Landschaftsdirektor

Landschaftsdirektor

Ein Landschaftsdirektor ist der beamtete Verwaltungschef (eine Art „Regierungspräsident“ oder heute „Geschäftsführer“) einer Landschaft, einer Verwaltungseinheit auf regionaler Ebene. In Preußen nahmen meistens Großgrundbesitzer und/oder Juristen diese Position ein, ihre Wahl musste der König bestätigen.

Die Organe einer Landschaft sind das „Landschaftskollegium“ (Kabinett), die „Landschaftsversammlung“ (Parlament) mit dem „Landschaftspräsidenten“, den „Landschaftsräten“ und den „Landschaftsabgeordneten“, die im Gegensatz zum Landschaftsdirektor ehrenamtlich tätig sind.

Der Landschaftsdirektor wird vom Landschaftskollegium gewählt. Er hat die Beschlüsse des Landschaftskollegiums vorzubereiten und die Beschlüsse der Landschaftsversammlung und des Landschaftskollegiums auszuführen.

Amtsinhaber (Auswahl)

Folgende Amtsinhaber sind in Wikipedia an anderer Stelle genannt:

Siehe auch


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