Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit

Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit

Als Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten (Abkürzung: BFE) werden polizeiliche Spezialkräfte mit besonderen Aufgaben (Polizeidienstvorschrift 100) der Bereitschaftspolizeien der deutschen Länder und der Bundespolizei bezeichnet.

Die Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten der Bereitschaftspolizei und der Bundespolizei unterstützen andere Polizeikräfte beim Vorgehen gegen gewalttätige Störer und führen beweissichere Festnahmen an den Brennpunkten unfriedlichen Geschehens durch. Hauptaufgabenfeld der BFE ist die Beweissicherung und die Festnahme von Straftätern. Des Weiteren unterstützen sie bei besonderen Lagen im täglichen Dienst den polizeilichen Einzeldienst und sind auch länderübergreifend tätig. Typische Einsatzbereiche der BFE sind Großveranstaltungen, bei denen gewalttätige Auseinandersetzungen zu erwarten sind (Fußballspiele, Demonstrationen, Unruhen) oder auch Observationen im Rahmen der Drogenkriminalität oder sonstiger Straftaten von öffentlichem Interesse. Ein weiterer Einsatzbereich ist das Vorbereiten und Durchführen von Razzien. Es gibt durch Dienstvorschriften eine Abgrenzung zwischen Aufgaben der Spezialeinsatzkommando (SEK) und BFE.

Wenn keine brisanten Vorkommnisse den Einsatz einer BFE erforderlich machen, versehen die Beamten ihren Dienst im polizeilichen Alltagsgeschehen. Auch werden sie als Observationseinheiten sowie für Festnahmen zur Unterstützung der jeweiligen Landeskriminalämter sowie der BFE der Bundespolizei sowie zur Unterstützung des Bundeskriminalamtes eingesetzt.

Die BFE werden im Rahmen der Amtshilfe in anderen Ländern und teilweise auch im Ausland eingesetzt.

Inhaltsverzeichnis

Polizei

Bundespolizei

Festnahmevorführung durch die Bundespolizei

Die Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft, kurz BFHu, zählt zu den spezialisierten Einheiten der Bundespolizei. Ihre Aufgabe ist die Beweissicherung und die Festnahme.

Die ersten Festnahmeeinheiten wurden in Winsen an der Luhe und Rosenheim nach dem Tod zweier Polizeibeamter 1987 auf der Startbahn 18 West in Frankfurt am Main gegründet.

Die Bundespolizei verfügt heute über fünf derartige Einheiten im gesamten Bundesgebiet (Uelzen, Blumberg, Sankt Augustin, Hünfeld, Bayreuth). Eine BFHu besteht aus zwei Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE), Unterstützungsdienst und Versorgungsdienst. Die Polizeibeamten einer BFE sind besonders ausgebildet, ausgestattet und "leistungsfähig". Die Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten (BFE) der Landespolizei sowie das bayerische USK bilden das Äquivalent zu den BFHuen der Bundespolizei.

Ihr Ziel ist es, gezielt einzelne Straftäter beweissichernd aus Versammlungen heraus festzunehmen. Sie werden aber auch in Verfahren gegen die organisierte Kriminalität eingesetzt. Grundsätzlich werden sie dort eingesetzt, wo eine erhöhte Gefährdung gegeben ist, jedoch ein Einsatz der GSG 9 nicht erforderlich erscheint. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn kein Hinweis auf eine Bewaffnung der tatverdächtigen Person vorliegt. Gibt es Hinweise auf die Bewaffnung einer festzunehmenden Person, sollte nach den geltenden Vorschriften der Bundespolizei die GSG 9 angefordert werden. In der Praxis kann dieser Vorschrift aber nicht immer Geltung getragen werden. Oft ist vor einer Festnahme eine Bewaffnung der tatverdächtigen Person noch nicht bekannt. Daraus resultiert ein entsprechendes Vorgehen der BFHu.

Zur Erweiterung der Einsatzspektren wurden seit Ende 2009 die BFEn gezielt in der Bewältigung von Amok-Lagen fortgebildet. Hieraus entstanden sogenannte "Schnelle Eingreiftrupps". Diese sind in der Lage, aus dem jeweiligen Standort, in ca. 10 Minuten in Richtung Tatort verlegen zu können. Die BFEn haben dabei grundsätzlich den Auftrag den Amok-Täter "handlungsunfähig" zu machen und sollen sich nicht um die Verletzten kümmern.

Neben den BFEn wurden im Rahmen der Neustruktur der Bundespolizei in den Bundespolizeidirektionen sogenannte Mobile Kontroll- u. Überwachungseinheiten (MKÜ) gebildet. Diese MKÜ bilden nicht das Gegenstück zu den BFEn, sondern sind eher vergleichbar mit normalen Einsatzzügen.

Landespolizeien

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg gibt es sechs BFEn. Diese sind in den Bereitschaftspolizeidirektionen Bruchsal (zwei Einheiten), Böblingen (zwei Einheiten), Göppingen und Lahr stationiert.

Die Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten wurden 1997 gegründet.

Aufgrund der Vorbereitungen zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 und der Personalreduzierung bei den Technischen Einsatzeinheiten (TEE) wurde eine zusätzliche Einheit in Bruchsal und Böblingen aufgestellt, da der Personalbestand der Bereitschaftspolizei gehalten werden sollte. Die Einheit in Biberach wurde aufgelöst und ging technisch und zum Teil personell in die neue BFE Böblingen auf.

Die BFE ist bei sämtlichen Demonstrationen mit bekanntem Gewaltpotential (zum Beispiel von Rechts- oder Linksextremisten), bei Fußballspielen mit bekanntem Gewaltpotential in den Blöcken und bei manchen Razzien und der Räumung besetzter Häuser im Einsatz. Außerhalb dieses Einsatzgebietes wird der normale Dienst bei der Bereitschaftspolizei verrichtet, der zum Beispiel aus Fortbildung und Unterstützung der Schutz- und Kriminalpolizei (beispielsweise Streifendienst, regionale Großfahndungen, Überwachung der Betäubungsmittelszene, Observierungsmaßnahmen, Razzien, Festnahmen und so weiter).

Bayern

Bei der Bayerischen Polizei wurde ein anderes Konzept verwirklicht. Die Aufgaben der BFE wird dort von den Unterstützungskommandos (USK) wahrgenommen. Das USK ist zu einem Teil an die bayerische Bereitschaftspolizei angegliedert, der andere Teil untersteht bei der Landespolizei den zuständigen Polizeipräsidien (München und Mittelfranken). Das USK unterhält mehrere Standorte in Bayern.

Berlin

In der Bundeshauptstadt Berlin gibt es noch keine BFE, da in jeder Hundertschaft je nach Struktur zwischen einem und zwei Festnahmezüge aufgestellt sind. Die BFE-Hundertschaften stammen aus dem Prinzip der Einheit für besondere Lagen und einsatzbezogenem Training (EbLT) der späten 1980er Jahre ab, die von dem damaligen Innensenator Lummer gegründet und gefördert wurden. Die EbLT wurde allerdings nach der Regierungsübernahme durch Rot-Grün in Berlin 1989 aufgelöst. Das Prinzip der integrierten Aufklärung, Festnahmezügen und Sicherheitszügen wurde insbesondere von dem Unterstützungskommando in Bayern weitergetragen und entwickelt. Seit 2005 führen die Festnahmezüge in Berlin (in der Regel 1. Zug einer EHu) die Bezeichnung Beweissicherungs- und Festnahmezug (BFZ). Im Prinzip entspricht dies einer BFE; mit der Bezeichnung beschreitet man aber eigene Wege. Der BFZ kann ggf. auch mit anderen BFZ zu einem Beweissicherungs- und Festnahmekommando (BFK) zusammengefasst werden. Dies entspricht dann der Größe einer Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft.

Vorgesehen ist, aus dem BFZ eine Gruppe für den täglichen Dienst herauszulösen, die dann stadtweit agieren kann. Diese Gruppe soll, innerhalb klar abgegrenzter und definierter Aufgaben, Einsätze übernehmen, die unterhalb einer Lage für das Spezialeinsatzkommando liegen.

Brandenburg

Das Land Brandenburg hat bei der Bereitschaftspolizei in allen vier Standorten der Einsatzhundertschaften eine BFE aufgestellt, die in Brandenburg, Berlin und dem restlichen Bundesgebiet zum Einsatz kommen kann. Die Einsatzhundertschaften befinden sich an den Standorten Potsdam-Eiche, Oranienburg, Cottbus und Frankfurt/Oder. Eine BFE in der Einsatzhundertschaft ist jeweils der 1. Zug und wird durch zwei weitere Züge bei diversen Einsatzlagen unterstützt.

Bremen

Die Bereitschaftspolizei Bremen verfügt über eine Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit.

Hamburg

Hamburg verfügt über zwei Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten, welche bei der Technischen Einsatzhundertschaft (TEE) angegliedert sind. Außerdem gehören im Gegensatz zu den Einsatzhundertschaften die Wasserwerfer, Taucher und die Technik zur TEE.

Hessen

Die Bereitschaftspolizei der Hessischen Polizei verfügt über vier BFEn, die bei den Bereitschaftspolizeiabteilungen Wiesbaden, Lich, Mühlheim am Main und Kassel stationiert sind. Des Weiteren ist beim Polizeipräsidium Frankfurt am Main eine BFE angegliedert.

Die Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit Frankfurt wurde 1987 anlässlich der gewalttätigen Demonstrationen gegen die sog. „Startbahn 18 West“ gegründet. Die BFE D 540 ist bei der Direktion Zentrale Dienst . Ein weiterer Unterschied gegenüber den anderen Einheiten in Hessen ist der, dass grundsätzlich ein Regeldienst im Rahmen der Kriminalitätsbekämpfung erfolgt.

Die BFE agieren in den unterschiedlichsten Aufgabenbereichen und wird an verschiedensten Kriminalitätsschwerpunkten eingesetzt; beweisgesicherte Festnahmen bei unfriedlichen demonstrativen Lagen und Sportveranstaltungen, Bekämpfung der Raub- und Rauschgiftkriminalität und Unterstützung anderer Dienststellen als Serviceleistung sowie vieles mehr ...

Mecklenburg-Vorpommern

Bei der Polizei Mecklenburg-Vorpommern ist die BFE eine selbständige Organisationseinheit der Bereitschaftspolizeiabteilung Schwerin.

Niedersachsen

Die Landesbereitschaftspolizei Niedersachsen hat vier BFE jeweils in den Bereitschaftspolizeiabteilungen Hannover (2 BFEen), Braunschweig und Oldenburg, die jeweils einer Einsatzhundertschaft zugeordnet sind, aber im Einsatzfall selbständig agieren.

Nordrhein-Westfalen

Die Polizei Nordrhein-Westfalen hat bis heute auf die Aufstellung spezieller Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten verzichtet, was auch mit der etwas anderen Struktur der Bereitschaftspolizei dort insgesamt zusammenhängt. Die 18 Einsatzhundertschaften sowie die drei Technischen Einsatzeinheiten (TEE) sind dezentral den Polizeipräsidien zugeordnet und nehmen jeweils die Aufgaben einer BFE wahr.

Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz gibt es drei BF-Einheiten, die bei der 11. Einsatzhundertschaft in Enkenbach-Alsenborn, bei der 12. Einsatzhundertschaft in Mainz und bei der 22. Einsatzhundertschaft in Koblenz angesiedelt sind.

Saarland

Die BFE im Saarland ist als 1. Zug der Saarländischen Einsatzhundertschaft angegliedert und operiert entweder eigenständig oder als Einsatzeinheit in der Hundertschaft.

Sachsen

Der Freistaat Sachsen unterhält bei der Bereitschaftspolizei jeweils eine BFE in Dresden, Leipzig und Chemnitz. Außerdem gibt es bei den IP/ZDen (Inspektion Prävention/Zentrale Dienste) der Polizeidirektionen Leipzig, Dresden und Chemnitz-Erzgebirge Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten, welche die Schutzpolizei bei der Verrichtung des täglichen Dienstes und der Bewältigung von Großlagen unterstützen.

Sachsen-Anhalt

Im Land Sachsen-Anhalt gibt es eine BF-T-Hundertschaft mit drei BFE und einer Technischen Einsatzeinheit bei der Landesbereitschaftspolizei in Magdeburg. Das Aufgabenfeld der BFE gliedert sich in Unterstützung des polizeilichen Einzeldienstes (UPED), Fortbildungen (Theorie zum Beispiel in Recht, Zweikampf, Sport, Schießen, Zugriffe), Observationen, Demonstrationen, Fußballabsicherungen, Castortransporte und sonstige Großlagen. Dies stellt keine abschließende Regelung dar. Das Aufgabenfeld ist weitaus größer als es hier dargestellt werden kann. Ihr Einsatz erfolgt meistens in Zusammenarbeit mit den beiden taktischen Hundertschaften des Landes. Während die taktischen Hundertschaften die Aufgabe der Absicherung oder Begleitung übernehmen, wird durch die BFEen eine qualifizierte Festnahme zum Beispiel bei Störungen jeglicher Art durchgeführt. Dies bedarf neben der Standardausbildung weiterer besonderer Qualifizierungsmerkmale. Dazu gehört beispielsweise die Verwendung des Einsatzmehrzweckstock als Schlag-, Abdräng- oder Festnahmestock, eine grundlegende Fortbildung als Beamter einer BFE sowie die ständige Fortbildung in Sachen Festnahmetechnik, Selbstverteidigung und Eindringen in Gebäude.

Schleswig-Holstein

Bei der Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung und für die Bereitschaftspolizei in Eutin hat das Land Schleswig-Holstein eine BFE eingerichtet, die der dort stationierten 1. Einsatzhundertschaft angegliedert ist.

Thüringen

Der Freistaat Thüringen besitzt eine BFE-Hundertschaft, welche in 3 Züge unterteilt ist. Stationiert ist diese in der Bereitschaftspolizei in Erfurt.

Kritik

Mitglieder von Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten treten in der Regel nicht mit Kennzeichnung auf.[1] Sie standen mehrfach wegen gewalttätigen Verhaltens in der Kritik.[2] So wurde beispielsweise ab 1998 gegen Mitglieder und Leiter der hessischen Bereitschaftspolizei Lich wegen Falschaussage und Strafvereitlung im Amt beziehungsweise Verdachts der Körperverletzung ermittelt.[3] Auch gegen Mitglieder der Bayerischen Unterstützungskommandos wurde mehrfach ermittelt. Verfahren werden in der Regel eingestellt, da die Identität der Beamten nicht festgestellt werden kann.

Organisation

Die Gliederung einer Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit weicht in den Bundesländern leicht voneinander ab, eine beispielhafte Gliederung sieht folgendermaßen aus:

  • Führungstrupp - 4 PVB (Polizeivollzugsbeamte)
  • Bearbeitungstrupp - 2 PVB
  • Techniktrupp - 4 PVB
  • Beweissicherungstrupp - 6 PVB
  • 6 Festnahmetrupps - je 5 PVB

Daraus ergibt sich eine Einsatzstärke von theoretischen 46 Beamten.

Ausrüstung

Die Ausrüstung der Beamten bei den BFEs ist für ein hohes Gewaltpotential und Störeraufkommen ausgelegt, und unterscheidet sich daher von der Ausrüstung der Beamten im Streifendienst oder der Einsatzhundertschaft teilweise erheblich.

Besondere Einsatzmittel

Literatur

  • Christoph Ellinghaus: Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit Thüringen. In: Bürgerrechte & Polizei/CILIP Nummer 61, 1998.
  • Rafael Behr: Cop Culture - Der Alltag des Gewaltmonopols. Männlichkeit, Handlungsmuster und Kultur in der Polizei. Opladen, 2000 (Dissertation auf Basis von Tiefeninterviews einer Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit)
  • Sven Unger: Einsatz einer Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit. In: Hartmut Brenneisen (Hrsg.): Projekt Grenzsituationen : Gesamtdokumentation. S. 381-385, Verlag Deutsche Polizeiliteratur, 2003

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Protokoll eines zivilen Aufklärers der Polizei. In: Festnahme, Gefangennahme (GESA) und Anklage eines Demonstranten. Dokumentation der polizeilichen Protokolle und Anhörungsvermerke (Aktenvermerke). castor.de, 2003
  2. Die bösen Späße einer Sondereinheit
  3. Andrea Böhm: Chronologie: Februar 2000. In: CILIP. Nr. 65, 2000

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