- Konventikel
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Der Ausdruck Konventikel das; -s, -: (lat.: conventiculum, Diminutiv von conventus = „kleine Zusammenkunft“, vergleiche Konvent) bezeichnet allgemein eine im Wesentlichen private religiöse Zusammenkunft in einem Wohnhaus außerhalb eines Gotteshauses.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Im Mittelalter war der Ausdruck eine abwertende Bezeichnung für Ketzer bzw. religiöse Sondergruppen außerhalb der verfassten Kirche. Bereits 1199 verwendete Papst Innozenz III. die Bezeichnung occulta conventicula (finstere Versammlungen) für Vereinigungen in Metz, die sich kirchlicher Kontrolle entzogen. Ebenso verdammte das Konzil von Vienne 1311 die Begarden als conventicula. [1].
Pietismus
In der frühen Neuzeit bezeichnete man mit Konventikel - ebenfalls abwertend - häusliche, zu Zwecken der Erbauung und der Andacht veranstaltete Zusammenkünfte von Personen des Pietismus, die nicht zu einer Familie gehören und gegenüber der Kirche mehr oder weniger bewusste Separationsziele verfolgen.
Die Geschichte der Konventikel geht zurück auf die von Philipp Jakob Spener entfalteten Gedanken der collegia pietatis (der Zusammenkunft zu gemeinsamer Andacht) über gemeinschaftliche Stunden des Gebets, der Andacht und der erbaulichen Bibelbetrachtung.
Die ersten bekannten Konventikel veranstaltete seit 1661 der reformierte Theologe Theodor Undereyck, der 1668 als außerordentlicher Hofprediger in Kassel und ab 1670 Pastor primarius in Bremen den Pietismus beförderte.
Während Undereyck vor allem am Hofe seine Reformen begann, sammelte Spener in Frankfurt 1669 in seinen Collegia die societas animarum piarum (Vereinigung frommer Seelen) nach dem Gottesdienst und ab 1670 in seinem Pfarrhaus eine für alle Stände offene Gemeinschaft, bei der seit 1675 eine nichtakademische Teilnehmerschaft allmählich überwog.
Diese Formen der Konventikel, oft von Handwerksmeistern, alten Soldaten oder anderen inspirierten Männern mittlerer und unterer Schichten geleitet, verbreiteten sich rasch in ganz Deutschland und darüber hinaus, beispielsweise in Skandinavien.
Die Konventikel gerieten besonders nach Speners Tod in den Verdacht der Heterodoxie, so dass bis weit ins 19. Jahrhundert hinein (1790, Leipzig, 1726 Schweden) amtliche Konventikelverbote erlassen wurden und Maßregelungen pietistischer Theologen (Christian Thomasius, Leipzig, Johann Heinrich Horb, Hamburg) erfolgten. In England wurde 1664 der Conventicle Act erlassen.
Lediglich in Süddeutschland erfolgte – abgesehen von wenigen Fürstenhäusern – eine teilweise Etablierung des Konventikelwesens in Augsburg, Esslingen, Nürnberg, Rothenburg o.d.T. oder Windsheim.
Heute ist dieser Begriff außer Gebrauch.
Literatur
- Joachim Zeiger: Artikel Bibelstunde, in: Gemeindelexikon (Hrsg. Helmut Burkhardt u.a.), Wuppertal 1986, S. 79f, ISBN 3-417-24082-4
- Reinhard Breymayer: Die Erbauungssstunde als Forum pietistischer Rhetorik. In: Rhetorik. Beiträge zu ihrer Geschichte in Deutschland vom 16.–20. Jahrhundert. Hrsg. von Helmut Schanze. (Frankfurt am Main:) Athenaion (1974) (Schwerpunkte Germanistik), S. 87–104, bzw. (Frankfurt am Main:) Athenäum Fischer Taschenbuchverlag (1974) (Fischer Athenäum Taschenbücher, 2095), S. 87–104
- Burkhard Müller [* 1938, Superintendent i. R.]: Die "Stund" im alten Schulhaus (in Hülben). In: Klaus Möllering, Hrsg.: Wo mein Glaube zu Hause ist. Heimatkunde für Himmelssucher. Leipzig (2006), S. 231–240
Siehe auch
- Hauskreis, Bibelstunde
- Conventicle Act 1664, englisch
Einzelnachweise
- ↑ Theologische Realenzyklopädie, Bd. 5, S. 409, Walter de Gruyter, 1977, ISBN 3-11-007739-6
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