- Königsumritt
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Als Königsumritt (auch Umritt, Umfahrt oder Umgang) bezeichnet man die Reise eines neugewählten Königs durch alle oder zumindest die meisten Reichsteile. Der Umritt war zwar nicht zwingend notwendig, diente jedoch zur Sicherung, als Zeichen des Antrittes oder zur zeremoniellen Zurschaustellung der Königsherrschaft.
Im Mittelalter sind solche Umritte von den Merowingerkönigen Chlodwig, Theudebert, Chlothar I. und seinem Sohn Chramn, sowie für Gundowald und Childert II. überliefert.
Nach einer jahrhundertelangen Pause sind Königsumritte dann wieder von den Herrschern Ludwig das Kind, Konrad I., Heinrich I., Heinrich II. und Konrad II. überliefert. Sie sahen sich auf Grund der Umstände ihrer Wahl gezwungen, die Zustimmung der Fürsten durch Huldigungsakte einzuholen beziehungsweise Widerstand gegen ihre Wahl auch gewaltsam zu brechen und so die einzelnen Reichsteile an sich zu binden.
Die beiden Umritte Heinrichs III., nach seiner Erhebung zum römisch-deutschen König 1028/29 und nach seinem Regierungsantritt 1039/40, auf denen er Stammestage besuchte und Huldigungen entgegennahm, hatten wohl einen mehr repräsentativen Charakter. Auch Konrad III., der im Jahre 1138 nur von einer Minderheit gewählt worden war, fand seine allgemeine Anerkunng erst auf einem Umritt.
Seit der Wahl Rudolfs von Habsburg durch die Kurfürsten im Jahre 1273 fanden keine Königsumritte mehr statt.
Literatur
- Gerhard Baaken, Roderich Schmidt: Königtum, Burgen und Königsfreie. Königsumritt und Huldigungen in ottonisch-salischer Zeit. In Vorträge u. Forschungen, hg. v. Konstanzer Arbeitskreis für mittelalterliche Geschichte e.V., 6. Sigmaringen (Thorbecke) 1981, ISBN 3-7995-6606-6
Auswahl: Designation | Königswahl | Kur | Huldigung
Geistlicher Akt: Salbung | Krönung | Krönungsordo
Anerkennung: Königsumritt
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