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Präses (lateinisch, eigentlich „vor etwas sitzend", Mehrzahl: Präsides, auch: Präsiden)[1] ist der Titel von leitenden (geistlichen) Personen. Er kann gleichermaßen für eine weibliche und eine männliche Person gebraucht werden.
Inhaltsverzeichnis
Evangelische Kirchen
Landeskirchen
Einige evangelische Landeskirchen, z. B. die Evangelische Kirche im Rheinland und die Evangelische Kirche von Westfalen, bezeichnen den/die leitende/n Geistliche/n als Präses, also die Funktion, die in anderen Landeskirchen eher dem Landesbischof oder der Landesbischöfin entspricht. Er/sie ist Vorsitzende/r der Landessynode, und die anderen Funktionen (Vorsitzende/r der Kirchenleitung und des Landeskirchenamts sowie Repräsentation der Kirche nach außen) sind von diesem Amt abgeleitet. In den meisten Landeskirchen sowie auf EKD-Ebene sind die Funktionen jedoch getrennt, und so wird mit Präses die oder der Vorsitzende der Synode bezeichnet.
In einigen presbyterial verfassten Gemeinden wird der leitende Ausschuss des Presbyteriums auch Präsesrunde genannt.
Freikirchen
In einigen Freikirchen heißt Präses der geistliche Leiter des Gemeindebundes, der zugleich dem Bundesvorstand angehört, so im Bund Freier evangelischer Gemeinden in Deutschland, im Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden oder in der Gemeinde Gottes (Cleveland).
Evangelische Allianz
In der Evangelischen Allianz, Netzwerk der evangelischen Landes- und Freikirchen, trägt der Vorsitzende der Regional-Allianz Niederrhein-Ruhr-Südems (zur Zeit Michael Voss) den Titel Präses.[2]
Lutherische Kirche in den USA
In der Lutherischen Kirche Missouri-Synode heißt der leitende Geistliche Präses. Die einzelnen Diözesen werden von einem Bezirkspräses geleitet. Dieses Amt kann ausschließlich von Männern wahrgenommen werden, da die Missouri-Synode keine Frauen ordiniert.
Römisch-katholische Verbände
In den Katholischen Laienverbänden (z. B. Jungwacht Blauring, Kolpingwerk, Katholische Arbeitnehmer-Bewegung, Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands, Marianische Kongregationen…) bezeichnet der Präses das Amt des geistlichen Begleiters. In der Regel ist der Präses Teil des jeweiligen Verbandsvorstandes. In den katholischen Pfadfinderverbänden heißt der Präses teilweise auch Kurat.
In Benediktinerkongregationen wird der Vorsitzende gleichfalls als Präses bzw. Abtpräses bezeichnet.
Staatliche Verwaltung
In Hamburg tragen die Senatoren, also die Mitglieder des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg (Landesregierung), zugleich den Titel Präses mit dem Zusatz der jeweiligen Behörde, der sie vorsitzen. So lautet die Anschrift eines "Justizsenators" beispielsweise Präses der Justizbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg, Herrn Senator (Vor- und Familienname); die direkte Anrede lautet jedoch lediglich Herr Senator.[3]
Handelskammer
Auch die Handelskammern Hamburg und Bremen bezeichnen ihren Obersten als Präses.
Standesorganisationen
Den Begriff Präses verwendet auch die Advokatenkammer Basel-Stadt für ihren Vorsitzenden oder ihre Vorsitzende. Der oder die Präses wird für die Dauer von drei Jahren gewählt.
Studentenverbindungen
In der Frühzeit des Corpsstudententums wurde der Senior als Präses bezeichnet.
Römisches Reich
Nach den Diokletianischen Reformen 293 n. Chr. unterstanden den 4 Präfekturen unter Präfekten mit 14 Diözesen unter Vikaren 117 Provinzen unter je einem Präses. Demnach bezeichnete Präses das Amt des zivilen Statthalters in einer spätrömischen Provinz.
Einzelnachweise
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