LPVG

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Die Personalvertretungsgesetze (PersVG) regeln die Wahl, Zuständigkeit und Befugnisse der Personalvertretungen. Personalvertretungen sind die Personalräte, die Gesamtpersonalräte und die Hauptpersonalräte sowie die Jugend- und Auszubildendenvertretungen im öffentlichen Dienst.

Grundsätzlich liegt die Gesetzgebungskompetenz für Personalvertretungsgesetze bei den Ländern. Jedes Bundesland hat daher ein eigenes Personalvertretungsgesetz, das für die Beschäftigten von Einrichtungen der Länder und der Gemeinden gilt. Es gibt aber auch ein Bundespersonalvertretungsgesetz für die Beschäftigten von Bundeseinrichtungen.

Die Personalvertretung ist vergleichbar mit dem Betriebsrat, der die Interessen der Beschäftigten außerhalb des öffentlichen Dienstes wahrnehmen soll.

Inhaltsverzeichnis

Siehe auch

Literatur

  • Lothar Altvater: Die Entwicklung der Landespersonalvertretungsgesetze im Jahr 2007; Der Personalrat 2008, 290

Weblinks


Verfassungsgerichtsentscheidungen zum Personalvertretungsrecht

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