- Kurt von Bardeleben
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Kurt von Bardeleben (* 24. April 1796 in Rinau bei Königsberg; † 13. Februar 1854 in Königsberg) war 1848 Mitglied der Frankfurter Nationalversammlung und der Preußischen Nationalversammlung.
Inhaltsverzeichnis
Herkunft und Militärdienst
Der Vater war Karl Alexander von Bardeleben (1770–1813), der führend an der Bildung der Landwehr beteiligt war.
Er besuchte in Königsberg das Friedrichscollegium. Dieses verließ er 1813 um als Freiwilliger die Befreiungskriege mitzumachen. Er nahm als Angehöriger des 2. Ulanen-Regimentes an der Schlacht von Dresden, der Schlacht bei Kulm und die Völkerschlacht bei Leipzig. In Leipzig wurde Bardeleben zum Offizier ernannt. Später war er unter anderem an der Schlacht bei Ligny und der Schlacht bei Waterloo beteiligt.
Heirat und Beruf
Nach dem Krieg wurde er auf eigenen Wunsch zum 3. Kürrassisierregiment nach Königsberg versetzt. Dort heiratete Bardeleben 1819 Eveline Angelika Euphemia Ernestine (geb. von Auerswald) (1800–1845) eine Tochter des Oberpräsidenten Hans Jakob von Auerswald. Kurze Zeit später verließ er das Militär und wurde Gutsherr. Im Jahr 1832 verkaufte er das Gut und siedelte sich im Kreis Fischhausen an. Dort wurde Bardeleben 1837 zum Landrat ernannt. Nach dem Tod seiner ersten Frau heiratete er 1846 Lydia Wilhelmine (geb. von Schön) ein Tochter des Oberpräsidenten Heinrich Theodor von Schön.
Liberale Opposition im Vormärz
Seit 1834 war Bardeleben Mitglied des Provinziallandtags für die Provinz Preußen. Auf dem Huldigungslandtag von 1840 gehörte zu denjenigen gemäßigt liberalen Abgeordneten die eine Resolution an Friedrich Wilhelm IV. beschlossen, in der die Erfüllung des Verfassungsversprechens von 1815 angemahnt wurde. Daraufhin fiel Bardeleben beim König in Ungnade, hielt aber an seinen politischen Positionen fest.
Im Jahr 1847 war Bardeleben Mitglied des Vereinigten Landtages. Dort gehörte er zu den 138 Abgeordneten die unter Führung von Georg von Vincke die sich gegen die Beeinträchtigung der Rechte des Landes durch die Krone wandte. Nachdem der Landtagsabschied nicht die vom Landtag verlangten vollen ständischen Rechte gewährte, legte Badeleben sein Mandat in den Ausschüssen nieder.
Märzrevolution
Nach der Märzrevolution nahm Bardeleben an dem für kurze Zeit erneut einberufenen Vereinigten Landtag teil. Bereits in dieser Zeit sah er die Revolution kritisch. Sie würde über die Ziele der liberalen Bewegung hinausgehen. Er wurde in die Frankfurter Nationalversammlung gewählt. Dort schloss sich Bardeleben der gemäßigt liberalen Casinofraktion an. Nach der Ermordung seines Schwagers Hans von Auerswald verließ er zur Regelung der Familienangelegenheiten Frankfurt. Nachdem er kurze Zeit später zum Mitglied der preußischen Nationalversammlung gewählt wurde, legte er das Frankfurter Mandat nieder. Eine Krankheit verhinderte jedoch die baldige Teilnahme an der Versammlung.
Erst im Zuge der Gegenrevolution konnte er teilnehmen. Wie die übrigen gemäßigten Liberalen akzeptierte er die Verlegung der Nationalversammlung nach Brandenburg.
Reaktionsära
Nach der Auflösung des Parlaments wurde er zunächst nicht in die zweite Kammer des nach der oktroyierten Verfassung gebildeten Landtages gewählt. Erst im Sommer 1849 trat er nach der Neuwahl in die Kammer ein. Dort gehörte er zur gemäßigt liberalen Opposition.
Aus Gesundheitsgründen verzichtete er 1852 auf eine erneute Kandidatur. Trotz seiner eigentlich gemäßigten Haltung wurde er in der Reaktionszeit politisch verfolgt. So wurde er gesetzeswidrig als Landrat an die Grenze zu Russland versetzt. Daraufhin nahm Bardeleben seinen Abschied. Auf Grund einer Denunziation wurde sogar ein Prozess angestrengt. Zu diesem kam es nicht mehr weil Bardeleben vorher verstarb.
Literatur
- Richard von Bardeleben: Bardeleben, Curt von. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 2, Duncker & Humblot, Leipzig 1875, S. 53–55.
- Kurt Forstreuter: Bardeleben, Kurt von. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 1, Duncker & Humblot, Berlin 1953, S. 584.
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