- Landessynode
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Die Landessynode ist das oberste Entscheidungsorgan einer Evangelischen Landeskirche.
Die Zusammensetzung, Wahlmodalitäten und Aufgaben werden von den Landeskirchen unterschiedlich geregelt. Die Leitung dieser Synode obliegt meist einem Synodalpräsidium oder dem Präses. Mitglieder der Landessynode können sein:
- die Superintendenten / Pröpste der Landeskirche,
- von den Kirchenkreisen gewählte Abgeordnete,
- berufene Mitglieder.
Die Evangelische Landeskirche in Württemberg hat als einzige Kirche in Deutschland das System der Urwahl für die Mitglieder der Landessynode. Diese Landessynode hat 96 Mitglieder, von denen 30 Pfarrer/innen und 60 Laien/Laiinen direkt vom Kirchenvolk alle sechs Jahre gewählt werden. Bis zu sechs Personen werden von der Synode berufen.
Siehe auch
Kategorien:- Evangelisches Kirchenrecht
- Landeskirche (EKD)
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