Land (Gliedstaat)

Land (Gliedstaat)

Ein Land (von althochdeutsch: lant) ist die Bezeichnung für einen Gliedstaat oder eine innerstaatlichen Verwaltungsgliederung, umgangssprachlich auch für einen Staat:

Im Speziellen nennt man im Deutschen die Gliedstaaten von Bundesstaaten so, während die Gliedstaaten eines Staatenbunds im Allgemeinen auch „Staat“ genannt werden:

  • die Gliedstaaten der Bundesrepublik Deutschland, umgangssprachlich auch Bundesland, siehe Land (Deutschland)
  • die Glieder der Republik Österreich, teilweise amtlich auch Bundesland, siehe Bundesland (Österreich)
  • die Glieder des Deutschen Reiches, die bis 1920 Bundesstaaten genannt wurden, bezeichnet man dann als Länder
Die Schweizerische Eidgenossenschaft bezeichnet ihre Glieder aber als Kanton.

Daneben findet sich die Beichnung auch für:

  • die Teile der Österreich-Ungarischen Monarchie: So hießen die Kronländer des westlichen Territoriums Cisleithanien bis 1915 offiziell die Die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder (vulgo Österreichische Länder), die Territorien Transleithaniens Ländern der ungarischen Stephanskrone
  • die beiden Provinzen in der italienischen Region Trentino-Südtirol, in der für Südtirol (Provinz Bozen) amtlichen deutschen Übersetzung Land genannt

In anderen Sprachen werden andere Bezeichnungen verwendet, die dem deutschen Begriff entsprechen, und daher auch in der Literatur teilweise so übersetzt werden. Die modernere Geographie versucht, um die Begrifflichkeiten nicht zu vermischen, den Ausdruck der Originalsprache beizubehalten (zu Beispielen siehe Gliedstaat).

Siehe auch

  • Region – dort auch zum Begriffsfeld der Regionsbezeichnungen

Weblinks


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