Kommunale Gebietsgliederung

Kommunale Gebietsgliederung

Als Kleinräumige Gliederung bezeichnet man die Einteilung eines Stadt- oder Gemeindegebietes in kleinräumige Einheiten, die sich auf die Adresse (Straße und Hausnummer) beziehen, zum Zweck der Erhebung von Statistiken oder der Einteilung in Stimmbezirke bei Wahlen.

Inhaltsverzeichnis

Aufbau

Die Elemente der Kleinräumigen Gliederung sind z. B. Stadtbezirke, Ortsteile, statistische Bezirke, (Bau-)Blöcke und deren Blockseiten. Die Begrifflichkeiten können in den einzelnen Städten verschieden sein, bezeichnen aber sinngemäß die gleichen Einheiten. Eine Definition des Deutschen Städtetags lautet wie folgt: „Die Kleinräumige Gliederung als Lokalisierungs- und Zuordnungssystem ist ein unverzichtbares Organisationsmittel der Kommunalverwaltung für Statistik, Planung und Verwaltungsvollzug. Sie gründet sich auf Straße und Hausnummer, d. h. auf die Adresse, als Ortsangabe und eine bis zum Baublock und zur Blockseite differenzierte räumliche Gliederung des Gemeindegebietes.“ [1]

Die kleinsten Einheiten sind also Blockseiten und Hausnummern. Die Blockseiten dienen der regionalen Zuordnung der Erhebungsmerkmale von amtlichen Statistiken: „Blockseite ist innerhalb eines Gemeindegebiets die Seite mit gleicher Straßenbezeichnung von der durch Straßeneinmündungen oder vergleichbare Begrenzungen umschlossenen Fläche.“ (§ 10 Abs. 3 BStatG) Sinngemäßes bzw. Gleichlautendes findet sich auch in den Statistikgesetzen der Länder.

In den meisten Fällen entspricht ein Block der Fläche zwischen den Straßen, es können aber auch Blöcke aneinander grenzen, ohne dass eine Straße zwischen ihnen liegt. Ein Block ist also ein zusammenhängender Komplex von Grundstücken und besteht immer aus einem geschlossenen Polygonzug, Blöcke können nicht aus räumlich getrennten Flächen bestehen, auch können sie sich nicht überlappen. Eine Blockseite ist eine der Kanten, die einen Block begrenzen, sie werden von Straßen, Topografien (z. B. Gewässer, Eisenbahnlinien, Feldwege) oder Verwaltungsgrenzen gebildet. Alle Hausnummern (in Berlin als Grundstücksnummern bezeichnet[2]) im Stadt- oder Gemeindegebiet werden jeweils einer Blockseite zugeordnet.

Die Angaben Amtlicher Gemeindeschlüssel (AGS), Blockseitennummer, Hausnummer und ggf. Hausnummernzusatz (Buchstabe) zusammen können so ein Gebäude im Bundesgebiet eindeutig identifizieren.

Beispiel

8-stelliger AGS und 8-stellige Blockseitennummer der Blockseite, an der sich der Haupteingang des Leipziger Neuen Rathauses befindet:[3]

14 7 13 000 0 0 1 022 02


14 7 13 000 Amtlicher Gemeindeschlüssel (AGS) Sachsen, Direktionsbezirk Leipzig, Leipzig, kreisfreie Stadt
0 Stadtbezirk Mitte[4]
00 Ortsteil Zentrum[4]
001 statistischer Bezirk
022 Blocknummer innerhalb des statistischen Bezirks
02 Blockseite Blockgrenze: Martin-Luther-Ring


Einzelnachweise

  1. Deutscher Städtetag, Reihe H, Heft 39, S. 5 (siehe unter Literatur)
  2. Statistisches Landesamt Berlin: Das Regionale Bezugssystem (RBS)
  3. vgl. Straßenabschnittsverzeichnis der Stadt Leipzig 2009, Titelbild u. S. 2 (siehe unter Literatur)
  4. a b siehe Liste der Ortsteile Leipzigs

Literatur

  • Kommunale Gebietsgliederung. Empfehlungen zur Ordnung des Straßen-/Hausnummernsystems und Gliederung des Gemeindegebiets nach Gemeindeteilen, Blöcken und Blockseiten sowie DV-Organisation. Neu bearbeitet vom Verband Deutscher Städtestatistiker auf der Grundlage der geltenden Empfehlungen des Deutschen Städtetags. Deutscher Städtetag, Reihe H, DST-Beiträge zur Informationsgesellschaft und Stadtforschung, Heft 39, Köln 1991, ISBN 3-88082-141-0
  • Stadt Leipzig, Straßenabschnittsverzeichnis 2009. (Leipziger Statistik und Stadtforschung) Leipzig, Amt für Statistik und Wahlen 2009 (pdf-Version)

Siehe auch

  • NUTS, Systematik der Gebietseinheiten der Europäischen Union

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