- Personalratswahl
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Bei der Personalratswahl handelt es sich um die Wahl von Mitarbeitervertretungen im öffentlichen Dienst in Deutschland. In der Privatwirtschaft werden dagegen Betriebsräte gewählt.
Die Personalvertretung repräsentiert die Beschäftigten einer Dienststelle. Sie wird durch Wahlen gebildet. In der Regel finden diese Wahlen alle 4 Jahre statt, Einzelheiten dazu sind in der Wahlordnung zum jeweiligen Personalvertretungsgesetz geregelt.
Inhaltsverzeichnis
Gruppenwahl
Die Norm ist dabei, dass Arbeiter/innen, Angestellte und Beamte jeweils eigene Kandidaten wählen, wobei die Zusammensetzung des Personalrates dem jeweiligen Anteil der Gruppen an den Beschäftigten entspricht. Die Gruppen der Arbeiter und Angestellten werden als Folge des TVöD und der insoweit geänderten Sozialgesetzgebung, die diese Unterscheidung beendet haben, in den Gesetzen zunehmend unter dem Begriff der Arbeitnehmer oder (Tarif-) Beschäftigten zusammengefasst. Die Wahlvorschriften ähneln denen des Betriebsverfassungsrechtes mit der Ausnahme, dass die Gruppen getrennt wählen. Für die Wahlen wird vom bisher amtierenden Personalrat ein Wahlvorstand bestellt. Dieser erlässt ein betriebsöffentliches Wahlausschreiben, in welchem die Modalitäten der Wahl in der jeweiligen Dienststellen festgelegt sind und u.a. zum Einreichen von Wahlvorschlägen aufgerufen wird.
Wahlvorschläge
Wahlvorschläge werden regelmäßig von den in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaften sowie aus dem Kreis der Beschäftigten eingereicht. Für Letztere sind Unterstützungsunterschriften aus dem Kreis der Wahlberechtigten erforderlich. Je nachdem, ob einer oder mehrere Wahlvorschläge (Listen) eingereicht wurden, findet entweder Mehrheitswahl (Personenwahl) oder Verhältniswahl (Listenwahl) statt. Bei der Mehrheitswahl können so viele Kandidaten auf dem Stimmzettel angekreuzt werden, wie Mandate in der Beschäftigtengruppe zu vergeben sind, bei Listenwahl kann nur die jeweilige gesamte Liste angekreuzt werden.
Wahl von Stufenvertretungen
Gibt es in der Behörde auch einen Hauptpersonalrat, Bezirkspersonalrat oder Gesamtpersonalrat (sog. Stufenvertretung), wählen die Beschäftigten sowohl den örtlichen Personalrat als auch die Stufenvertretung.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind i. d. R. alle Beschäftigten, die älter als 18 Jahre sind. Die Staatsangehörigkeit spielt bei Personalratswahlen keine Rolle, jedoch darf den Beschäftigten das Recht zu wählen, nicht durch Richterspruch aberkannt worden sein.
Wählbar sind Beschäftigte, die schon eine Zeit der Behörde angehören (meistens 6 Monate). Die einzelnen Personalvertretungsgesetze differieren bei diesen Wahlgrundsätzen nicht mehr nach der wöchentlichen Arbeitszeit, wie das bis vor wenigen Jahren noch der Fall war. Nach einer Beschwerde der EU wurden die Gesetze so angepasst, dass auch Teilzeitbeschäftigte mit geringer wöchentlicher Arbeitszeit kandidieren und gewählt werden können. Jedoch sind in den meisten Bundesländern Beschäftigte mit Entscheidungsbefugnis in Personalangelegenheiten nicht wählbar, teilweise gilt das auch für Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragte.
Bei Abordnungen und unbezahltem Sonderurlaub entfällt das Wahlrecht nach bestimmten Zeiträumen (unterschiedlich in den einzelnen Personalvertretungsgesetzen, meist nach 3 bis 6 Monaten). In der Freizeitphase der Altersteilzeit verlieren die Beschäftigten das aktive und passive Wahlrecht vom ersten Tage der Freistellung an.
Stimmabgabe
Die Wahl selbst erfolgt durch persönliche oder schriftliche Stimmabgabe Briefwahl. Sie ist entsprechend den Wahlrechtsgrundsätzen, wie sie auch für politische Wahlen gelten, geheim. Die Stimmauszählung erfolgt öffentlich und das Ergebnis ist im Betrieb durch Aushang bekannt zu machen.
Termine von Personalratswahlen
Die Personalratswahlen finden in den meisten Bundesländern in der ersten Jahreshälfte (April - Mai) statt. In welchem Kalenderjahr gewählt wird, ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich.
Nächste Wahltermine:
Bereich des Bundespersonalvertretungsgesetzes: 2012
Erstmalige Personalratswahlen in den Jobcentern: 2011
Bereich der Landespersonalvertretungsgesetze:
- Baden-Württemberg: 2014
- Bayern: 2011
- Berlin: 2012
- Brandenburg: 2014
- Bremen: 2012
- Hamburg: 2014
- Hessen: 2012
- Mecklenburg-Vorpommern: 2013
- Niedersachsen: 2012
- Nordrhein-Westfalen: 2012
- Rheinland-Pfalz: 2013
- Saarland: 2013
- Sachsen: 2011
- Sachsen-Anhalt: 2015
- Schleswig-Holstein: 2011
- Thüringen: 2014
Siehe auch
Wahlordnung (Betriebsratswahl) (enthält zahlreiche auch für die Personalratswahl wichtige Infos)
Literatur
- Gronimus/Krisam/Wienzek: Personalratswahl im Bundesdienst, Regensburg 1999, ISBN 3802962559
- Wisskirchen/Stühm: Personalratswahlen Nordrhein-Westfalen, Köln 2004, ISBN 3452257908
Weblinks
- Leitfaden zu den Personalratswahlen nach dem BPersVG mit Musterformularen
- Hinweise zu den erstmaligen Personalratswahlen in den Jobcentern
- Leitfaden zu den Personalratswahlen nach dem LPVG BW (Baden-Württemberg) mit Musterformularen
- Leitfaden zu den Personalratswahlen nach dem BayPVG (Bayern) mit Musterformularen
- Leitfaden zu den Personalratswahlen nach dem HmbPersVG (Hamburg) mit Musterformularen
- Leitfaden zu den Personalratswahlen nach dem HPVG (Hessen) mit Musterformularen
- Leitfaden zu den Personalratswahlen nach dem LPVG NW (Nordrhein-Westfalen) mit Musterformularen
- Leitfaden zu den Personalratswahlen nach dem LPersVG RLP (Rheinland-Pfalz) mit Musterformularen
- Leitfaden zu den Personalratswahlen nach dem SächsPersVG (Sachsen) mit Musterformularen
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Kategorie:- Personalvertretungsrecht (Deutschland)
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