- Laseraufsatz
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Der Laseraufsatz bezeichnet eine auf ein Gewehr montierbare Apparatur, die einen Laserstrahl parallel zum Schusswinkel des Gewehrs wirft. Der Strahl an sich ist meist nicht sichtbar, lediglich ein roter, bei neueren Modellen auch ein grüner Punkt dort, wo der Strahl auftrifft. Hauptsächlich bei Schnellschüssen aus der Hüfte heraus (sogenannten Deutschüssen) dient der Laseraufsatz zum Zielen. Als passiv bezeichnet man einen Laseraufsatz, dessen Punkt nur im Visier, nicht jedoch am Ziel zu sehen ist. Ein passiver Laseraufsatz befindet sich zum Beispiel am Gewehr G36, der Standardinfanteriewaffe der Bundeswehr, das auch dem Infanterist der Zukunft als Waffe dienen soll.
In Deutschland ist durch das Waffengesetz jegliche Form der Zielbeleuchtung oder -markierung verboten.[1]
Vorteile
- Der Schütze kann bei relativ kurzer Distanz genau sehen, wo das Projektil einschlagen wird
- Im Polizeieinsatz: Der Antagonist wird von einem Polizisten, beispielsweise einem Scharfschützen anvisiert, der „Red Dot“ erscheint auf seinem Körper. Dieser Vorteil ist rein psychologischer Natur, der potenzielle Kriminelle bekommt (bei Sichtung des Laserpunktes) evtl. Angst um sein Leben.
Nachteile
- Der Aimpoint von roten Lasern kann bei Tageslicht u. U. nicht gesehen werden.
- Das „Opfer“ hat Kenntnis von der Anwesenheit einer Gefahrenquelle
Einzelnachweise
Kategorien:- Zielhilfe
- Laseranwendung
- Waffenrecht
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