Königsgastung

Königsgastung

Gastungspflicht, die im Mittelalter bestehende Verpflichtung, durchreisenden Angehörigen des königlichen Hofes („Königsgastung“) oder des Territorialherren Unterkunft zu gewähren bzw. dem Anspruch auf diese, nämlich der Gastung, zu genügen.

Die Gastungspflicht steht in engem Zusammenhang mit dem mittelalterlichen Reisekönigtum. Da die Herrschaft in aller Regel nicht über eine feste Residenz verfügte, sondern die herrschaftlichen Angelegenheiten vor Ort regelte/regeln musste, war es von großer Bedeutung, Unterkunft und Sicherheit der durchreisenden Herrschaft und ihres Gefolges zu gewährleisten.

Die Gastungspflicht betraf u.a. bischöfliche Einrichtungen, Klöster, Städte und Burgen. Die Verweigerung der Gastungspflicht war ein schwer geahndetes Vergehen, sie wurde jedoch in der Zeit des Spätmittelalters von Städten und Landesherren zunehmend als Druckmittel gegenüber dem zusehends politisch schwächer werdenden Königtum eingesetzt.

Die jüdische Bevölkerung war von der Gastungspflicht in aller Regel ausgenommen.

Weblinks:


Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужно решить контрольную?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Heinrich von Minnigerode — Freiherr Heinrich von Minnigerode (* 25. März 1885 in Braunschweig; † 2. Mai 1950 in Bad Wildungen) war ein deutscher Jurist, Rechtshistoriker und Hochschullehrer. Sein Forschungsgebiet war vor allem das Verfassungs und Ständerecht des… …   Deutsch Wikipedia

  • Gastungspflicht — Gastungspflicht, die im Mittelalter bestehende Verpflichtung, durchreisenden Angehörigen des königlichen Hofes („Königsgastung“), der kirchlichen oder der Territorialherrschaft Unterkunft zu gewähren bzw. dem Anspruch auf diese, nämlich die… …   Deutsch Wikipedia

  • Carlrichard Brühl — Grab auf dem Alten Friedhof Bonn Carlrichard Brühl (* 23. Februar 1925 in Frankfurt/Main; † 25. Januar 1997 in Düsseldorf) war ein deutscher Historiker für mittelalterliche Geschichte …   Deutsch Wikipedia

  • Gastung — Gastungspflicht, die im Mittelalter bestehende Verpflichtung, durchreisenden Angehörigen des königlichen Hofes („Königsgastung“) oder des Territorialherren Unterkunft zu gewähren bzw. dem Anspruch auf diese, nämlich der Gastung, zu genügen. Die… …   Deutsch Wikipedia

  • Immunitäten — Bei der kirchlichen Immunität handelt es sich um einen vom König dem Kloster oder Bischof verliehenen rechtlichen Sonderstatus. Der Begriff Immunität (lat. immunitas das Freisein von Leistungen, Abgaben und Steuerfreiheit) stammt aus der… …   Deutsch Wikipedia

  • Kaiser Heinrich II. — Die Krönung Heinrichs II. – Miniatur aus dem Sakramentar des Kaisers Heinrich II., genannt „der Heilige“ (* 6. Mai 973 oder 978 in Bad Abbach oder Hildesheim; † 13. Juli 1024 in Grone), war seit 1002 König des …   Deutsch Wikipedia

  • Kirchliche Immunität — Bei der kirchlichen Immunität handelt es sich um einen vom König dem Kloster oder Bischof verliehenen rechtlichen Sonderstatus. Der Begriff Immunität (lat. immunitas das Freisein von Leistungen, Abgaben und Steuerfreiheit) stammt aus der… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”