- Kommorienten
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Kommorienten (lateinisch commorientes, die zusammen Sterbenden) sind Personen, die sich gegenseitig zum Erben eingesetzt haben und unter Umständen sterben, bei denen sich nicht feststellen lässt, wer vor dem anderen verblichen ist. Dies ist jedoch für die Aufteilung des Erbes oftmals von entscheidender Bedeutung.
Das römische Recht stellte eine Vermutung dahin auf, dass im Falle, wenn Eltern und Kinder gemeinsam umgekommen seien, geschlechtsreife Kinder nach den Eltern, nicht geschlechtsreife Kinder dagegen vor den Eltern gestorben seien.
Der französische Code civil stellte ähnliche, aber wesentlich kompliziertere Vermutungen auf. Dagegen wird im deutschen Recht in § 11 Verschollenheitsgesetz vermutet, mehrere Personen seien in einer gemeinsamen Gefahr gleichzeitig verstorben. Verwickelt kann die Erbfrage dann werden, wenn die Kommorienten unterschiedlichen Erbrechtsordnungen angehören.
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