Kommunalwahlrecht (Österreich)
- Kommunalwahlrecht (Österreich)
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Damit ein Bürger in der Gemeinde das aktive Wahlrecht besitzt, muss er verschiedene Kriterien erfüllen:
- Er muss in der Gemeinde einen Anknüpfungspunkt seiner unmittelbaren Lebensinteressen haben (einen ordentlichen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz), berufliche Interessen, Grundbesitz, Wohnmöglichkeit, etc.).
- Er muss österreichischer Staatsbürger oder Bürger eines EU-Staates sein.
- Ein Bürger muss das 16. Lebensjahr zum bekanntgegebenen Wahltag vollendet haben. In einigen Bundesländern ist noch das Wahlalter mit dem 18. Lebensjahr festgelegt. Dies wird aber im Zuge der Anpassungen bis ins Frühjahr 2008 ebenfalls herabgesetzt.[1]
- Es dürfen keine sonstigen Wahlausschließungsgründe vorliegen.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so kann er in der Wählerevidenz eingetragen werden.
Vor jeder Gemeinderatswahl flammen Diskussionen über das Wahlalter und über das Wahlrecht von Ausländern (auch Nicht-EU-Bürgern), die sich schon länger in der Gemeinde aufhalten, auf.
Wenn jemand das aktive Wahlrecht hat, so hat er auch das passive Wahlrecht. Es kann nur Bundesländer-abhängig ein höheres Mindestalter vorgeschrieben sein.
Einzelnachweise
- ↑ HELP.gv.at Aktives Wahlrecht
Kategorien:
- Kommunalwahl in Österreich
- Öffentliches Recht (Österreich)
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