Layenspiegel

Layenspiegel

Der Laienspiegel ist eines der bedeutendsten Rechtsbücher der frühen Neuzeit. Er hatte zum Ziel, römisch-rechtliche Inhalte in deutscher Sprache populär zu vermitteln.

Marter der Hexen.
Holzschnitt im Layenspiegel (Mainz, 1508).

Unter dem Titel „Laijen Spiegel. von rechtmässigen ordnungen in Burgerlichen vnd peinlichen regimenten. mit allegation[en] vn[d] bewerungen auß geschribnen rechten vnnd gesatzen“ wurde das Rechtsbuch in Spiegelform 1509 erstmals gedruckt. Es ist das Werk des 1447 geborenen und 1511 verstorbenen Ulrich Tengler. Herausgegeben wurde es durch den bedeutenden Humanisten und Straßburger Stadtschreiber Sebastian Brant, der auch ein Vorwort verfasste. 1511 erschien der Laienspiegel in überarbeiteter Version als „Der neu Laienspiegel“. Die Bedeutung des Werks lässt sich daran bemessen, dass es im Laufe des 16. Jahrhunderts 14 Auflagen erlebte.

Der in drei Bücher aufgeteilte Laienspiegel enthält Privatrecht, Strafrecht − jeweils eingebettet in entsprechende prozessuale Bestimmungen − und auch öffentliches Recht. Er ist im Aufbau und teils auch im Inhalt an den älteren Klagspiegel (um 1436) angelehnt, den Sebastian Brant wenige Jahre darauf neu auflegen ließ, nicht ohne zu empfehlen, stets beide Bücher zusammen zu gebrauchen. Vorbilder des Laienspiegels dürften ferner unter anderem das „Speculum iudiciale“ des Durantis (2. Hälfte 13. Jahrhundert), der „Malleus Maleficarum“ des Dominikaners Institoris (1487; sogenannter Hexenhammer), die „Constitutio Criminalis Bambergensis“ (1507) und vielleicht auch die „Magdeburger Fragen“ (eine private Sammlung Magdeburger Oberhofsprüche) gewesen sein.

Ulrich Tengler, der wohl nie Jura studiert hatte, war wie auch schon Conrad Heyden, der Verfasser des Klagspiegels, Stadtschreiber einer süddeutschen Reichsstadt gewesen: Ab 1479 hatte Tengler dieses Amt in Nördlingen inne, um dann ab 1485 Rentmeister in Heidenheim (Brenz) und später Landvogt in Höchstädt (Donau) zu werden.

Literatur

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