- Bezirkstag (Bayern)
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Der Bezirkstag ist die vom Volk direkt gewählte Vertretung der Bürger in einem bayerischen Bezirk und zugleich oberstes Organ des Bezirks. Die kommunale Selbstverwaltungskörperschaft Bezirk existiert in Bayern parallel zur staatlichen Mittelbehörde Regierungsbezirk. Die Bezirke und die jeweils gleichnamigen Regierungsbezirke umfassen die gleichen Gebiete.
Inhaltsverzeichnis
Wahl, Aufbau
Alle fünf Jahre wird der Bezirkstag zeitgleich mit dem Bayerischen Landtag direkt gewählt. Seine Mitglieder werden als Bezirksräte bezeichnet und bestimmen die Grundzüge der Bezirkspolitik, verabschieden den Haushalt und wählen aus ihrer Mitte den Bezirkstagspräsidenten als Vorsitzenden des Bezirkstags und Leiter der Bezirksverwaltung. Die Bezirksräte sind ehrenamtlich tätig. Bei der Wahl hat jeder Bezirksbürger zwei Stimmen für Direktkandidaten und Listen. Für die Stimmauszählung gilt das d’Hondt’sche Verfahren. Auf eine Fünf-Prozent-Klausel wird wie im bayerischen Kommunalwahlrecht üblich verzichtet.
Die Bezirkstage können Ausschüsse bilden. In der Bezirksordnung vorgeschrieben ist der Bezirksausschuss, dem neben dem Bezirkstagspräsidenten acht (in Oberbayern 12) weitere Bezirksräte angehören.
Die Größe der Bezirkstage hängt von der Anzahl der Landtagsabgeordneten ab, die im jeweiligen Wahlbezirk für den Bayerischen Landtag gewählt werden:
- Bezirk Oberbayern 58
- Bezirk Niederbayern 18
- Bezirk Oberpfalz 17
- Bezirk Oberfranken 17
- Bezirk Mittelfranken 24
- Bezirk Unterfranken 20
- Bezirk Schwaben 26
Zuständigkeiten
Da die Bezirke als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften fungieren, ist ein Bezirkstag mit einem Stadtrat oder einem Kreistag funktional vergleichbar. Sie sind diesen kommunalen Gremien nicht übergeordnet, sondern als „dritte kommunale Ebene“ für die originären Aufgaben der Bezirke zuständig, von denen angenommen wird, Landkreise und kreisfreie Städte könnten sie nicht selbst wahrnehmen:
- Gesundheitswesen (Einrichtungen für Psychiatrie, Neurologie und Suchtkranke)
- Sozialwesen (überörtlicher Träger der Sozialhilfe für Behinderte und ältere Mitbürger in Einrichtungen)
- Kultur- und Heimatpflege (Freilichtmuseen)
- Schulwesen (Schulen für Hör- und Sprachgeschädigte)
- Schutz der Natur und Gewässer (Gewässer zweiter Ordnung und Fischereiwesen)
Sitzverteilung in den Bezirkstagen
Seit 1954 werden die Bezirkstage gleichzeitig mit dem Landtag gewählt.
Bezirkstagswahlen seit 1954
Die Sitzverteilung in den sieben Bezirkstagen (Gesamtergebnis aller sieben Bezirke):
Wahl CSU SPD FW Grüne1 FDP Die Linke ödp BP REP NPD GDP2 KPD Gesamt 2008 90 39 24 18 14 5 2 1 193 2003 113 38 10 14 2 2 1 180 1998 111 65 9 10 1 1 1 6 204 1994 113 63 15 3 4 1 5 204 1990 116 56 14 8 1 1 8 204 1986 123 59 14 5 3 204 1982 126 67 7 4 204 1978 127 67 1 9 204 1974 132 64 8 204 1970 121 72 8 1 2 204 1966 101 76 8 5 14 204 1962 104 75 9 7 9 204 1958 101 65 8 14 16 204 1954 83 60 13 27 19 2 204 1 1978 AUD mit Kennwort Die Grünen
2 1954 und 1958 GB/BHEBei der Wahl 2008 kam es erstmals zu Überhangs- und Ausgleichsmandaten, so dass in den Bezirken Oberbayern, Mittelfranken und Unterfranken die Sitzzahl über dem Sollwert liegt.
Bezirkstagswahl 2008
Die Sitzverteilungen nach der Wahl 2008 in den einzelnen Bezirkstagen:
Bezirk CSU SPD FW Grüne FDP Die Linke ödp BP Gesamt Oberbayern 28 13 7 9 7 2 1 1 68 Niederbayern 9 3 3 1 1 1 18 Oberpfalz 9 4 2 1 1 17 Oberfranken 9 4 2 1 1 17 Mittelfranken 12 7 3 2 1 1 26 Unterfranken 10 4 3 2 1 1 21 Schwaben 13 4 4 2 2 1 26 Ausschussgemeinschaften
Kleinere Parteien können sich, um Sitze in den Ausschüssen zu erhalten, zu Ausschussgemeinschaften zusammenschließen.
Siehe auch
- Bezirkstag Pfalz (in der ehemals zu Bayern gehörigen Pfalz)
- Landschaftsverband (Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen)
Kategorie:- Politik (Bayern)
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