Landesamt für Steuern

Landesamt für Steuern

Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) ist eine Mittelbehörde im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen.

Inhaltsverzeichnis

Entstehung

Das BayLfSt entstand zum 1. August 2005 im Rahmen der bayerischen Verwaltungsreform durch die Zusammenlegung folgender Behörden:

Sitz

Sitz des BayLfSt ist München. Darüber hinaus bestehen weitere Dienststellen in Nürnberg und München.

An beiden Standorten gibt es auch „ausgelagerte Dienststellen“, v.a. im Bereich der EDV. Diese sind nicht für den regulären Publikumsverkehr geöffnet.

Personal

Es beschäftigt etwa 1100 Mitarbeiter.

Aufgaben

Allgemeines

Im Bereich der Finanzverwaltung ist das BayLfSt die Mittelbehörde zwischen dem Finanzministerium und den bayerischen Finanzämtern. Das heißt, es steht dem Ministerium einerseits und den Finanzämtern andererseits als fachlicher Ansprechpartner und Berater zur Verfügung. Außerdem erbringt es verwaltungsinterne Tätigkeiten wie z.B. Personal- und Haushaltsplanung für die Finanzämter.

Der Bereich IuK, der aus der Zusammenlegung der ehemaligen Anwendungsentwicklung der Oberfinanzdirektionen und dem Technischen Finanzamt Nürnberg entstanden ist, tritt neben der Betreuung der IT-Landschaft in der bayerischen Steuerverwaltung mittlerweile auch als IT-Dienstleister für andere Landesbehörden und Ministerien in Bayern auf.

Bereich Steuer

Der Bereich Steuer gliedert sich auf in vier Abteilungen

  • St 1: Organisation
  • St 2: Personalwesen
  • St 3: Einzelsteuern
  • St 4: Verfahrensrecht, Prüfdienste, Steuerberatungsrecht

Bereich IuK (Informationstechnik und Kommunikationstechnologie)

Der Bereich IuK besteht aus drei Abteilungen:

  • IuK 1: Anwendungsentwicklung und Koordinierung: Aufgabe dieses Bereichs ist die Softwareentwicklung für die bayerische Steuerverwaltung. Dies geschieht teilweise in bundesländerübergreifenden Arbeitsgruppen im Projekt KONSENS
  • IuK 2: Personalwesen und Organisation IuK-Bereich, Finanz- und Verfahrensmanagement
  • IuK 3: Rechenzentrum Nord: Betrieb eines Rechenzentrums für die bayerische Verwaltung

Organisation, Aufbau

Dem BayLfSt steht seit dem 1. Januar 2009 Dr. Roland Jüptner (von 1998 bis 2003 Finanzpräsident bei der damaligen Oberfinanzdirektion München, danach Richter am Bundesfinanzhof) vor.[1]

Die beiden nachgeordneten Bereiche werden von Vizepräsident Reinhard Heger (Bereich Steuer) und Vizepräsidentin Jutta Ertl (Bereich IuK, vormals Finanzpräsidentin der OFD München) geleitet.

Einzelnachweise

  1. Bundesfinanzhof: Richter am Bundesfinanzhof Dr. Roland Jüptner wird Präsident des Bayerischen Landesamts für Steuern. In: bundesfinanzhof.de. 23. Dezember 2008. Abgerufen am 16. Februar 2009.

Weblinks


Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужно сделать НИР?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Landesamt für Steuern und Finanzen — Das sächsische Landesamt für Steuern und Finanzen (LSF) mit Sitz in Dresden ist dem Sächsischen Staatsministerium der Finanzen unterstellt. Dem LSF obliegt die Dienst und Fachaufsicht über die Finanzämter des Freistaates Sachsen.… …   Deutsch Wikipedia

  • Bayerisches Landesamt für Steuern — – BayLfSt – Staatliche Ebene Freistaat Bayern Stellung der Behörde Mittelbe …   Deutsch Wikipedia

  • Landesamt für Finanzen (Bayern) — Landesamt für Finanzen – LfF – Staatliche Ebene Land Stellung der Behörde Landesoberbehörde …   Deutsch Wikipedia

  • Landesamt für Finanzen (Sachsen) — Das sächsische Landesamt für Finanzen (LfF) ist eine ehemalige Behörde, die dem Sächsischen Staatsministerium der Finanzen unterstellt war. Inhaltsverzeichnis 1 Sitz und Außenstellen 2 Geschichte 3 Aufgaben 4 …   Deutsch Wikipedia

  • Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen — Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN) nimmt seit dem 1. Januar 2011 die Aufgaben der GLL (Behörden für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften, entstanden im Zuge der Verwaltungsreform am 1. Januar… …   Deutsch Wikipedia

  • Bewertung von Betriebsvermögen für Zwecke der Erbschaftsteuer — Die Bewertung von Betriebsvermögen für Zwecke der Erbschaftsteuer wurde zum 1. Januar 2009 grundlegend reformiert und ist in den §§ 199 bis 203 des Bewertungsgesetzes geregelt. Zusätzlich muss auch der Substanzwert des Betriebs errechnet… …   Deutsch Wikipedia

  • Jugend für Menschenrechte — Das Symbol Scientologys Das internationale Hauptquartier der Scientology Kirche in Los Angeles …   Deutsch Wikipedia

  • Staatsministerium für Finanzen Sachsen — Blick vom gegenüberliegenden Elbufer auf das Sächsische Staatsministerium der Finanzen Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen (kurz: SMF) ist seit der Wiedergründung des Freistaates Sachsen im Jahr 1990 die oberste Finanzbehörde. Es wird… …   Deutsch Wikipedia

  • Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten — (RatSWD) Geschäftsführer: Denis Huschka Gründungsjahr: 2004 Ort: Berlin Ans …   Deutsch Wikipedia

  • Besoldungsordnung B — Die Besoldungsordnung B (BesO B) beinhaltet die Besoldungsgruppen B 1 bis B 11 der Spitzenbeamten in Deutschland. Die Besoldung und ihre Gruppen richtet sich nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG). Eine Besonderheit der… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”