Kommunalfinanzen

Kommunalfinanzen

Kommunalfinanzen steht als Oberbegriff für alle Einnahmen der Städte und Gemeinden. Bei einigen Einnahmearten (z. B. Grund- und Gewerbesteuer) können die Kommunen selbst Einfluss auf deren Höhe nehmen. Andere Einnahmequellen (z. B. Anteil an der Umsatzsteuer) dagegen können durch die Kommunen nicht beeinflusst werden.

Inhaltsverzeichnis

Arten der Einnahmen

Die Gemeindeordnungen der Bundesländer stellen eine Rangfolge der Beschaffung von Finanzmitteln auf:

  1. Sonstige Finanzmittel
  2. Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen
  3. Gebühren und Beiträge
  4. Steuern
  5. Kredite

Kredite dürfen dabei nur aufgenommen werden, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich oder unwirtschaftlich wäre.

Steuern

Zu den Steuermitteln, die den Städten und Gemeinden zufließen, zählen die Gewerbesteuer, der Anteil an der Einkommensteuer, die Grundsteuer, der Anteil an der Umsatzsteuer und diverse kommunale Steuern (z. B. Hundesteuer).

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist seit 2004 wieder die fiskalisch bedeutsamste Steuereinnahmequelle der Kommunen. Im Jahr 2005 lag ihr Nettoaufkommen bei 20,4 Mrd. Euro. Das entspricht einem Anteil von ca. 43 Prozent an den gesamten kommunalen Steuereinnahmen.

Einkommensteueranteil

Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer belief sich 2005 auf 18,5 Mrd. Euro. Das entspricht einem Anteil von ca. 34 Prozent an den gesamten kommunalen Steuereinnahmen. Damit ist Einkommensteueranteil nach der Gewerbesteuer die fiskalisch zweitbedeutsamste Steuereinnahmequelle der Kommunen.

Grundsteuer

Nach der Gewerbesteuer und dem Einkommensteueranteil ist die Grundsteuer die drittergiebigste Steuereinnahmequelle der Kommunen. Ihr Aufkommen lag 2005 bei ca. 9,1 Mrd. Euro, was in etwa 17 Prozent der kommunalen Steuereinnahmen entspricht.

Umsatzsteueranteil

Seit 1998 sind die Gemeinden mit einem Anteil von 2,2 Prozent an dem Aufkommen der Umsatzsteuer beteiligt, das nach Abzug eines Vorweganteils von 5,63 Prozent für den Bund verbleibt. Durch den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer sollte der Wegfall der Gewerbekapitalsteuer kompensiert werden. Das Aufkommen des kommunalen Umsatzsteueranteils lag 2005 bei 2,6 Mrd. Euro. Das entspricht einem Anteil von ca. 4,8 Prozent an allen kommunalen Steuereinnahmen. Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer gilt als eine stetige und gut kalkulierbare Einnahmequelle der Kommunen.

Kommunales Steuerfindungsrecht

Das Kommunalabgabengesetz (§ 9 KAG) gibt den Kommunen das Recht, selbst Steuern zu erheben. Dabei muss es sich um Verbrauchsteuern oder Aufwandsteuern handeln. Die Kommunen können weitere Verbrauch- oder Aufwandsteuern durch Satzungen regeln, soweit es nicht bereits gleichartige Steuern nach Bundes- oder Landesrecht gibt. Die bekanntesten kommunalen Steuern sind die Zweitwohnungsteuer, die Hundesteuer oder die Vergnügungssteuer.

Literatur

  • Bundesministerium der Finanzen, BMF (2003a): Bericht der Arbeitsgruppe „Kommunalsteuern“ an die Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen, Berlin.
  • Bundesverband der Deutschen Industrie/Verband der Chemischen Industrie, BDI/VCI (2001): Verfassungskonforme Reform der Gewerbesteuer. Konzept einer kommunalen Einkommen- und Gewinnsteuer, Köln.
  • Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände (2003a): Vorschlag für eine modernisierte Gewerbesteuer, Berlin.
  • Frey, D (1988): Die Finanzverfassung der Bundesrepublik Deutschland, in: Arnold, V. und O.-E. Geske (Hrsg.): Öffentliche Finanzwirtschaft, München, S. 11-55.
  • Karrenberg, H. (2006): Kommunalfinanzen 2004-2006 – Prognose der kommunalen Spitzenverbände, Berlin.
  • Stiftung Marktwirtschaft (2006): Kommission „Steuergesetzbuch“. Einfacher, gerechter, sozialer: Eine umfassende Ertragssteuerreform für mehr Wachstum und Beschäftigung. Steuerpolitisches Programm, Berlin.
  • Zimmermann, H. (2002): Notwendigkeiten und Perspektiven einer Gemeindefinanzreform in Deutschland. Druckfassung eines Vortags auf dem Symposium „Kommunale Steuer- und Finanzreform“ zur Feier des 75-jährigen Gründungsjubiläums des Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstituts an der Universität zu Köln.
  • Zimmermann, H. und Postlep, R.-D. (1980): Beurteilungskriterien für Gemeindesteuern, in: Wirtschaftsdienst, Jg. 60, H. 5, S. 248-253.

Weblinks


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