- Kunstexport
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Da der Kunstexport in den letzten Jahrzehnten stark angestiegen ist, haben die meisten Staaten hierzu gesetzliche Regelungen und Einschränkungen erlassen.
Strenge Regelungen herrschen vor allem für den Export von Altertümern und künstlerisch oder wissenschaftlich wertvollen Bodenschätzen. Neben Kunstgegenständen aus Ausgrabungen bestehen vielfach auch Einschränkungen, Werke der Bildenden Kunst ins Ausland zu verkaufen, wenn sie z. B. als Unikate für die Landeskultur bedeutsam sind. Diese Bedeutung wird im Regelfall durch fachliche Gutachten festgestellt, für die beispielsweise Experten von Landes- oder Kunstmuseen herangezogen werden.
In schwierigen Fällen werden auch Sachverständigen-Kommissionen gebildet oder bei internationalen Streitigkeiten eine Schlichtungs-Kommission bestellt.
Historisch gehen wichtige Regelungen auf die Probleme bei den Ausgrabungen in Ägypten (z. B. Königsgräber und Obelisken) und bei Antiken aus Griechenland und der Türkei (z. B. Efesos) zurück. Ein Meilenstein zum Schutz der Kulturgüter Mitteleuropas war 1827 ein Erlass für das Königreich Böhmen, mit dem der Statthalter Karl Chotek von Chotkow den Export historisch wertvoller Kunstgegenstände regelte. Fortan musste hierfür die Zustimmung der Landesverwaltung eingeholt werden.
Siehe auch
Kategorien:- Antike Kunst
- Bildende Kunst
- Kunstraub
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