- Konfinalität
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Die Konfinalität (auch: Kofinalität) bezeichnet in der Mengenlehre eine Eigenschaft von Ordinalzahlen. Der Begriff wurde von Felix Hausdorff eingeführt.
Inhaltsverzeichnis
Definition
Sei λ eine Limesordinalzahl und . Die Menge X heißt konfinal (kofinal) in λ, falls zu jedem η < λ ein mit η < θ existiert.
Die Konfinalität einer Limesordinalzahl λ wird mit cf(λ) bezeichnet und ist definiert als die kleinste Ordinalzahl α, für welche eine Funktion
existiert, so dass das Bild f[α] konfinal in λ ist.
Falls cf(λ) < λ, so heißt λ singulär. Falls cf(λ) = λ, so heißt λ regulär.
Eigenschaften
- Die Konfinalität ist immer eine Kardinalzahl.
- Es gilt cf(cf(λ)) = cf(λ), das heißt cf(λ) ist regulär.
- Die Konfinalität liegt zwischen ω und λ, also: .
- Besitzt eine unendliche Menge K reguläre Kardinalität κ, so benötigt man mindestens κ-viele Mengen mit Mächtigkeit kleiner als κ, um K als Vereinigung von Mengen darzustellen.
Beispiele
- ω ist regulär. Es gilt cf(ω) = ω.
- Die Kardinalzahl ist singulär, zur Bezeichnung siehe Aleph-Funktion. Es gilt .
- Ist α eine Nachfolgerordinalzahl und gilt das Auswahlaxiom, so ist stets regulär. Die Frage, ob es neben ω weitere und damit überabzählbare, reguläre Limeskardinalzahlen gibt, ist Kern der großen Kardinalzahlaxiome, d. h. der Axiome über große Kardinalzahlen.
Literatur
- Ulf Friedrichsdorf, Alexander Prestel: Mengenlehre für den Mathematiker, Vieweg-Verlag, 1985
- Thomas Jech: Set Theory, Springer-Verlag (2003) , ISBN 3-540-44085-2
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