Landesamt für Finanzen (Bayern)

Landesamt für Finanzen (Bayern)
Landesamt für Finanzen
– LfF –
Coat of arms of Bavaria.svg
Staatliche Ebene Land
Stellung der Behörde Landesoberbehörde
Aufsichtsbehörde(n) Bayerisches Staatsministerium der Finanzen
Gründung 1. August 2005
Hauptsitz Würzburg, Bayern
Behördenleitung Klaus Herzog, Präsident
Anzahl der Bediensteten ca. 2700
Website www.lff.bayern.de

Das Landesamt für Finanzen (LfF) mit Sitz in Würzburg ist eine Landesbehörde, die dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen unterstellt ist.

Inhaltsverzeichnis

Zur Entstehung

Das Landesamt für Finanzen ist im Rahmen der Verwaltungsreform der Bayerischen Staatsregierung „Verwaltung 21“ entstanden.

Zum 1. August 2005 wurden die sechs Bezirksfinanzdirektionen (Ansbach, Augsburg, Landshut, München, Regensburg und Würzburg) als eigenständige Mittelbehörden der Bayerischen Staatsfinanzverwaltung aufgelöst und zu einer zentralen Landesbehörde zusammengefasst.

Die von den Bezirksfinanzdirektionen im Bereich der Vermessungsverwaltung wahrgenommenen Verwaltungsaufgaben wurden zum selben Zeitpunkt dem Landesamt für Vermessung und Geoinformation übertragen.

Bis zur Gründung des Staatsbetriebs Immobilien Freistaat Bayern am 16. Mai 2006 war das Landesamt für Finanzen übergangsweise noch für die vorher den Bezirksfinanzdirektionen zugeordneten Aufgaben in der Immobilienverwaltung zuständig.

Sitz und Dienststellen

Das Landesamt für Finanzen hat seinen Sitz in Würzburg (Zentralabteilung). Dienststellen bestehen in Ansbach, Augsburg, Bayreuth, Landshut, München, Regensburg und Würzburg. Der Dienststelle München ist eine Bearbeitungsstelle in Ingolstadt, der Dienststelle Regensburg sind Bearbeitungsstellen in Passau, Straubing und Weiden zugeordnet.

Aufgaben

Das Landesamt für Finanzen ist neben dem Bayerischen Landesamt für Steuern für folgende Aufgaben der Finanzverwaltung sachlich zuständig:

  • die Festsetzung, Anordnung und Abrechnung der Bezüge für die Beamten, Arbeitnehmer und Versorgungsempfänger des Freistaates Bayern, einschließlich Kindergeld (Familienkasse), Beihilfe, Dienstunfallfürsorge/Sachschadenersatz, Wohnungsfürsorge;
  • die zentrale Abrechnung von Reisekosten, Trennungsgeld und Umzugskostenvergütung;
  • die gerichtliche Vertretung des Freistaates Bayern nach Maßgabe der Vertretungsverordnung (VertrV) einschließlich Mahnverfahren;
  • außergerichtliche und gerichtliche Abwicklung von Nachlassvermögen im Rahmen der Erbfälle des Freistaates Bayern;
  • Erledigung der Kassenaufgaben für den größten Teil der Behörden des Freistaates Bayern (Staatsoberkasse Bayern in Landshut)
  • die Aufgaben der Landesentschädigungs- und Staatsschuldenverwaltung sowie des Betriebsärztlichen Dienstes für die Finanzverwaltung. Bis 31. Juli 2005 waren diese Aufgaben der Oberfinanzdirektion München (jetzt Bayerisches Landesamt für Steuern) zugeordnet.

Das Landesamt für Finanzen ist außerdem einer der federführenden EDV-Dienstleister innerhalb der staatlichen Verwaltung in Bayern. Die daraus resultierenden Programmier- und Administrationsaufgaben werden bei den Dienststellen München und Regensburg erledigt. Derzeit werden ressortübergreifend folgende IT-Verfahren betreut:

  • BayBAS (Bayer. Beihilfeabrechnungssystem)
  • BayIVS (Bayer. Inventarisierungssystem)
  • BayLern® (Gemeinsames Bildungsportal Bayerischer Behörden)
  • BayMBS (Bayer. Mittelbewirtschaftungssystem) 1)
  • BayRKS, RKSOnline, RKSOnlinePlus (Bayer. Reisekostenabrechnungsprogramm)
  • BayZeit (Bayer. Zeitmanagementsystem)
  • HOL (HaushaltOnline) 1)
  • KABU (Kassen- und Zahlstellenbuchungsverfahren) 1)
  • KLR (Kosten-/Leistungsrechnung und Controlling)
  • VIVA (integrierte Standardsoftware Bezügeabrechnung, Personal- und Stellenverwaltung sowie Kosten- und Leistungsrechnung)
1) künftig IHV (Integriertes Haushalts- und Kassenverfahren)

Zudem dient die Stabsstelle Bayern-CERT den Teilnehmern des Bayerischen Behördennetzes als ständig verfügbare Anlaufstelle bei akuten Sicherheitsproblemen (IT-Sicherheitsleitlinie für die bayerische Staatsverwaltung).

Daneben bestehen noch folgende Sonderzuständigkeiten:

  • Die Dienststelle Ansbach ist zuständig für die Durchführung des Gesetzes Nr. 59 der Militärregierung und Wiedergutmachungsbehörde im Sinne dieses Gesetzes.
  • Die Dienststelle München ist zuständig für die Angelegenheiten des im Rahmen der Wiedergutmachung beschlagnahmten und eingezogenen Vermögens, insbesondere gemäß dem Gesetz Nr. 52 der Militärregierung über die Sperre und Überwachung von Vermögen, dem Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus vom 5. März 1946 und der Direktive Nr. 50 des Kontrollrats vom 29. April 1947.

Weblinks


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