- Zeugin der Anklage
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Filmdaten Deutscher Titel Zeugin der Anklage Originaltitel Witness for the Prosecution Produktionsland USA Originalsprache Englisch Erscheinungsjahr 1957 Länge 113 Minuten Altersfreigabe FSK 12 Stab Regie Billy Wilder Drehbuch Larry Marcus
Billy Wilder
Harry KurnitzProduktion Arthur Hornblow Jr.
Edward SmallMusik Matty Malneck Kamera Russell Harlan Schnitt Daniel Mandell Besetzung - Tyrone Power: Leonard Stephen Vole
- Marlene Dietrich: Christine Helm Vole
- Charles Laughton: Sir Wilfrid Robarts
- Elsa Lanchester: Miss Plimsoll
- John Williams: Mr. Brogan-Moore
- Henry Daniell: Mr. Mayhew
- Ian Wolfe: Mr. Carter
- Torin Thatcher: Mr. Myers
- Norma Varden: Emily Jane French
- Una O’Connor: Janet McKenzie
- Francis Compton: Richter
- Philip Tonge: Inspektor Hearne
- Ruta Lee: Diana
Zeugin der Anklage (Originaltitel: Witness for the Prosecution) ist ein US-amerikanischer Kinofilm des Regisseurs Billy Wilder aus dem Jahr 1957. Der Film ist eine Adaption des gleichnamigen Theaterstücks der Schriftstellerin Agatha Christie, das am 28. Oktober 1953 im Winter Garden Theatre in London uraufgeführt wurde. Dabei handelte es sich um die Bühnenfassung der Kriminal-Kurzgeschichte The Witness for the Prosecution, die im Jahr 1933 in dem Sammelband The Hound of Death and Other Stories erschien.
Inhaltsverzeichnis
Handlung
Im Zentrum des Filmes steht der bekannte Londoner Strafverteidiger Sir Wilfrid Robarts, der, kaum nach einem Herzinfarkt aus dem Krankenhaus entlassen, einen scheinbar aussichtslosen Fall übernimmt, den ein Kollege ihm andient. Sein Mandant, der Handelsvertreter Leonard Vole, wird verdächtigt, die reiche Witwe Emily French ermordet zu haben. Ein Motiv hätte er, denn die Witwe hat ihrem Schützling zuvor ihr Vermögen vermacht. Leonard Vole erklärt aber steif und fest, unschuldig zu sein und von dem Testament nichts gewusst zu haben.
Während des Prozesses werden bei der Beweisaufnahme zunächst der Inspektor von Scotland Yard und danach die Haushälterin der Witwe als Zeugen der Anklage vernommen. Sir Wilfrid gelingt es aber durch geschicktes Verhör die Aussagen beider Zeugen in Zweifel zu ziehen. Überraschend präsentiert die Anklage dann als dritte und letzte Zeugin Christine, die deutsche Ehefrau des Angeklagten. Sie tritt auf als Christine Helm, erklärt, nicht rechtmäßig mit Leonard Vole verheiratet zu sein, widerlegt sein Alibi und belastet ihn mit ihrer Aussage schwer. Sir Wilfrid versucht unter Aufbietung all seiner Kräfte, sie als unglaubwürdig darzustellen, indem er Widersprüche zu Aussagen, die sie in der Vergangenheit vorgebracht hat, aufdeckt. Die Stimmung im Gerichtssaal tendiert trotzdem zur Schuld des Angeklagten. Als einzigen Zeugen der Verteidigung kann Sir Wilfrid nur den Angeklagten selber aufbieten und hat keine Alternative, als ihn dem Kreuzverhör der Anklage zu überlassen. Nach der Verhandlung erscheint die Lage für Leonard Vole ausweglos und damit seine Hinrichtung unabwendbar.
Am Abend vor der Urteilsverkündung ruft eine merkwürdige Frau bei Sir Wilfrid an, die ihm in einer Bahnhofskneipe ein Bündel Briefe von Christine an einen gewissen Max verkauft. In den Briefen schildert Christine, wie sie eine Falschaussage plant, um ihren Mann an den Galgen zu bringen und frei für Max zu sein. Durch dieses in letzter Minute vorgelegte neue Beweismaterial erreicht Sir Wilfrid einen Freispruch durch die Geschworenen. Es kommen ihm jedoch Zweifel, da ihm die Sache „zu glatt“ verlaufen sei.
Nach dem Prozess trifft er im Gerichtssaal noch einmal auf Christine. Da tritt eine erstaunliche Wendung ein: Christines Liebe zu Leonard wird plötzlich deutlich, die sie zuvor überzeugend verheimlicht hatte, um als Zeugin gegen ihn glaubwürdiger zu erscheinen. Sie selbst war es, die am Abend zuvor in Verkleidung Sir Wilfrid die Briefe verkaufte, um trotz ihres Wissens um die Schuld ihres Mannes dessen Freispruch zu erreichen. Kurz darauf betritt Leonard den Gerichtssaal und stellt überraschend eine andere Frau als seine neue Verlobte vor. Maßlos von ihrem Partner enttäuscht, ersticht Christine ihn in einer Kurzschlussreaktion und wird sofort verhaftet. In der Schlussszene kündigt Sir Wilfrid an, ihre Verteidigung ebenfalls zu übernehmen.
Entstehungsgeschichte
Billy Wilder wechselte in seiner langjährigen Karriere als Regisseur und Drehbuchautor zwischen den Genres Drama und Komödie hin und her. Der Kinofilm Die Zeugin der Anklage ist, als Adaption einer Kriminalgeschichte der Autorin Agatha Christie, Wilders Versuch einen Kriminalfilm zu schaffen, welcher den Zuschauer bis zum Ende des Films an der Nase herumführt. Dies übernahm Wilder aus dem Ausgangsmaterial. Für die Produktion des Kinofilms war das Produktionsunternehmen Theme Productions des Filmproduzenten Edward Small verantwortlich. Mit dem Filmunternehmen United Artists besaß Small einen Vertriebsvertrag über die von ihm produzierten Kinofilme.
Synchronisation
Die deutsche Synchronbearbeitung entstand 1958 in den Ateliers der Ultra Film Synchron GmbH in Berlin unter der Regie von Josef Wolf. Das Dialogbuch stammte von Erika Streithorst und Horst Szelinski.[1]
Rolle Schauspieler Synchronsprecher Sir Wilfrid Robarts Charles Laughton Eduard Wandrey Christine Helm Vole Marlene Dietrich Tilly Lauenstein Leonard Stephen Vole Tyrone Power Paul Klinger Mr. Brogan-Moore John Williams Siegfried Schürenberg Mr. Mayhew Henry Daniell Friedrich Joloff Janet McKenzie Una O’Connor Agnes Windeck Mr. Myers Torin Thatcher Werner Peters Kritiken
„Einer der besten und raffiniertesten Kriminalfilme, die je gedreht wurden.“
– Kurier, Wien
„Mitreißender und dabei witziger Gerichtskrimi […]. Durch die schauspielerischen Leistungen, vor allem von Charles Laughton und Marlene Dietrich, und die kühl-perfekte Inszenierung Billy Wilders, die die Spannung des klassischen „courtroom drama“ buchstäblich bis zum letzten Moment aufrechterhält, ein Meisterwerk seiner Gattung.“
„Schöne, bald skurrile, bald ironische Kriminalgeschichte. Intelligentes, spannendes Denkspiel.“
– Frankfurter Rundschau, Frankfurt am Main
„Filmisch eher konventionelle Geschichte um einen raffinierten Mordfall mit Knalleffekt. Atmosphärisch dicht, exzellent gespielt, pausenlose Spannung von den Gerichtsschranken bis ins Schlafzimmer. (Wertung 3: Sterne = sehr gut)“
– Adolf Heinzlmeier, Berndt Schulz: Lexikon „Filme im Fernsehen“ (1990)[3]
„Ein Londoner Mordprozeß endet nach mancherlei Überraschungen in einer verblüffenden Enthüllung. Dies und vor allem die hohe Spielkunst seiner Darsteller erhöhen den Film trotz inhaltlicher Gewichtlosigkeit zum sehenswerten Kriminalstück.“
– 6000 Filme. Kritische Notizen aus den Kinojahren 1945 bis 1958[4]
„Raffiniertes Drehbuch und brillante Schauspieler.“
– Süddeutsche Zeitung, München
Für Neil Sinyard und Adrian Turner[5] „ist der Film letztlich deshalb kein Meisterwerk ..., weil er stofflich zu reichhaltig ist und Wilder sich nicht auf wenige Punkte konzentrieren konnte“
Das größte Lob für den Film kam jedoch von Agatha Christie selbst: „Alles, was ich an Verfilmungen meiner Werke gesehen habe, fand ich ausgesprochen scheußlich, bis auf ‚Zeugin der Anklage‘ von Billy Wilder.“[6]
Trivia
Leonard Vole erwähnt in seinem ersten Gespräch mit seinem Anwalt Sir Wilfrid Robarts einen der bekanntesten Justizirrtümer Englands. Es ist die Geschichte von einem Mann, der jahrelang unschuldig im Gefängnis gesessen hat. Diesen Fall Adolph Beck, den er nennt, hat es tatsächlich gegeben.
Auszeichnungen
- Der Film erhielt sechs Oscarnominierungen: für den besten Schauspieler in einer Hauptrolle (Charles Laughton), beste Schauspielerin in einer Nebenrolle (Elsa Lanchester), Beste Regie, Bester Schnitt, Bester Film und Bester Ton.
- Bei den British Academy Film Awards (BAFTA) wurde Charles Laughton für seine Darstellung des Sir Wilfried als bester Schauspieler in einem ausländischen Film ausgezeichnet.
- Die Directors Guild of America (DGA), (vormals Screen Directors Guild) eine Vereinigung amerikanischer Regisseure, zeichnete Billy Wilder für seine außergewöhnliche Leistung mit dem DGA AWARD aus.
- Elsa Lanchester erhielt als beste Nebendarstellerin einen Golden Globe. Der Film wurde für weitere vier Golden Globes nominiert.[7]
- Im Jahre 2008 wählte das American Film Institute Zeugin der Anklage auf Platz 6 der 10 größten Gerichtsdramen aller Zeiten.
Remake
Ein Remake fürs Fernsehen entstand 1982 mit Sir Ralph Richardson, Deborah Kerr, Beau Bridges, Donald Pleasence, Wendy Hiller, Diana Rigg und David Langton. Die Regie übernahm Alan Gibson.
DVD-Veröffentlichung
- Zeugin der Anklage. Reihe „Große Film-Klassiker“. MGM Home Entertainment 2007
Literatur
- Agatha Christie: Zeugin der Anklage (Originaltitel: Witness for the Prosecution). In: Kriminalstücke. Nachwort von Friedrich Karl Kaul. (2. Auflage.) Henschelverlag, Berlin 1972, 622 S.
- Agatha Christie: Zeugin der Anklage (Originaltitel: Witness for the Prosecution). In dies.: Zeugin der Anklage und Der Prügelknabe. Fischer-Taschenbuch-Verlag, Frankfurt am Main 2006, 172 S., ISBN 978-3-596-17462-1 oder ISBN 3-596-17462-7
Weblinks
- Zeugin der Anklage in der deutschen und englischen Version der Internet Movie Database
- Programminformation zum Film von Arte
- Zeugin der Anklage (u.a. Plakate, Filmprogramme, Werbung, Kritiken, Fotos zum Film)
Einzelnachweise
- ↑ Thomas Bräutigam: Lexikon der Film- und Fernsehsynchronisation. Mehr als 2000 Filme und Serien mit ihren deutschen Synchronsprechern etc.. Schwarzkopf & Schwarzkopf, Berlin 2001, ISBN 3-89602-289-X, S. 407
- ↑ Lexikon des internationalen Films. CD-ROM-Ausgabe. Systhema, München 1997
- ↑ Adolf Heinzlmeier, Berndt Schulz:: Lexikon „Filme im Fernsehen“. (Erweiterte Neuausgabe). Rasch und Röhring, Hamburg 1990, ISBN 3-89136-392-3, S. 953
- ↑ 6000 Filme. Kritische Notizen aus den Kinojahren 1945 bis 1958. Handbuch V der katholischen Filmkritik. 3. Auflage. Verlag Haus Altenberg, Düsseldorf 1963, S. 498
- ↑ Neil Sinyard; Adrian Turner: Billy Wilders Filme. Berlin 1980; hier zitiert nach Georg Seeßlen: Mord im Kino : Geschichte und Mythologie des Detektiv-Films / Filmografie: Georg Seeßlen; Bibliografie: Jürgen Berger. - Rowohlt, Reinbek 1981 (Grundlagen des populären Films; 8. Rororo Sachbuch; 7396) , ISBN 3-499-17396-4, S. 146
- ↑ defd, in: Prisma, August 1990
- ↑ Awards laut IMDb
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