- Kommunalfriedhof
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Ein Kommunalfriedhof ist im Gegensatz zu Friedhöfen im kirchlichen Gemeindebesitz in der Hand der jeweiligen Kommune, also der entsprechenden Gebietskörperschaft. Diese hat die gesetzliche Verpflichtung, für eine ausreichende Anzahl von Bestattungsmöglichkeiten zu sorgen. Falls die örtlichen Kirchengemeinden dieses nicht sicherstellen können, muss die jeweilige Stadt oder Kommune Kommunalfriedhöfe vorhalten. Hier finden Verstorbene, die nicht christlich beigesetzt werden wollen, genauso eine Begräbnisstätte wie z. B. auch muslimische Einwohner.
Die Kommunalfriedhöfe gehören zu den sog. "gemeinsamen Angelegenheiten" von Staat und Religionsgemeinschaften (sog. res mixta), weil auch in kommunalen Friedhöfen häufig ein Bedürfnis für religiöse Bestattungsfeiern besteht.
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