- Erbprinz
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Der Adelstitel Erbprinz bezeichnete bis zur Abschaffung der Primogeniturtitel durch die Weimarer Reichsverfassung 1919 den im Erbgang eines souveränen oder standesherrlichen Fürstenhauses an erster Stelle stehenden Prinzen bzw. Agnaten, den (häufig nach der Lex Salica in direkter patrilineare Primogenitur stehenden) ältesten männlichen Verwandten, meist den ältesten Sohn des Herrschers.
Seit der Aufhebung der Standesvorrechte des Adels und der damit verbundenen Abschaffung des Primogenituradels mit der Weimarer Reichsverfassung vom 14. August 1919 kann der adelige Erstgeburtstitel Erbprinz nicht mehr vererbt und nach dem geltenden Namens- und Personenstandsrecht auch in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr Bestandteil eines bürgerlich-rechtlichen Namens werden.
In Darstellungen über Nachkommen ehemaliger Adelsfamilien und in Veröffentlichungen der Deutschen Adelsvereinigungen wird er im historisch-genealogischen Sinne und aus familiärer Traditionspflege noch verwendet, hat aber weder namens- noch zivilrechtliche Bedeutung.
In Deutschland verwenden ihn im Rahmen privater, so genannter hausrechtlicher Regelungen noch die ehemals souveränen (Groß)herzoglichen Häuser Hessen, Baden und Anhalt sowie 55 ehemals souveräne oder mediatisierte Fürstliche Häuser.
Merkmale
In Deutschland war der der Adelstitel Erbprinz bis zum Ende des kaiserlichen Ständestaates 1918 vor allem für die Thronfolger in den (Groß-)Herzogtümern, Markgrafschaften, Landgrafschaften und Fürstentümern gebräuchlich, um sie von den übrigen nachgeborenen Söhnen unterscheiden zu können, die oftmals wegen Belehnungen zur gesamten Hand alle die gleichen Titel führten.
Der Erbe eines (Groß-)Herzogs wurde häufig auch als Erb(groß)herzog bezeichnet, um seine gehobene Stellung hervorzuheben. In Österreich führten alle Prinzen des Hauses – ob an erster Stelle der Thron- und Erbfolge oder nicht – denselben Titel wie der regierende Monarch, nämlich den eines Erzherzogs; der Rangerste wurde jedoch allgemein als Erzherzog-Thronfolger bezeichnet.
Wenn der Fürstentitel nur als reiner Erstgeburtstitel bzw. als persönlicher Titel vergeben wurde, die Nachkommen des Hauses keine fürstlichen Titel führen durften und nur Grafen blieben, wurde der älteste Sohn häufig als Erbgraf bezeichnet.
Der Erbprinz eines Kurfürstentums trug den besonderen Titel eines Kurprinzen.
Der Erbe eines Kaisers oder Königs wurde und wird als Kronprinz bezeichnet. Der Thronfolger des Fürstentums Liechtenstein führt heute noch den deutschen Titel Erbprinz, der Thronfolger Luxemburgs den eines Erbgroßherzogs.
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Erbprinz Ferdinand Maximilian von Baden-Baden
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Erbprinz Wilhelm Gustav von Anhalt-Dessau
Hotel Erbprinz Ettlingen
Das Hotel Erbprinz in Ettlingen ist ein außergewöhnlich luxuriöses Hotel mit einer gleichnamigen Haltestelle der Stadtbahn Karlsruhe direkt davor. Vor den Zeiten der Albtalbahn hielt am Erbprinz schon die Postkutsche und im Erbprinz war Staatliche Posthalterei (Meldung von Radio SWR1 am 16.April 2011).
Weblinks
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