Hierzu zählen unter anderem die Wettbewerbsregulierung, das Frequenzvergabeverfahren und die Genehmigung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Entgelten von Telekommunikationsunternehmen. Zudem ist die TKK Aufsichtsstelle für elektronische Signaturen. Seit 2008 verfügt die TKK auch über einen für das Postwesen zuständige Senat, den Senat für Post-Regulierung, abgekürzt auch TKKP.

Im Fachbereich Telekommunikation fungiert die RTR als Geschäftsstelle der TKK. Die Expertisen der RTR sind maßgeblich für Entscheidungen der TKK-Kommission.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Bei der RTR geführte Liste der in Österreich zugelassenen Zertifizierungsdienstanbieter

Weblinks

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