- Königsteiner Abkommen
-
Als Königsteiner Abkommen werden folgende Abkommen zwischen den deutschen Ländern bezeichnet:
- Das Königsteiner Staatsabkommen von 1949 regelt die Finanzierung von überregionalen Forschungseinrichtungen.
- Die Königsteiner Vereinbarung von 1950 regelt die Reihenfolge der Länder bei der Besetzung des Bundesratspräsidenten.
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
Wikimedia Foundation.