Königsgastung

Königsgastung

Gastungspflicht, die im Mittelalter bestehende Verpflichtung, durchreisenden Angehörigen des königlichen Hofes („Königsgastung“) oder des Territorialherren Unterkunft zu gewähren bzw. dem Anspruch auf diese, nämlich der Gastung, zu genügen.

Die Gastungspflicht steht in engem Zusammenhang mit dem mittelalterlichen Reisekönigtum. Da die Herrschaft in aller Regel nicht über eine feste Residenz verfügte, sondern die herrschaftlichen Angelegenheiten vor Ort regelte/regeln musste, war es von großer Bedeutung, Unterkunft und Sicherheit der durchreisenden Herrschaft und ihres Gefolges zu gewährleisten.

Die Gastungspflicht betraf u.a. bischöfliche Einrichtungen, Klöster, Städte und Burgen. Die Verweigerung der Gastungspflicht war ein schwer geahndetes Vergehen, sie wurde jedoch in der Zeit des Spätmittelalters von Städten und Landesherren zunehmend als Druckmittel gegenüber dem zusehends politisch schwächer werdenden Königtum eingesetzt.

Die jüdische Bevölkerung war von der Gastungspflicht in aller Regel ausgenommen.

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