- Körperschutzausstattung
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Eine Körperschutzausstattung besteht aus einer Schutzweste und zusätzlichen Protektoren. Sie schützt den Polizeibeamten vor mechanischer Gewalteinwirkung wie Schlägen, Messerstichen oder Steinwürfen sowie vor chemischen Stoffen und brennbaren Flüssigkeiten.
Deutschland
Die Anforderungen für den Einsatz bei der deutschen Polizei sind in der Technischen Richtlinie (TR) Körperschutzausstattungen des Polizeitechnischen Instituts festgelegt. Diese schreibt den Schutz von Oberkörper, Armen und Beinen (auch der Gelenke) sowie des Unterleibes vor. Der Schutzhelm ist kein Bestandteil der Körperschutzausstattung nach TR.
Schutzwirkung
Gemäß TR muss die „leichte Ausführung“ gegen einen Angriff mit einer Energie von bis zu 35 Nm und die „Standardausführung“ bis zu 100 Nm schützen. Je nach Ausführung hat die Schutzwirkung bzw. der Tragekomfort Vorrang.
35 Nm entsprechen der kinetischen Energie einer Masse von 1 kg die mit einer Geschwindigkeit von ca. 30 km/h auftrifft. Da die (kinetische) Energie alleine jedoch keine Aussage über das Eindringverhalten der bewegten Masse zulässt, wird die Schutzausrüstung u. A. wie folgt geprüft:
- Ein Fallkörper der Masse 5 kg trifft mit einem Metalldorn voraus im freien Fall aus 0,7 m Höhe auf. (Potenzielle Energie 35 Nm)
- Ein Fallkörper der Masse 5 kg trifft mit einem Metalldorn voraus im freien Fall aus 2,0 m Höhe auf. (Potenzielle Energie 100 Nm)
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