- Kommissariat
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Ein Kommissariat (K) ist eine Dienststelle der Kriminalpolizei. Sie bearbeitet die nach dem Geschäftsverteilungsplan bestimmten Fälle leichter und mittlerer Kriminalität, meist durch Innendienst. "Ausrückfälle" sind bedeutendere Straftaten, komplizierte Sachverhalte, Durchsuchungen, Inaugenscheinnahme des Tatorts oder ähnliches. Kommissariatsleiter (KL) ist in der Regel ein Beamter des gehobenen Dienstes. In Baden-Württemberg gibt es bei der Kriminalpolizei keine Dienststellen. Diese ist der jeweiligen Polizeidirektion angegliedert.
Der Verwaltungsüberbau kann aus einer Kriminalpolizeiinspektion (KPI), einem Dezernat und einer Polizeidirektion/Kriminalpolizeidirektion bestehen. Einige Kommissariate außerhalb der Ballungsräume verrichten auch rund um die Uhr Streifendienst. Kommissariate können aus 5 bis 20 Polizeivollzugsbeamten zuzüglich Angestellten bestehen. Das Personal von Sonderkommissionen (SoKo) wird in der Regel aus Mitgliedern von Kommissariaten rekrutiert.
In manchen Bundesländern werden Dienststellen der Schutzpolizei oder so genannte "integrierte Dienststellen" der Schutz- und Kriminalpolizei (z. B. Niedersachsen, Hamburg) Polizeikommissariate genannt.
Kategorie:- Organisation der Polizei (Deutschland)
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