Landrat (Nidwalden)

Landrat (Nidwalden)

Der Landrat, die Legislative, ist die oberste Behörde des Schweizer Kantons Nidwalden. Er tagt im Landratssaal des Rathauses in Stans und ist die direkte Aufsichtsbehörde über den Regierungsrat, die kantonale Verwaltung, das Ober- und das Verwaltungsgericht. Die 60 Abgeordneten werden vom Volk auf vier Jahre gewählt. Sie entscheiden gemeinsam über Gesetzgebungen, Beitritte zu Konkordaten, Finanz- und Grundstückgeschäfte. Pro Jahr werden ungefähr zehn Sitzungen abgehalten. Die Sitzordnung ist nach den Wohngemeinden der Abgeordneten unterteilt. Die letzte Gesamterneuerungswahl fand am 7. März 2010 statt, die aktuelle Legislaturperiode dauert vom 1. Juli 2010 bis 30. Juni 2014.

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben

Grundsätzliche über Aufbau und Funktionen des Landrats findet sich in der Verfassung des Kantons Nidwalden ab Artikel 57ff.

Der Landrat wählt zu Beginn eines Amtsjahres aus seiner Mitte die Mitglieder des Landratsbüros. Dies sind der Präsident des Landrats, sein Stellvertreter (Vizepräsident), die zwei Stimmenzähler und eine Stimmenzählerstellvertreter. Diese Ämter gelten stets für ein Jahr und werden dann neu besetzt. Es hat sich dabei die Tradition entwickelt, dass der Vizepräsident zum Präsidenten, der 1. Stimmenzähler zum Vizepräsidenten, der 2. Stimmenzähler zum 1. Stimmenzähler und der Stimmenzähler-Stellvertreter zum 2. Stimmenzähler gewählt wird. Nur das Amt des Stimmenzähler-Stellvertreters wird also in der Regel durch ein bisher nicht im Landratsbüro vertretenes Landratsmitglied besetzt. Die Person, welche das Amt des Präsidenten innehatte, ist für dieses Amt nicht mehr wieder wählbar.

Des Weiteren wählt der Landrat aus der Mitte des Regierungsrates den Landammann und seinen Vertreter, den Landesstatthalter für die Dauer von einem Jahr. Auch hier gilt, dass eine Wiederwahl des bisherigen Landammanns nicht möglich ist und in der Regel der bisherige Landesstatthalter zum Nachfolger gewählt wird.

Ebenfalls durch den Landrat werden die Präsidenten und weitere Mitglieder des Obergerichtes, des Kantonsgerichtes und des Verwaltungsgerichtes gewählt. Hier gilt die Vorschrift, dass diese Wahlen erst zwei Jahre nach den Gesamterneuerungswahlen von Landrat und Regierungsrat durchgeführt werden dürfen. Dies wird somit wieder im Juli 2012 der Fall sein.

Der Landrat ist für den Erlass von Gesetzen verantwortlich, ebenso für die Genehmigung von zwischenkantonalen Verträgen. Ebenso ist es Aufgabe des Landrates, darüber zu entscheiden, ob aus dem Volk eingehende Anträge oder Gegenvorschläge verfassungsgemäss sind. Dem Landrat bliegt die Erläuterung von Verfassungs- und Gesetzestexten in grundsätzlicher Art, nicht jedoch in einem vor Gericht hängigen Fall. Der Landrat darf zu Ausgaben Beschlüsse fassen, zu denen er per Gesetz auf kantonaler und Bundesebene ermächtigt wurde; bei frei bestimmbaren einmaligen Ausgaben darf der Landrat bis zu einer Summe von 5 Mio Franken entscheiden, bei jährlich wiederkehrenden Ausgaben liegt seine Entscheidungsgrenze bei 500'000 Franken.

Parteien

Bei den Wahlen von 1998 bis 2010 erreichten die angetretenen Parteien folgende Sitzzahlen.[1]

  Sitzverteilung 2010 2006 2002 1998
  CVP 18 Sitze 23 Sitze 24 Sitze 30 Sitze
  FDP 17 Sitze 18 Sitze 19 Sitze 21 Sitze
  Grüne/Demokratisches Nidwalden 5 Sitze 5 Sitze 7 Sitze 8 Sitze
  SP 1 Sitz 1 Sitz 2 Sitze 1 Sitz
  SVP 19 Sitze 10 Sitze 7 Sitze ---
  FLN --- 2 Sitze --- ---
  PLD --- 1 Sitz 1 Sitz ---

Mitglieder

Wählbarkeit

Aufgrund der Gewaltenteilung dürfen Mitglieder des Landrates keinem kantonalen Gericht angehören. Auch sind Mitglieder des Regierungsrates von der Mitgliedschaft im Landrat ausgeschlossen.

Zwar schreibt die Kantonsverfassung vor, dass in kantonalen und kommunalen Behörden Ehegatten und (eingetragene) Lebenspartner nicht gleichzeitig Mitglieder sein dürfen; das gleiche gilt für Verwandte und Verschwägerte in gerader Linie sowie für Geschwister. Jedoch werden Landrat und Gemeindeparlamente von dieser Vorschrift ausgenommen.[2]

Das Gesetz über die Verhältniswahl des Landrats legt den Zeitpunkt der Gesamterneuerungswahl auf die Zeit zwischen dem 15.Februar und dem 15. April desjenigen Jahres fest, in welchem die laufende Amtsdauer endet. Festgelegt wird das Wahldatum durch den Regierungsrat im Oktober des vorangehenden Jahres.[3]

Anzahl und Verteilung auf die Wahlkreise

Die Zahl der Mitglieder ist in der Kantonsverfassung auf 60 festgelegt. Für die Wahlen bildet jede der elf Gemeinde einen eigenen Wahlkreis; die Zahl der Abgeordneten pro Wahlkreis bezieht sich auf die Einwohnerzahl, welche per 31.Dezember zwei Jahre vor der Wahl festgestellt wurde; es hat jeder Wahlkreis jedoch Anspruch auf mindestens zwei Sitze im Parlament. Die Wahl findet nach einem Proporzsystem statt. Jeder Stimmbürger („Aktivbürger“) hat so viele Stimmen, wie es Abgeordnete für seinen Wahlkreis gibt.

Die Verteilung der Mandate auf die Wahlkreise geschieht stets per Regierungsratsbeschluss im Jahr vor der Wahl, zuletzt am 24. März 2009.[4]

Die aktuelle Verteilung sieht wie folgt aus:

Gemeinde Einwohner (2008) Landratsmitglieder
Stans 7775 11
Ennetmoos 2035 3
Dallenwil 1771 3
Stansstad 4460 6
Oberdorf 3133 5
Buochs 5296 8
Ennetbürgen 4259 6
Wolfenschiessen 2018 3
Beckenried 3227 5
Hergiswil 5402 8
Emmetten 1215 2

Vergütung

Die Vergütung der Landratsmitglieder ist im Gesetz über die Entschädigung der Behörden (Entschädigungsgesetz) geregelt.[5]

Jedes Landratsmitglied erhält eine jährliche pauschale Entschädigung von Fr. 5'000.- für die Teilnahme an Landratssitzungen und Aktenstudium. Darüber hinaus stehen dem Landratspräsidenten weitere Fr. 10'000.- jährlich zu, wovon Fr. 2'500.- als Spesenpauschale gelten; für den Landratsvizepräsidenten gelten analog Fr. 2000.- bzw. Fr. 500.-. Hinzu kommen Spesenentschädigungen für alle Landratsmitglieder von jährlich Fr. 330.-

Landratsmitglieder, die in Kommissionen Einsitz haben, erhalten ein Sitzungsgeld von Fr. 160.- für eine Halbtagssitzung; bei Sitzungsdauer unter zwei Stunden reduziert sich dieser Satz auf Fr. 80.-; die Kommissionspräsidenten bekommen einen Zuschlag von 50% des Sitzungsgeldes, mindestens aber Fr. 80.- pro Sitzung.

Mitglieder des Landrates

Stand: 6. September 2011

Name Partei Wohnort Funktion
Max Achermann FDP Stans Mitglied
Maurus Adam FDP Hergiswil NW 1.Stimmenzähler
Urs Amstad SVP Beckenried Mitglied
Erich Amstutz CVP Stans Mitglied
Leo Amstutz GN Beckenried Fraktionspräsident (GN)
Lisbeth Amstutz FDP Ennetbürgen Mitglied
Remo Bachmann SVP Hergiswil NW Mitglied
Philippe Banz FDP Hergiswil NW Mitglied
Josef Barmettler CVP Buochs Mitglied
Sepp Barmettler CVP Buochs Fraktionspräsident (CVP)
Trudy Barmettler FDP Ennetmoos Mitglied
Viktor Baumgartner CVP Beckenried Mitglied
Marianne Blättler-Meile CVP Hergiswil NW Mitglied
Michèle Blöchliger SVP Hergiswil NW Mitglied
Verena Bürgi CVP Dallenwil Landratspräsidentin
Eduard Christen CVP Wolfenschiessen Mitglied
Sepp Durrer FDP Wolfenschiessen Fraktionspräsident (FDP)
Bruno Duss FDP Buochs Mitglied
Willy Frank CVP Stansstad Mitglied
Pius Furrer SVP Ennetbürgen Mitglied
Felix Gehrig SVP Buochs Mitglied
Jörg Genhart SVP Stans Mitglied
Beat Gut CVP Dallenwil Mitglied
Alexander Joller SVP Dallenwil Mitglied
Tobias Käslin FDP Beckenried Mitglied
Peter Keller SVP Hergiswil NW Mitglied
Werner Küttel GN Buochs Mitglied
Christian Landolt SVP Beckenried Mitglied
Paul Leuthold FDP Stans Mitglied
Monika Lüthi-Wyss CVP Ennetbürgen Mitglied
René Mathis SVP Stansstad Mitglied
Urs Müller SVP Emmetten Mitglied
Alois Niederberger SVP Stans Mitglied
Josef Niederberger CVP Oberdorf NW Landratsvizepräsident
Joseph Niederberger CVP Oberdorf NW Mitglied
Toni Niederberger SVP Oberdorf NW Mitglied
Armin Odermatt - Christen SVP Büren(Oberdorf NW) Mitglied
Josef Odermatt-Infanger CVP Ennetbürgen Mitglied
Rochus Odermatt SP Stans Mitglied
Walter Odermatt SVP Stans Fraktionspräsident (SVP), 2.Stimmenzähler
Niklaus Reinhard FDP Hergiswil NW Mitglied
Heinz Risi FDP Ennetbürgen Mitglied
Peter Scheuber CVP Ennetmoos Mitglied
Kaspar Schuler FDP Stansstad Mitglied
Susann Trüssel FDP Büren(Oberdorf NW) Mitglied
Karl Tschopp FDP Stans Mitglied
Christine Wagner SVP Wolfenschiessen Mitglied
Conrad Wagner GN Stans Mitglied
Thomas Wallimann-Sasaki GN Stansstad Mitglied
Klaus Waser FDP Buochs Mitglied
Peter Waser SVP Buochs Mitglied
Ruedi Waser FDP Hergiswil NW Mitglied
Ruedi Waser-Niederberger FDP Stansstad Stimmenzähler-Stellvertreter
Wendelin Waser CVP Ennetmoos Mitglied
Markus Würsch CVP Buochs Mitglied
Peter Wyss SVP Stansstad Mitglied
Regula Wyss GN Stans Mitglied
Alice Zimmermann CVP Emmetten Mitglied
Hans-Peter Zimmermann CVP Stans Mitglied
Martin Zimmermann SVP Ennetbürgen Mitglied

Der Landratspräsident, der Vizepräsident, die beiden Stimmenzähler, ihr Stellvertreter und der Landratssekretär haben Einsitz im Landratsbüro.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Landratsstatistik des Kantons Nidwalden (PDF)
  2. Kantonsverfassung Nidwalden
  3. Gesetz über die Verhältniswahl des Landrats Nidwalden
  4. Regierungsratsbeschluss über die Zahl der in jeder politischen Gemeinde zu wählenden Mitglieder des Landrates
  5. navigator.ch

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