Heinrich V. (HRR)

Heinrich V. (HRR)
Herrschaftsübergabe von Heinrich IV. an seinen Sohn Heinrich V., Darstellung aus der Chronik des Ekkehard von Aura. Heinrich IV. überreicht seinem Sohn Heinrich V., der das Lilienszepter in seiner Rechten hält, die Reichsinsignien Sphaira (mit einem Kreuz) und Kronreif. Die Zeichnung von ca. 1106 will entgegen den historischen Tatsachen den Eindruck erwecken, die Herrschaft sei friedlich von Heinrich IV. auf seinen Sohn Heinrich V. übergegangen.

Heinrich V. (* 1081 oder 1086, möglicherweise am 11. August; † 23. Mai 1125 in Utrecht) war als Sohn und Nachfolger Kaiser Heinrichs IV. der vierte und letzte Herrscher der Salier-Dynastie. Heinrich war seit 1099 zunächst Mitkönig, ab 1106 König, 1111 wurde er zum Kaiser gekrönt. Heinrich gilt als machtbesessener Herrscher, der zur Durchsetzung seiner politischen Ziele auch vor Gewaltanwendung nicht zurückschreckte: Seinen Vater nahm er gefangen, um dessen Abdankung zu erzwingen, Papst Paschalis II., um die eigene Kaiserkrönung zu erlangen. Dass er aber auch zu Kompromisslösungen fähig war, zeigte er beim Abschluss des Wormser Konkordats, mit dem er 1122 den seit Jahrzehnten schwelenden Investiturstreit mit dem Papsttum löste.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Herkunft

Heinrichs Geburtsjahr ist nicht sicher bekannt, 1081 oder 1086 werden diskutiert. Das Jahr 1081 wird in zahlreichen zeitnahen Quellen wie den Hildesheimer, Magdeburger, Würzburger, Erfurter und Pöhlder Annalen sowie dem Annalista Saxo genannt. In der historischen Forschung setzte sich nach 1960 die Angabe 1086 für das Geburtsjahres durch, basierend auf den Recherchen des Numismatikers Richard Gaettens[1]. Er übersetzte eine Nachricht aus den Gesta Treverorum, wonach Heinrich 1106 circiter annos viginti (ungefähr zwanzig Jahre) alt sei, und verknüpfte den Hinweis der Würzburger Chronik, Heinrich habe seine Schwertleite am 21. April 1101 in Lüttich empfangen, mit der Vermutung, Heinrich sei, wie sein Vater, im Alter von etwa 15 Jahren wehrhaft gemacht worden. Die Quellen, so Gaettens, müssten sich bei der Jahresangabe irren. Er kam auf das Geburtsjahr 1086, das infolge seiner Argumentation weitgehend Anerkennung fand. Dem widersprach 2001 Peter Neumeister, der darauf verwies, man könne die entsprechende Textstelle auch mit in den Zwanzigern übersetzen, und für den Empfang der Schwertleite bei anderen Personen einen Altersbereich von 15 bis 20 Jahren nachweist. Er empfahl, den zeitgenössischen Quellen zu vertrauen, und plädierte für das Geburtsjahr 1081.[2] Mit weit größerer Unsicherheit behaftet ist die häufig anzutreffende Angabe 11. August für den Tag der Geburt.

Heinrich wurde als fünftes und letztes Kind Kaiser Heinrichs IV. und dessen erster Ehefrau Bertha von Turin geboren. Da Heinrich in der Thronfolge zunächst keine Rolle spielte, ist über seine Kindheit kaum etwas bekannt. Er trat erst 1098 in Erscheinung, nachdem sein älterer Bruder Konrad vom Vater als Thronfolger abgesetzt wurde.

Krönung zum Mitkönig

Der hier auf einem Faldistorium mit den Insignien Krone, Szepter und Reichsapfel dargestellte Herrscher wird mit Heinrich V. identifiziert. Evangeliar aus St. Emmeram in Regensburg, Krakau, Bibliothek des Domkapitels, Cod. 208, fol. 1r

Konrad, der seit 1087 Mitkönig und damit designierter Thronfolger seines Vaters gewesen war, war bereits im Jahr 1093 im Zuge der Investiturstreitigkeiten in das päpstliche Lager gewechselt und hatte sich gegen den Vater erhoben. Heinrich IV. saß zwischen 1093 und 1096 in Oberitalien fest, konnte also zunächst kaum etwas gegen den Sohn unternehmen. Erst nach seiner Rückkehr aus Italien ließ er den Abtrünnigen auf einer Reichsversammlung im April 1098 in Mainz absetzen. Gleichzeitig wurde der jüngere Bruder Heinrich zum Mitkönig und somit zum Nachfolger bestimmt. Am 6. Januar 1099 wurde Heinrich V. vom Kölner Erzbischof Hermann III. in Aachen gekrönt. Aufgrund seiner Erfahrungen mit dem älteren Sohn ließ sich Heinrich IV. von seinem nunmehr zum Mitkönig bestimmten zweiten Sohn eidlich versichern, seine Sicherheit nicht anzutasten und sich nicht in die Regierungsgeschäfte einzumischen.

Machtübernahme und Königskrönung

Die Eintracht der beiden Heinriche währte allerdings nur fünf Jahre. Da der gebannte Vater, Heinrich IV., weiterhin in ständigem Konflikt mit dem Papst stand und sich eine Lösung des Problems nicht abzeichnete, fürchtete Heinrich V. bald um den Fortbestand seiner Thronansprüche. Dem deutschen Hochadel war mehrheitlich an einem Ausgleich mit der päpstlichen Seite gelegen, der mit dem alten Kaiser nicht möglich schien. Es drohte ein erneutes Gegenkönigtum wie 1077 unter Rudolf von Rheinfelden. Dem wollte der junge Heinrich zuvorkommen und die Regierungsansprüche der salischen Familiendynastie erhalten, auch um den Preis des Aufbegehrens gegen den Vater.[3]

Die Heere Heinrichs IV. und Heinrichs V. stehen sich am Fluss Regen im Jahr 1105 gegenüber. (Federzeichnung aus der Chronik des Otto von Freising von 1157, Cod. Jenensis Bose q.6, fol. 91b)

Am 12. Dezember 1104 verließ er heimlich die Pfalz in Fritzlar, wo er seinen Vater zurück ließ, und ging nach Bayern, wo er sich Ende 1104 mit dem deutschen Hochadel verbündete. Schnell stellte sich auch Papst Paschalis II. auf die Seite des Sohnes, nachdem dieser ihm zugesichert hatte, dem apostolischen Stuhl Gehorsam zu erweisen. Paschalis löste den Sohn von seinem dem Vater geleisteten Eid und vom Bann, dem er unterlag, weil er Umgang mit anderen gebannten Personen, nämlich seinem Vater, hatte. Vater und Sohn standen sich daraufhin im Herbst 1105 mit kampfbereiten Heeren bei Regensburg am Fluss Regen gegenüber. Die Schlacht fand letztlich nicht statt, weil die zunächst beim Vater verbliebenen Fürsten Markgraf Leopold III. von Österreich und Herzog Bořivoj II. von Böhmen doch noch von ihm abfielen. Im Falle Leopolds soll Heinrich V. durch das Versprechen nachgeholfen haben, ihm seine verwitwete Schwester Agnes zur Frau zu geben.

Als diese nun abzogen, mußte der Kaiser weichen, und von da an begann seine Macht zu sinken und die des Jüngeren zu steigen.[4]

Mit diesen Worten bewertete Otto von Freising, ein Sohn von Leopold und Agnes, die Geschehnisse in seiner Chronik.

Ende des Jahres 1105 gelang es Heinrich V. durch Verrat, den Vater auf der Burg Böckelheim an der Nahe gefangen zu setzen. Am 31. Dezember erzwang er in der Ingelheimer Kaiserpfalz dessen Abdankung. Am 6. Januar 1106 empfing er in Mainz die Reichsinsignien (außer Schwert und Ring) und die Huldigung der Reichsfürsten. Damit wurde er als Heinrich V. Nachfolger seines Vaters, der selbst jedoch weiter um seine Thronansprüche kämpfte.

Ekkehard von Aura, der wichtigste Chronist der Zeit Heinrichs V., war über den Wechsel auf dem Thron erfreut und äußerte sich sehr positiv über den neuen König:

Dabei sahen wir (...), wie König Heinrich durch seine große Demut und sein Ansehen zugleich nicht geringe Hoffnungen auf gute Anlagen bei allen erweckte. (...) in allem bewahrte er für sich selbst in wunderbarer Weise die Bescheidenheit des jungen Mannes und erwies den Priestern Christi die angemessenen Ehrerbietung. [5]

Nach seiner erzwungenen Abdankung konnte Heinrich IV. aus Ingelheim fliehen, und das Reich stand weiterhin am Rande eines Bürgerkriegs. Erst als der Vater im August 1106 in Lüttich verstarb, konnte sich der Sohn durchsetzen. Als Zeichen der Vergebung ließ der Kaiser Schwert und Ring an seinen Sohn senden, die letzten Herrscherinsignien, die ihm noch geblieben waren. Er erteilte ihm den väterlichen Segen für seine künftige Herrschaft, bat um Gnade für seine Anhänger und im Dom zu Speyer an der Seite seiner Vorfahren bestattet zu werden – ein Wunsch, den ihm sein Sohn erst 1111 erfüllen konnte.

Feldzüge in den Osten

In Heinrichs ersten Regierungsjahren brachen Erbfolgestreitigkeiten in den östlichen Nachbarländern aus. In den Jahren zwischen 1107 und 1110 führte Heinrich vier Feldzüge gegen Böhmen, Polen und Ungarn, die von unterschiedlichem Erfolg gekrönt waren.

In Böhmen gab es nach der Vertreibung des Herzogs Bořivoj II. Auseinandersetzungen um die Nachfolge. Hier gelang es Heinrich, seinen Kandidaten Vladislav I. durchzusetzen und damit die Lehnshoheit über Böhmen zu bewahren. Vladislav trat bald darauf bei Heinrichs Hochzeit als Mundschenk in Erscheinung und begründete damit die Tradition der böhmischen Herzöge als Erzmundschenke des Reiches, was ihnen später den Aufstieg in die Riege der Kurfürsten eröffnete.

In Polen waren nach dem Tode des Herzogs Władysław I. Herman, des zweiten Ehemanns von Heinrichs Tante Judith, ebenfalls Erbstreitigkeiten ausgebrochen. Heinrich, vom ältesten Herzogssohn Zbigniew um Hilfe gebeten, konnte seinen Kandidaten zwar nicht durchsetzen, denn dessen jüngerer Halbbruder Bolesław III. Schiefmund übernahm letztlich das Herzogsamt, dennoch blieb das Verhältnis Polens zum Reich friedlich.

In Ungarn war Heinrich nicht erfolgreich. Hier unterstützte er den Herzog Álmos, der seinem Widersacher Koloman unterlag. Unter Koloman fand eine Orientierung Ungarns in Richtung Byzanz statt.

Der Investiturstreit schwelt weiter

Das drängende Problem der Zeit war der weiterhin schwelende Investiturstreit. Der ursprünglich weitreichende Streit um Simonie, Zölibat und Investitur in kirchliche Ämter durch Laien im Allgemeinen hatte sich zu diesem Zeitpunkt auf die Einsetzung der Bischöfe in ihre Ämter durch den König mit den christlichen Symbolen des Ringes, dem Zeichen der „Ehe“ des Geistlichen mit der Kirche, und des Stabes, dem Symbol des priesterlichen Hirtentums, zugespitzt. Kern des Streites war, ob ein Bischof als geistlicher Würdenträger zugleich Vasall der weltlichen Macht sein durfte.

Treffen zwischen Papst Paschalis II. und König Philipp I. aus Grandes Chroniques de France

Der Bischof Ivo von Chartres schaffte im Jahr 1097 den entscheidenden argumentativen Durchbruch. Er unterschied zwischen den Spiritualien, also den geistlichen Funktionen des Amtes, die der König gar nicht beanspruchte zu übertragen, sondern die allein aus einer kanonischen Wahl entstünden, und den Temporalien, also dem weltlichen Besitz der Kirche und ihren daraus resultierenden Hoheitsrechten, die naturgemäß vom König verliehen wurden, der sich dafür aber nicht mehr der christlichen Symbole Ring und Stab bedienen solle.

Auf der Grundlage dieser Argumentation war der Konflikt sowohl in England mit dem Konkordat von Westminster 1107 beigelegt worden, als auch in Frankreich, wo das Problem im gleichen Jahr bei einem persönlichen Treffen zwischen Papst Paschalis II. und König Philipp I. im Mai in Saint-Denis gelöst wurde. Bei diesem Treffen schlossen beide zugleich ein Bündnis zum Kampf gegen Heinrich V., der sich einer Lösung des Investiturproblems weiterhin widersetzte. Der Papst hatte nach der Entfremdung vom deutschen König die Nähe zum französischen gesucht, die Grundlage der engen Beziehungen zwischen dem Papsttum und den Kapetingern wurde hier gelegt.

Mit Heinrich hingegen konnte keine Einigung erzielt werden, weil in seinem Reich aufgrund des Reichskirchensystems die Kirche sehr viel enger mit dem König verwoben war als in den Nachbarländern. So sah Heinrich in der Temporalienverleihe die rechtliche Grundlage für die Pflicht der Kirche zum servitium regis, dem Königsdienst, nachdem der König unter anderem an seinem Aufenthaltsort versorgt werden musste und nach dem ihm Heerfolge zu leisten war. Den päpstlichen Reformern war dies eine zu enge Verwicklung der betroffenen Bischofskirchen in die weltlichen Angelegenheiten. Sie wollten den Königsdienst einschränken und auf eine freiwillige Grundlage stellen. Dazu war Heinrich jedoch nicht bereit.

Mehrere Treffen zwischen Delegationen des Königs und des Papstes, 1106 auf einer Synode in Guastalla, 1107 in Châlons-sur-Marne und 1109 in Rom, brachten keine Annäherung. Im Gegenteil, Heinrich hielt an der Investitur mit Ring und Stab fest, der Papst forderte weiter das Investiturverbot ein.

Ehe mit Mathilde von England

Heinrichs Ehefrau Mathilde in einer späteren Darstellung aus dem 15. Jahrhundert

Heinrichs Beziehungen zum Papst und zu Frankreich befanden sich im Jahre 1107 nach deren Bündnis auf einem Tiefpunkt, dafür konnte ab 1110 die Verbindung zu den Anglo-Normannen durch die Verlobung mit der Königstochter Mathilde verbessert werden. Die Verlobung wurde zu Ostern 1110 in Utrecht gefeiert. Die achtjährige Mathilde wurde kurz darauf, am 25. Juli, in Mainz zur Königin gekrönt und dem Trierer Erzbischof Bruno zur weiteren Erziehung übergeben. Durch dieses Familienbündnis mit dem englischen König Heinrich I. schuf der Salier ein Gegengewicht zum französisch-päpstlichen Bündnis von Saint-Denis.

Am 6. Januar 1114 heiratete Heinrich in Mainz die inzwischen zwölfjährige Mathilde. Die Ehe blieb kinderlos. Allerdings soll Heinrich eine uneheliche Tochter Bertha gehabt haben, die er 1117 mit dem Grafen Ptolemäus II. von Tusculum verheiratete.

Der erste Italienzug

Im September 1110 zog Heinrich nach Italien, vordringlich um eine Lösung des Investiturproblems zu finden und um die Kaiserkrone einzufordern.

Zunächst erreichte er in Oberitalien jedoch ein Neutralitätsabkommen mit Mathilde von Tuszien, die ihn später, auf der Rückreise aus Rom im Frühsommer 1111 sogar als Lehnsherrn anerkannte und als ihren Alleinerben einsetzte. Dies war um so erstaunlicher, als die Markgräfin einerseits bis zuletzt eine erbitterte Gegnerin von Heinrichs Vater gewesen war, und andererseits in einer 1102 feierlich bestätigten Schenkung bereits den Papst zum Erben ihres Besitzes bestimmt hatte. Aus dieser Problematik erwuchs dann später ein jahrzehntelanger Streit um die „Mathildischen Güter“.

Geheime Investiturverhandlungen

Der König und Papst Paschalis II. trafen dann am 4. Februar in Turri und am 9. Februar in Sutri zu geheimen Verhandlungen zusammen, von denen die Reichsbischöfe ausgeschlossen blieben. Die beiden kamen auf Vorschlag des Papstes zu einer radikalen Lösung des Investiturproblems. Alle Bischöfe sollten die vom Reich erhaltenen Güter und Regalien, also Rechte und Privilegien wie Münzrecht, Zollrecht, Marktrecht, Stadtherrschaften, Gerichtsbarkeiten etc. an den König zurückgeben. Diese müssten in Zukunft vom König selbst, den weltlichen Reichsfürsten oder den Ministerialen verwaltet werden. Derart hätte der notwendige Königsdienst aufrechterhalten werden können, müsste aber nicht mehr von den Geistlichen geleistet werden. Die Bischöfe hingegen sollten in Zukunft von den kirchlichen Eigengütern existieren, die zum Beispiel aus Abgaben wie dem Zehnten oder aus privaten Schenkungen resultierten. Der zukünftige Kaiser sollte im Gegenzug auf die Investitur von Bischöfen gänzlich verzichten. Diese Lösung hätte eine deutliche Trennung von Kirche und weltlicher Macht bedeutet.

Beide Seiten schienen mit Widerstand gerechnet zu haben, Heinrich nämlich machte seine Bestätigung des Vertrages von der Zustimmung der Reichsfürsten abhängig. Paschalis versprach, diese Absprache unter Androhung des Bannes notfalls auch gegen den Widerstand der Bischöfe durchzusetzen.

Schwierige Kaiserkrönung

Erzbischof Ruthard von Mainz überreicht Heinrich V. die Sphaira. Anonyme Kaiserchronik für Heinrich V., 1112/1114

Im Februar 1111 traf Heinrich in Rom ein, am 12. Februar begannen im Petersdom die Feierlichkeiten zur Kaiserkrönung, in deren Verlauf die getroffenen Absprachen öffentlich bekannt gegeben wurden. Da diese nicht im Sinne der Bischöfe waren, hätten diese doch ihre weltliche Machtstellung gänzlich eingebüßt, kam es zu einem entsprechenden Widerspruch mit regelrechten Tumulten und gewalttätigen Auseinandersetzungen. Die Kaiserkrönung musste abgebrochen werden.

Es wurden zunächst neue Verhandlungen geführt, allerdings weigerte sich nun der Papst einerseits, den Vertrag, der ihm allein die Investitur sicherte, wieder rückgängig zu machen, konnte ihn andererseits aber trotz seines Versprechens nicht durchsetzen. Daraufhin nahm Heinrich V. den Papst und viele seiner Kardinäle gefangen und führte sie in der Nacht vom 15. auf den 16. Februar aus Rom fort, wo sich der Aufruhr immer weiter ausbreitete. Heinrich erzwang schließlich durch die Geiselhaft des Papstes am 11. April im Vertrag von Ponte Mammolo neben dem Recht zur weiteren uneingeschränkten Investitur auch seine Kaiserkrönung, die am 13. April 1111 im Petersdom stattfand. Zugleich verpflichtete sich Paschalis durch einen Eid, Heinrich niemals zu bannen. Auch den verstorbenen Vater ließ Heinrich vom Bann lösen und konnte ihn daraufhin nach seiner Rückkehr am 7. August 1111 im Dom zu Speyer beerdigen.

Auseinandersetzungen mit den Reichsfürsten

Paschalis hielt sich an die erpresste Abmachung, Heinrich nicht zu bannen, doch bald nach seiner Rückkehr nach Deutschland wurde Heinrich durch den Kardinallegaten Kuno von Praeneste im Sommer 1111 gebannt und im März 1112 widerrief die Kurie auf einer Lateransynode die getroffenen Abmachungen, da sie unter Zwang zustande gekommen waren. Weitere Bannsentenzen folgten, aber nie durch Paschalis persönlich, der an sein Versprechen gebunden war, sondern stets durch Legaten oder Bischöfe, unter ihnen Erzbischof Guido von Vienne, der spätere Papst Calixt II. Dennoch zeigten sie Wirkung, führten sie doch zu erneuten Spannungen mit den Reichsfürsten. Diese befürchteten eine neuerliche Spaltung des Reiches und der Kirche.

Hinzu kam Heinrichs Versuch, die königliche Machtbasis zu stärken. Wie sein Vater versuchte er, das Reichsgut zu vergrößern, erwarb oder baute dazu Burgen und bediente sich zunehmend der aufstrebenden Ministerialität als Unterstützung. Seine Aktivitäten fanden vor allen Dingen im mittelrheinischen Gebiet um Mainz, Worms und Speyer sowie im sächsisch-thüringischen Raum statt.

Zu seinen Gegenspielern erwuchsen dem Kaiser hier der sächsische Herzog (und spätere Kaiser) Lothar von Süpplingenburg und der Mainzer Erzbischof Adalbert I. Letzterer war lange Zeit einer der engsten Berater Heinrichs gewesen. Als er jedoch, wie Heinrich selbst, im Mainzer Gebiet anfing, die eigenen Machtgrundlagen durch Burgenbau und Burgenerwerb zu stärken, ließ Heinrich ihn Ende des Jahres 1112 gefangen nehmen.

Bereits kurz zuvor, im März 1112, hatte es mit Herzog Lothar eine Auseinandersetzung um die Bestrafung eines heinrichtreuen Ministerialen gegeben, in dessen Verlauf der Herzog auf einem Fürstengerichtstag in Goslar zunächst abgesetzt, doch schon bald nach seiner Unterwerfung wieder eingesetzt wurde. Der salisch-sächsische Konflikt, den es bereits unter Heinrich IV. gegeben hatte, brach erneut aus. Lothar und Heinrich gerieten im Mai 1113 nach dem Tod des kinderlosen Grafen Ulrich II. von Weimar-Orlamünde im Zuge von Erbstreitigkeiten erneut aneinander. Lothar musste auf Heinrichs Hochzeit im August 1114 im härenen Büßergewand erscheinen und sich unterwerfen.

Diese erniedrigende Behandlung zusammen mit der Gefangenhaltung Adalberts schürten die Unzufriedenheit der Fürsten. Der Kölner Erzbischof Friedrich erhob sich als nächster. Im Oktober 1114 besiegten die rheinischen Aufständischen das kaiserliche Heer bei Andernach, bald darauf kam es am 11. Februar 1115 zur Schlacht am Welfesholz, in der Heinrich den sächsischen Truppen unter Lothars Führung ebenfalls unterlag. Im November 1115 erzwangen die Mainzer Bürger noch die Freilassung ihres Erzbischofs Adalbert, der sich sofort wieder der Opposition anschloss. Heinrich verlor für den Rest seiner Regierungszeit jeglichen Einfluss im Norden des Reiches. Einzig der Süden des Reiches hielt loyal zu ihm, hier vor allem Heinrichs Neffe, Herzog Friedrich II. von Schwaben und dessen jüngerer Bruder Konrad. Der Sieg der sächsisch-rheinischen Fürstenopposition wurde zwar zum Markstein des stetigen Machtverlustes Heinrichs V., doch deutete nichts auf ein beabsichtigtes Gegenkönigtum hin.

Der zweite Italienzug

Heinrich begab sich im Frühjahr 1116 zum zweiten Mal nach Italien. Zum Reichsverweser bestellte er Friedrich von Schwaben, der seine Position im Reich vor allem im rheinischen Gebiet gegen Adalbert gut behaupten konnte und dabei durch Ausbau seiner eigenen Machtposition den Grundstein für die spätere Hausmacht der Staufer legte.

Ein wesentlicher Beweggrund für Heinrichs Italienzug war der Tod der Markgräfin Mathilde im Juli 1115. Heinrich sicherte sich das ihm 1111 zugestandene Erbe der Verstorbenen und schaffte sich so eine neue Machtbasis in Norditalien.

Fast zeitgleich wurde Papst Paschalis in die Auseinandersetzungen der römischen Stadtadligen um die Besetzung des Amtes des Stadtpräfekten verwickelt. Paschalis unterstützte die Familie der Pierleoni, durchsetzen konnten sich die kaisertreuen Familien der Frangipani und Tuskulaner. Paschalis musste im Frühjahr 1116 die Stadt verlassen und begab sich nach Benevent unter den Schutz der Normannen. Anfang 1117 traf Heinrich in Rom ein. Der Prälat Mauritius von Braga nahm Ostern 1117 eine Festkrönung Heinrichs vor und krönte auch dessen Frau Mathilde zur Kaiserin. Dies fasste Paschalis als Affront auf und exkommunizierte Mauritius. Nachdem Heinrich die Stadt verlassen hatte, konnte Paschalis zu Beginn des Jahres 1118 nach Rom zurückkehren, er starb aber am 21. Januar.

Zu seinem Nachfolger wurde Gelasius II. gewählt, bis dato ein auf Ausgleich bedachter Kanzler Paschalis´. Anfang März kehrte auch Heinrich überraschend nach Rom zurück. Gelasius, um seine Sicherheit fürchtend, floh daraufhin aus der Stadt. Heinrich forderte Gelasius auf, zurückzukehren. Als dieser sich weigerte, ernannte Heinrich am 8. März 1118 auch auf Druck der Familie Frangipani Mauritius von Braga zum Gegenpapst Gregor VIII.. Damit eskalierte die Situation erneut.

Gelasius, der sich in Gaeta aufhielt, konterte am Palmsonntag 1118 mit einem Bann gegen Heinrich und den Gegenpapst. Daraufhin erhob sich im Reich eine starke Opposition. Heinrich wurde aufgefordert, aus Italien zurückzukehren und sich vor einem Fürstentag in Würzburg zu verantworten. Sollte er fortbleiben, war sogar seine Absetzung erwogen worden. Ekkehard von Aura beschreibt in seiner Chronik, wie daraufhin alte Wunden in der Gesellschaft neu aufbrechen:

Dadurch wurde das Deutsche Reich wieder gespalten, das ein Jahrzehnt oder ein wenig mehr Ruhe gehabt hatte. Und weil der König abwesend war, tat jeder nicht was Recht war, sondern was ihm gefiel. [6]

Gleichzeitig enthob die päpstlichen Partei der Kirchenfürsten den Fürstbischof Otto von Bamberg seines Amtes, weil er als Reichskanzler dem Kaiser im Streit mit Rom treu geblieben war.

Heinrich kehrte daraufhin im August 1118 zurück und seine militärische Autorität war stark genug, die Pläne der Reichsfürsten sofort zum Scheitern zu bringen. Der Streit mit Adalbert von Mainz eskalierte jedoch weiter und führte schließlich dazu, dass sich Kaiser und Erzbischof im Mai 1121 mit kampfbereiten Heeren vor der Stadt gegenüberstanden. Erst die Vermittlung einiger Reichsfürsten, vor allem der Erzbischöfe Bruno von Trier und Friedrich von Köln, konnte Schlimmeres verhindern. Ihre Vermittlung führte schließlich zu den Beschlüssen eines Hoftags am 29. September 1121 in Würzburg.

Wormser Konkordat

Urkunde Heinricianum des Wormser Konkordats, Vatikanisches Archiv

Auf diesem Hoftag in Würzburg drängten die versammelten Fürsten Heinrich durch einen Beschluss dazu, Frieden im Reich zu wahren und eine Einigung mit dem Papst herbeizuführen und diesem vor allem Gehorsam zu erweisen. Sie sicherten ihm aber zugleich zu, ihm bei den Verhandlungen mit Rat und Hilfe beizustehen und einen Vergleich zu erwirken, der die Ehre des Reiches, den honor regni, wahre:

Das ist der Beschluß, auf den sich die Fürsten im Streit zwischen dem Herrn Kaiser und dem Reich verständigt haben: (...) Der Herr Kaiser möge dem Apostolischen Stuhl gehorchen. Und über die böswillige Anklage, die die Kirche gegen ihn vorbringt, soll mit Rat und Bestand der Fürsten zwischen ihm und dem Herrn Papst ein Vergleich geschlossen werden, und der Friede soll (...) sicher und unverbrüchlich sein [7]

Auf dem Apostolischen Stuhl hatte es in der Zwischenzeit Veränderungen gegeben: Der in Rom verbliebene Gegenpapst hatte nach Heinrichs Abreise jedwede Bedeutung verloren, Gelasius konnte vorübergehend nach Rom zurückkehren. Neuer Ärger mit den Frangipani vertrieb ihn aber im September 1118 nach Cluny, wo er am 29. Januar 1119 verstarb. Die kuriale Partei wählte den Erzbischof Guido von Vienne als Calixt II. zu seinem Nachfolger.

Diese Wahl deutete zunächst nicht auf eine Verständigung hin, denn Guido von Vienne war, obwohl weitläufig mit dem Kaiser verwandt, ein ausgewiesener Gegner Heinrichs.

Ein persönliches Treffen zwischen Papst und Kaiser in Mouzon am 24. Oktober 1119 war zunächst nicht von Erfolg gekrönt. Man hatte sich nach Vermittlung des Abtes Pontius von Cluny zwar schon fast geeinigt, scheiterte aber ganz am Ende der Verhandlungen an den Formalien der Temporalieninvestitur.

Erst der Druck durch die Reichsfürsten führte schließlich zum am 23. September 1122 auf den Wormser Laubwiesen beschlossenen Wormser Konkordat, in dem Kaiser Heinrich V. den Anspruch der Kirche auf die Investitur mit Ring und Stab akzeptierte, den Symbolen für die geistliche Ehe mit der Kirche und das priesterliche Hirtentum. Des Weiteren gewährte er jeder Kirche seines Herrschaftsbereiches die freie kanonische Wahl und unbehinderte Weihe des Gewählten, im übersetzten Wortlaut der Urkunde:

Ich, Heinrich, durch Gottes Gnaden erhabener Kaiser der Römer (...) überlasse (...) der heiligen katholischen Kirche jegliche Investitur durch Ring und Stab und gestatte, dass in allen Kirchen eine Wahl und freie Weihen stattfinden. (...) Und ich gebe wahren Frieden Calixt und der heiligen Römischen Kirche, sowie allen, die auf seiner Seite sind oder waren. [8]
Calixt II. - Abbildung aus dem Liber ad honorem Augusti des Petrus de Ebulo, 1196

Im Gegenzug räumte Papst Calixt II. ein, dass die Wahl der deutschen Bischöfe und Äbte in Gegenwart kaiserlicher Abgeordneter verhandelt, der Gewählte aber mit den Regalien, die mit seinem geistlichen Amt verbunden waren, vom Kaiser durch das Zepter als weltlichem Investitursymbol belehnt werden solle („Zepterlehen“). Während im deutschen Teil des Kaiserreichs die Verleihung der Regalien durch den Kaiser vor der Weihe vorgesehen war, erfolgte in Italien und Burgund zuerst die Verleihung von Ring und Stab, wodurch der Einfluss des Kaisers auf die Einsetzung von Bischöfen praktisch verloren ging. Auch hier sei der Urkundentext wiedergegeben:

Ich, Calixt, Knecht der Knechte Gottes, (...) gestatte, dass die Wahlen der Bischöfe und Äbte des Deutschen Reiches, die unmittelbar der Herrschaft des Königs unterstehen, in deiner Gegenwart geschehen, jedoch ohne Simonie und Gewalt (...). Der Erwählte soll von dir die Regalien durch ein Zepter erhalten, (...) und was er dir auf Grund der Regalien rechtmäßig schuldig ist, soll er tun. In den anderen Gebieten des Imperiums dagegen soll der Geweihte innerhalb von sechs Monaten von dir die Regalien durch das Zepter empfangen. [9]

Heinrich bekam nach dem Austausch der Urkunden das Abendmahl, wodurch der über ihn verhängte Bann aufgehoben wurde. Damit war dieser Streit beigelegt, doch hatte das Kaisertum starke Einbußen erlitten. Die sakrale Aura des Kaisers war erschüttert und die bis dahin bestehende Einheit von Kaisertum und Papsttum aufgehoben. Der Einfluss des Königs auf die Besetzung eines Bischofsamtes wurde eingedämmt und wurde zu einer rein innerkirchlichen Angelegenheit. Somit bedeutete das Wormser Konkordat das Ende des ottonisch-salischen Reichskirchensystems, wandelte sich doch von nun an die quasi freie Verfügbarkeit des Herrschers über die Bischöfe mehr und mehr in ein Vasallenverhältnis, vergleichbar dem der weltlichen Fürsten, wodurch einigen Erzbischöfen später der Aufstieg in den Rang der Kurfürsten gelang.

Ein erfolgloser Frankreichfeldzug

Die engen verwandtschaftlichen Beziehung zum englischen Königshaus zogen Heinrich zum Ende seiner Regierungszeit in die französisch-normannischen Auseinandersetzungen hinein. Heinrich I. von England bat seinen Schwiegersohn um militärische Unterstützung beim Kampf um die Vorherrschaft in der Normandie. Heinrich brach zu einem Frankreichfeldzug auf, der wohl auf die Stadt Reims gerichtet war, jene Stadt, aus der heraus Papst Kalixt II. einst den Bann gegen Heinrich erneuert hatte. Der Angriff führte in Frankreich zu einem bis dato ungekannten patriotischen Einheitsgefühl, das es dem französischen König Ludwig VI. ermöglichte, ein gewaltiges Heer aufzubieten, dem Heinrich nichts entgegenzusetzen hatte. Der Feldzug musste 1124 bei Metz ergebnislos abgebrochen werden. Heinrich kehrte ins Reich zurück.

Tod und Nachfolge

Grablege Heinrichs im Dom zu Speyer

Am 23. Mai 1125 starb Heinrich in Utrecht. Wie alle Salierkaiser fand auch Heinrich sein Grab im Dom zu Speyer. Sein Herz und die Eingeweide wurden auf Mathildes Veranlassung im Dom St. Martin in Utrecht beigesetzt. Dort ruhten bereits selbige von Heinrichs Urgroßvater Konrad. Am Sterbebett Heinrichs weilte neben anderen auch sein Neffe, der staufische Herzog Friedrich II. von Schwaben, den Heinrich zum Erben seines Allodialbesitzes bestimmte.

Ekkehard von Auras ursprünglich positives Urteil über den Kaiser hatte sich nach dessen Tod gewandelt:

Dieser nahm (...) zunächst unter dem Anschein der Frömmigkeit dem exkommunizierten Vater das Reich; im festen Besitz der Würden änderte er sein Verhalten; nachdem er dem Apostolischen Stuhl zahlreiches Unrecht zugefügt hatte, blieb er stets hinter sich selbst zurück; auf die Gerechtsame des Reiches wandte er wenig Sorgfalt; er war von scharfem Verstand, tapfer und kühn, jedoch wenig glücklich im Kampf, versessen auf fremdes Gut. [10]

Mathilde kehrte nach dem Tod Heinrichs zu ihrem Vater an den englischen Hof zurück. Sie heiratete 1128 den Grafen Gottfried V. von Anjou und wurde über ihren Sohn, den englischen König Heinrich II., Großmutter von Mathilde, der Ehefrau Heinrichs des Löwen.

Als Erbe Heinrichs hatte sich sein Neffe gute Chancen ausgerechnet, zum Nachfolger des Königs gewählt zu werden, begab er sich doch auf den Wahl-Hoftag in Mainz am 24. August 1125 „bereit, zum König gewählt zu werden, aber nicht einen König zu wählen“. [11] Vor allem der Mainzer Erzbischof Adalbert I. stellte sich der Wahl Friedrichs entgegen und so gab es letztlich drei Kandidaten für den Königsthron: neben Friedrich rechneten sich auch dessen Stiefvater Leopold III., Markgraf von Österreich als Schwager Heinrichs V. sowie der sächsische Herzog Lothar von Süpplingenburg Chancen auf die Wahl aus.

Es wurde ein Gremium gebildet, das aus je 10 Vertretern der vier großen Stämme der Sachsen, Schwaben, Franken und Bayern bestand. Diese sollten sich auf einen der drei Kandidaten einigen. Schließlich wurde der sächsische Herzog Lothar, nachdem Herzog Heinrich der Schwarze von Bayern auf seine Seite gewechselt war, zum neuen König erhoben. Letztlich huldigte auch der unterlegene Friedrich dem neuen König. Die Krönung durch den Kölner Erzbischof erfolgte am 13. September in Aachen.

Forschungsgeschichte

Wie bei seinem Vater war auch die Regierungszeit Heinrichs V. geprägt von der Auseinandersetzung mit den Reichsfürsten und dem Papsttum.

Da Heinrich den Fürsten oft den konsensualen Entscheidungsprozess verweigerte und sich – wie sein Vater – lieber von Ministerialen beraten ließ, fühlten sich die Fürsten übergangen und begehrten erfolgreich gegen ihn auf, wie das Ergebnis des Würzburger Hoftages und die Wahl Lothars als Heinrichs Nachfolger verdeutlicht. Stefan Weinfurter schlussfolgerte daher: "Natürlich blieb auch am Ende der Salierzeit der König der oberste Lenker der Staatsgeschäfte, aber das Reich war zu einer eigenen, festen Größe geworden und wurde von den Fürsten repräsentiert." [12]

Die Absetzung seines Vaters Heinrich IV. wurde von der Forschung als Tragödie für das Salierhaus und als kaltblütige Machtgier des jungen Saliers Heinrich V. gedeutet. Die listvolle Entmachtung des Vaters durch den Sohn galt gar als „die teuflischste Tat der ganzen deutschen Geschichte“[13] Auch in anderen Studien wird die „skrupellose Brutalität, verborgen unter dem Deckmantel kirchlicher Gesinnung und hinter der Maske eines gewinnenden Äußeren“[14], bei Heinrich V. herausgestellt.

In der Auseinandersetzung mit dem Papst war Heinrich anfangs zu geradezu revolutionären Lösungen bereit, die Geheimverhandlungen mit Paschalis sind hier zu nennen. Dann verfiel er aber wieder in die üblichen Reaktionsmuster, übte gar Gewalt gegen den Papst aus und war zu keinen Kompromisslösungen fähig. "In Wahrheit war er schlecht beraten, als er mit Gewalt ein Festhalten an der alten Praxis erzwang, während man in den westeuropäischen Monarchien längst den Weg des Kompromisses beschritten hatte." [15] urteilte der Historiker Egon Boshof. Erst die Reichsfürsten brachten ihn auf dem Würzburger Hoftag zur Besinnung und ermöglichten die Lösung durch das "Wormser Konkordat". Dies führte zugleich zum Ende des ottonisch-salischen Reichskirchensystems. Die Bischofsbesetzungen wurden zu einer rein kirchlichen Angelegenheit und das Verhältnis der Bischöfe zum Herrscher glich sich mehr und mehr dem Vasallendienst der weltlichen Fürsten an. Die Feudalisierung der Reichskirche setzte ein.

Gewalt gegen Vater, Papst und Reichsfürsten brachten Heinrich vielfach den Vorwurf der Brutalität, Hinterlist und Menschenverachtung ein. Die Handlungsmaximen des Herrschers sind jedoch nach wie vor ungeklärt. Einig ist sich die Geschichtswissenschaft lediglich über das Ergebnis von Heinrichs Regierung. Seine Regierungszeit gilt als „ein vollständiger Mißerfolg“[16]. Vor allem da seine Anhängerschaft immer geringer wurde und Heinrich sich in den letzten Jahren fast nur noch am Rhein und Main bewegen konnte. Er starb ohne Erben und das Königtum fiel an seine Gegner.

Quellen

  • Frutolfs und Ekkehards Chroniken und die anonyme Kaiserchronik. Lateinisch und deutsch. Hrsg. u. übers. von Franz-Josef Schmale und Irene Schmale-Ott, Darmstadt 1972. – (Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte des Mittelalters Freiherr vom Stein-Gedächtnisausgabe; 15).
  • Otto von Freising: Chronik oder Die Geschichte der zwei Staaten. Lateinisch und deutsch. Hrsg. von Rudolf Buchner, Darmstadt 1960. – (Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte des Mittelalters Freiherr vom Stein-Gedächtnisausgabe; 16).

Literatur

Allgemeine Darstellungen
Monografien und Aufsätze
  • Gerd Althoff: Heinrich V. (1106–1125). In: Bernd Schneidmüller/Stefan Weinfurter (Hrsg.), Die deutschen Herrscher des Mittelalters. Historische Portraits von Heinrich I. bis Maximilian I. (919–1519), München 2003, S. 181–200, ISBN 3-406-50958-4.
  • Gerold Meyer von Knonau: Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Heinrich IV. und Heinrich V., 7 Bände, Duncker & Humblot, Berlin 1964, Nachdruck von 1890 bis 1909 (Unentbehrliches Monumentalwerk aus den Jahrbücher der Deutschen Geschichte, die Bände VI bis VII befassen sich mit dem Leben Heinrichs V.)
  • Peter Neumeister: Daten und Deutungen. Wann wurde Kaiser Heinrich V. geboren?, in: Turbata per aequora mundi. Dankesgabe an Eckhard Müller-Mertens; Hahn, Hannover 2001, S. 89–97.
  • Bernd Schneidmüller: Regni aut ecclesie turbator. Kaiser Heinrich V. in der zeitgenössischen französischen Geschichtsschreibung, in: Franz Staab (Hrsg.) Auslandsbeziehungen unter den salischen Kaisern. Geistige Auseinandersetzung und Politik, Speyer 1994, S. 195–222.
  • Adolf Waas: Heinrich V. Gestalt und Verhängnis des letzten salischen Kaisers, München 1967. (veralteter Forschungsstand und im Ansatz verfehlt[17])
  • Stefan Weinfurter: Reformidee und Königtum im spätsalischen Reich. Überlegungen zu einer Neubewertung Kaiser Heinrichs V. In: Stefan Weinfurter, Gelebte Ordnung - Gedachte Ordnung, Ostfildern 2005, S. 289–333. (grundlegender Aufsatz)
  • Stefan Weinfurter: Salisches Herrschaftsverständnis im Wandel. Heinrich V. und sein Privileg für die Bürger von Speyer. In: Frühmittelalterliche Studien, Bd. 36, 2002, S. 317–335.
Lexikonartikel

Weblinks

 Commons: Heinrich V. – Album mit Bildern und/oder Videos und Audiodateien

Anmerkungen

  1. Richard Gaettens, Das Geburtsjahr Heinrichs V. 1081 oder 1086? Rechtsgeschichtliche und numismatische Erörterungen, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germanistische Abteilung 79, 1962, S. 52–71.
  2. Peter Neumeister: Daten und Deutungen. Wann wurde Kaiser Heinrich V. geboren?, in: Turbata per aequora mundi : Dankesgabe an Eckhard Müller-Mertens. Hannover 2001, S. 89–97.
  3. Stefan Weinfurter: Herrschaft und Reich der Salier. Grundlinien einer Umbruchzeit. Sigmaringen 1991, S. 144f.
  4. Otto von Freising, Chronik, VII,9, S. 517.
  5. Ekkehard von Aura, Chronik, (I. Fassung), S. 191ff.
  6. Ekkehard von Aura, Chronik, (III. Fassung), S. 325
  7. Johannes Laudage, Die Salier, S. 114.
  8. Urkundentext zitiert nach Ekkehard von Aura, Chronik, 4. Fassung, S. 359.
  9. Urkundentext zitiert nach Ekkehard von Aura, Chronik, 4. Fassung, S. 359ff.
  10. Ekkehard von Aura, Chronik, (IV. Fassung), S. 375
  11. Zitiert nach Boshof – Die Salier, S. 301.
  12. Stefan Weinfurter, Herrschaft und Reich der Salier, Ostfildern 2004, S. 185.
  13. Karl Hampe, Deutsche Kaisergeschichte in der Zeit der Salier und Staufer, 3. Auflage, Leipzig 1916, S. 74.
  14. Carlo Servatius, Heinrich V. (1106–1125), in: Kaisergestalten des Mittelalters, München 1984, S. 135–154, hier: S. 140.
  15. Egon Boshof, Die Salier, S. 277.
  16. Johannes Laudage, Die Salier, S. 99.
  17. Johannes Laudage, Die Salier, München 2006, S. 121.
Vorgänger Amt Nachfolger
Heinrich IV. Römisch-deutscher König
ab 1111 Kaiser

1106–1125
Lothar III.

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