- Konterlattung
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Als Konterlattung bezeichnet man senkrecht zur eigentlichen Lattung verlegte Latten.
Im Dachbau verläuft die Konterlattung vom Dachfirst zur Dachtraufe, die Latten liegen auf den Sparren. Die Dachlatten, welche die Dachdeckung tragen, sind dann auf die Konterlattung genagelt.
Nach den Fachregeln für Dachdeckungen ist über (regendichten) Unterdächern, Unterdeckungen oder Unterspannungen ein Abstand von mindestens 24 mm Dicke zwischen Unterdach und Deckung erforderlich. Der Abstand wird als notwendig angesehen, um den Abfluss von auf das Unterdach eingedrungenem Wasser sicherzustellen und die Deckung zu hinterlüften. [1] Eine Konterlattung stellt eine Möglichkeit dar, diesen Abstand umzusetzen.
Im Innenausbau (siehe Bild) spricht man ebenfalls häufig von einer Konter- oder Kreuzlattung. Hier ist neben dem Ausgleich von Höhenunterschieden der Zweck, Freiraum für beispielsweise Dämmung und Elektroinstallationen zu erzeugen. Zusätzlich erschafft die Kreuzlattung die Möglichkeit, die „aktive“ Lattung (die untere) nach freiem Belieben (also ohne Abhängigkeit von der Lage der Befestigungspunkte in der Decke) anbringen zu können, da sie ja auf der oberen Lattung montiert wird. Im Holzbau hat die Konterlattung außerdem die Funktion, Spannungen, die durch Drehen und Verwinden der Primärkonstruktion (Hauptbalken) entstehen können, auszugleichen, um zu verhindern, dass diese Kräfte die Deckflächen zerstören. Mit Metallständerwerken wird diese Gefahr minimiert.
Einzelnachweise
- ↑ Dipl.-Ing. Heinz Zanger: Regensicherheit von Dachdeckungen. Abgerufen am 25. September 2010.
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