- Kollision
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Kollision, (v. lat. kollisio), dt. Zusammenstoß, Zusammenprall, bezeichnet:
- den Zusammenprall zweier Meinungen, siehe Konflikt
- im Rechtswesen die gleichzeitige Gültigkeit verschiedener Rechtsnormen für denselben Sachverhalt, siehe Kollisionsregel
- den Zusammenprall zweier Grundrechte (sog. Normkollision). Siehe auch Praktische Konkordanz
- einen Zusammenstoß im Flugverkehr, siehe Flugunfall
- einen Zusammenstoß im Straßenverkehr, siehe Straßenverkehrsunfall
- einen Zusammenprall oder Zusammenstoß im Schienenverkehr, siehe Gefährliches Ereignis
- einen Zusammenstoß von Schiffen, siehe Havarie
- den gleichzeitigen Zugriff mehrerer Computer auf ein gemeinsames Kommunikationsmedium, siehe Datenkollision
- zwei oder mehr sich überschneidende Termine (gleicher Zeitpunkt) siehe Terminkollision
- im Markenrecht: zwei Marken kollidieren, wenn ein Markeninhaber von einem anderen fordert, z. B. wegen Übereinstimmungen von Silben oder von ganzen Wortbestandteilen auf die Nutzung seines Markennamens teilweise oder ganz zu verzichten. Oder: der Inhaber einer bestehenden Marke legt Widerspruch gegen eine neue Marke ein, die beim zuständigen Markenamt Markenschutz beantragt hat
- das Zusammenstoßen einzelner chemischer Teilchen, siehe Kinetik (Chemie), Kollisionstheorie
- in der Kryptologie zwei Zeichenketten, zu denen eine kryptographische Hashfunktion den gleichen Hashwert berechnet, siehe Kollisionsfreiheit sowie Kollisionssicherheit
- in der Astronomie die nahe Begegnung zweier Sterne, siehe Sternkollision
- in der algorithmischen Geometrie das Berühren oder Überlappen geometrischer Objekte, siehe Kollisionserkennung (Algorithmische Geometrie)
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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