- Königsdienst
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Mit Königsdienst (lat. servitium regis) wird die enge Verbindung von geistlichen Würdenträgern (vorwiegend Bischöfe und Äbte) mit dem Königtum bezeichnet. Schon in der fränkischen aber vor allem der ottonisch-salischen Reichskirche wurde der vom deutschen König investierte Bischof oder Abt und das ihm unterstellte Bistum/Kloster zu Leistungen verpflichtet, die er dem Herrscher zu erbringen hatte. Diese Leistungen fallen unter den Begriff des servitium regis, des „Königsdienstes“ und beinhalteten: das Gebet für den König und seine Familie, Beherbergung und Verpflegung des Königs und seines Gefolges, Reisen des Abts zu königlichen Hoftagen, Verpflichtung des Bistums/Klosters zur Heeresfolge.
Literatur
- Carlrichard Brühl: Fodrum, gistum servitium regis: Studien zu den wirtschaftlichen Grundlagen des Königtums im Frankenreich und in den fränkischen Nachfolgestaaten Deutschland, Frankreich und Italien vom 6. bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts. Köln u.a. 1968.
- Caroline Göldel: Servitium regis und Tafelgüterverzeichnis. Untersuchung zur Wirtschafts- und Verfassungsgeschichte des deutschen Königtums im 12. Jahrhundert. Sigmaringen 1997, ISBN 3-7995-2416-9.
- Wolfgang Metz: Das servitium regis. Zur Erforschung der wirtschaftlichen Grundlagen des hochmittelalterlichen deutschen Königtums. Darmstadt 1978, ISBN 3-534-07431-9.
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