Kursstabilisierung

Kursstabilisierung

Als Kurspflege (auch Kursintervention, Kursstabilisierung oder Kursstützung) bezeichnet man Maßnahmen (Käufe oder Verkäufe) von Marktteilnehmern (meist Banken), die das Ziel haben, den Börsenkurs eines Wertpapiers, einer Währung oder eines Rohstoffes innerhalb einer bestimmten Bandbreite zu halten.

Inhaltsverzeichnis

Hintergründe

Durch die Kurspflege sollen starke Ausschläge des Börsenkurses verhindert werden. Bei einem unerwünscht starken Kursaufschwung werden entsprechende Wertpapiere, Devisen oder Rohstoffe verkauft, bei einem unerwünscht starken Kurssturz werden die gehandelten Werte gekauft.

Kurspflege wird oft von der führenden Konsortialbank (Sole-Lead-Manager/Global-Coordinator) nach der Neuemission eines Wertpapiers vorgenommen. Haupt Werkzeuge sind dabei der Aktienrückkauf sowie der Greenshoe. Dabei ist die Kurspflege nur innerhalb von engen Rahmen erlaubt, da sie als effektive Kursmanipulation eigentlich strengstens verboten ist (siehe auch Gesetzgebung in Bezug auf Insiderhandel mit Wertpapieren , in Deutschland nach § 20a WpHG[1], in der Schweiz nach Art. 161bis StGB[2]).

Da Wertpapieremissionen verschiedenste Gründe für starke Kursschwankungen auslösen können, diese jedoch oft nicht als rational oder positiv für die Aktionäre bewertet werden, haben viele Gesetzgeber daher die Kurspflege unter strengen Voraussetzungen für eine bestimmte Zeit (oft max. bis 30 Tage nach der Kapitalmaßnahme) erlaubt[3][4]. So ist zum Beispiel auch der Aktienrückkauf zu Preisen oberhalb der Ausgabepreise strengstens verboten, da dieses keine Stützungsmaßnahme sondern aktives Kurstreiben wäre.

Es werden drei Kurspflegemaßnahmen unterschieden[5]:

  • Bei reiner Stabilisierung (pure stabilization) werden bei fallenden Kursen Aktien regulär und transparent über den Markt (die Börse) zurück gekauft.
  • Bei Kurspflege über Shortpositionen (short covering) wird durch die anfängliche Platzierung von mehr Aktien als eigentlich zu emittieren sind (bzw. durch eine Kapitalerhöhung neu entstanden sind), meist über die Wertpapierleihe eines Greenshoes, eine Verbindlichkeit aufgebaut, die sich entweder durch Aktienrückkauf oder durch Umwandlung der Leihe in einen Kauf wieder glatt stellt.
  • Bei den vergleichsweise selten vorkommenden Strafgeboten (penalty bids) stützen die Konsortialbanken den Kurs indem sie Verkaufsaufträge ihrer Kunden über die entsprechende Aktie zurückhalten oder selber aufkaufen.

Gründe für Kurspflegemaßnahmen

Im direkten Zusammenhang mit Börsengängen oder Kapitalerhöhungen dient die Kurspflege dazu ein starkes Absacken des Aktienkursen nach der Emission zu verhindern. Seitens der beteiligten Konsortialbanken ist dieses insbesondere gewollt, da eine negative post-Transaktions-Performance eine schlechte Transaktion im Allgemeinen inkludiert und dieses auch negative Auswirkung auf die Reputation der beteiligten Banken hat[5].

Wird die Kurspflege über einen zunächst platzierten jedoch geliehenen Greenshoe betrieben, wird neben der Harmonisierung des Aktienkurses gleichzeitig zumindest ein kleiner Gewinn für das Unternehmen oder den Underwriter, durch die Differenz aus Platzierungspreis-Rückkaufpreis-Leihgebühr, erzielt. Dieses ist sicher ein zusätzlicher Anreiz für Unternehmen und Underwriter mögliche Kurspflegemaßnahmen zu betreiben.

Literatur

  • Grüger, Tobias W.: Kurspflege - zulässige Kurspflegemaßnahmen oder verbotene Kursmanipulation?; Nomos, Baden-Baden, 2006, ISBN 3832919937
  • Lüdiger, M.: Kurspflege bei Initial Public Offerings (IPO), Eine modellgestützte ökonomische Analyse aus Sicht der Emissionsbank; Books on Demand, Norderstedt, 2008, ISBN 9783833486081

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. http://www.bafin.de/gesetze/wphg_ab_080101.htm#p20a
  2. http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/a161bis.html
  3. USA: Regulation M, Rule 104, of the Securities and Exchange Commission (SEC)
  4. UK: Market Conduct Rules of the United Kingdom Financial Services Authority (FSA)
  5. a b Tim Jenkinson und Howard Jones: The economics of IPO stabilization, syndicates and naked shorts (2007)
Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

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