- Kreuzverhör
-
Ein Kreuzverhör (engl. cross-examination) ist eine im anglo-amerikanischen Beweisrecht übliche Befragung der Zeugen und im Strafprozess auch des Beschuldigten durch den Staatsanwalt oder Rechtsanwalt. Dabei befragen Staatsanwaltschaft und Verteidigung abwechselnd (über Kreuz) den Angeklagten bzw. den Zeugen.
Kreuzverhöre sind in Deutschland in § 239 StPO geregelt, entsprechen aber nicht dem anglo-amerikanischen Kreuzverhör. Die Befragung obliegt hier grundsätzlich dem Richter (§ 238 StPO), Staatsanwalt und Strafverteidiger können ergänzende Fragen stellen (§ 240 Abs. 2 StPO), leiten aber nicht die Befragung. Auf gemeinsamen Antrag hat der Vorsitzende das Fragerecht zu überlassen.
Auch im Zivilprozess ist das Kreuzverhör inzwischen theoretisch möglich (§ 397 Abs. 2 ZPO), wird jedoch in Praxis kaum durchgeführt (siehe Paulus, Zivilprozeßrecht, Rn 246), weil es nur sehr selten sinnvoll ist. Hiesigen Gepflogenheiten entspricht es vielmehr, dass beide Seiten den Zeugen nacheinander befragen, schon um die mit einem Kreuzverhör gewöhnlich einher gehende Einschüchterungswirkung auf den Zeugen zu vermeiden.
Diese besondere Dramatik des Kreuzverhörs wurde in vielen Kriminalfilmen genutzt, so u. a. in Billy Wilders Zeugin der Anklage.
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Kategorien:- Strafverfahrensrecht (Deutschland)
- Strafrecht (Vereinigte Staaten)
Wikimedia Foundation.