Landrat

Landrat

Landrat steht für

  • den obersten Beamten eines Landkreises in Deutschland, siehe Landrat (Deutschland)
  • den obersten Beamten eines Landkreises (tr: İlçe) in der Türkei, siehe Kaymakam
  • das Kantonsparlament sowie dessen Mitglieder im Kanton Basel-Landschaft, siehe Landrat (Basel-Landschaft)
  • das Kantonsparlament sowie dessen Mitglieder im Kanton Glarus, siehe Landrat (Glarus)
  • das Kantonsparlament sowie dessen Mitglieder im Kanton Nidwalden, siehe Landrat (Nidwalden)
  • das Kantonsparlament sowie dessen Mitglieder im Kanton Uri, siehe Landrat (Uri)
  • die niedrigste Verwaltungsebene in vielen der Nachfolgestaaten der Sowjetunion, siehe Landrat (Osteuropa)

historisch:

  • das Kollegium des Landeshauptmanns in den habsburgischen (Kron-)Ländern, siehe Landrat (Habsburgermonarchie)
  • das Vertretungsgremium im Königreich Bayern auf Ebene des Kreises (Vorläufer des Bezirkes), siehe Bezirkstag (Bayern)
  • das Parlament der früheren Republik Wallis, siehe Landrat des Wallis
  • das Kollegium der Landräte in Pommern, siehe Landrat (Pommern)
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

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  • Landrat — Lạnd·rat der; 1 (D) der Beamte, der die Verwaltung eines Landkreises leitet. Der Landrat wird von der Bevölkerung gewählt. || K : Landratswahl 2 (CH) das Parlament eines Kantons ≈ Großer Rat 3 (CH) ein Mitglied des Landrats (2) …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

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