Königstochter

Königstochter
Dieser Artikel behandelt den Prinzen als Adelsbezeichnung, weitere Bedeutungen siehe Prinz (Begriffsklärung).

Prinz und Prinzessin sind die Bezeichnungen für alle nicht regierenden und standesgemäßen Nachkommen souveräner Fürstenhäuser. In Deutschland war es die Bezeichnung aller Mitglieder solcher standesherrlicher Häuser, welche zur Zeit des Heiligen Römischen Reichs bereits den Fürstentitel besaßen. Der erstgeborene Prinz wird Erbprinz, in kaiserlichen und königlichen Häusern Kronprinz bezeichnet. Das alte Frankreich erteilte den Titel Prince dem höchsten Adel ohne Unterschied, stellte aber an dessen Spitze die Prinzen von Geblüt (Princes de sang royal) oder die Agnaten des königlichen Hauses. [1] Die Bezeichnung Prinz oder Prinzessin ist kein Adelstitel.

Die standesgemäße Gattin des Prinzen erhält mit der Heirat den Titel Prinzessin und wird im Erbfall entsprechend ihrem Gatten behandelt.

Für präsumtive Thronfolger gibt es entsprechend ihrer Bedeutung besondere Titel:

Zudem können Prinzen besondere Funktionen erfüllen oder einen speziellen Status innehaben:

Herkunft

Das deutsche Wort Prinz ist aus dem französischen prince entlehnt, das in der Regel die allgemeine Bedeutung „Fürst“ hat; prince wiederum geht auf lateinisch princeps „der Erste“ zurück. Dieses wurde besonders von Kaiser Augustus als Herrscherbezeichnung verwendet.

Zu beachten ist jedoch, dass es bei ausländischen Prinzen, wie etwa denen in Frankreich oder Großbritannien, bei der damit bezeichneten Person um den Fürsten selbst handelt. Der Gebrauch der Bezeichnung Prinz im deutschsprachige Raum für die Kinder eines Fürsten weicht diesbezüglich grundlegenden von dem in anderen Ländern ab.

Auch die weibliche deutsche Form, Prinzessin, geht auf das Französische zurück (princesse), bedeutet im Französischen aber Fürstin und nicht etwa Prinzessin.

Karnevals-, Fastnachts- oder Faschingsprinz

Hauptartikel: Karnevalsprinz

Einzelnachweise

  1. Brockhaus Konversationslexikon. Bd. 13. Leipzig, 1895. S. 442.

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