Leichtlohngruppe

Leichtlohngruppe

Leichtlohngruppe bezeichnet die Einstufung eines Beschäftigungsverhältnisses, genauer seiner Entlohnung, in Deutschland.

In Deutschland existiert eine gewisse Tradition, Frauen niedriger zu entlohnen als Männer in vergleichbarer Position. Ein Umstand, der sich auch nach 1945 nahtlos fortsetzte. Frauen erhielten bis zu 40% weniger Lohn als ihre männlichen Kollegen, indem sogenannte „Lohnabschlagsklauseln“ für „Frauenlohngruppen“ geschaffen und angewandt wurden.

Im Jahr 1955 entschied das Bundesarbeitsgericht, dass die Minderbezahlung von Frauen dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes widerspricht, der auch für den Erwerbsarbeitsbereich gelte. Dies müsse bundesweit bei den Tarifverträgen zwischen Unternehmen und Gewerkschaften beachtet werden. Dennoch bot das Gericht gleichzeitig eine Lösung an:

„Allerdings ist es notwendig, dass die Tarifparteien einen gewissen Umbau der Tarifverträge vornehmen, der aber keineswegs zu einer ungebührlichen oder wirtschaftlich nicht tragbaren Belastung der Unternehmer führt. Es ist (...) möglich und notwendig, genauere Lohnkategorien zu bilden, insbesondere auch für leichtere und schwere Arbeiten (...). Diese Lohnkategorien müssen aber auch für Mann und Frau gleich sein. Selbst bei den Fachgebieten, in denen vielfach ein Wechsel zwischen leichteren und schweren Arbeiten eintritt, ist es möglich, darauf abzustellen, ob der betreffende Arbeitnehmer überwiegend leichtere oder schwerere Arbeit verrichtet und danach in die betreffende Lohngruppe gehört. Sollte eine solche Methode dazu führen, dass die Frauen alsdann geringer entlohnt werden, weil gerade sie es sind, die leichtere Arbeit oder die überwiegend leichtere Arbeit leisten, so bestehen dagegen keine rechtlichen Bedenken.“

Die sogenannten „Leichtlohngruppen“ für „leichte“ Arbeit wurden eingeführt, in die dann vor allem Frauen eingestuft wurden. Frauen, die aufgrund der Art ihrer Arbeitsleistung in eine solche Leichtlohngruppe fallen, hatten einen Lohnanspruch lediglich in Höhe des untersten Tarifsatzes. Faktisch hatte sich damit nichts verändert, der Widerstand gegen niedrigere Vergütungen - speziell für Frauen - setzte sich in den 1960er und 1970er Jahren unter dem Stichwort "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" fort und die Leichtlohngruppen verschwanden nach und nach aus den Tarifverträgen.

Die Anzahl der in die Leichtlohngruppen eingestuften Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer laut Statistisches Bundesamt.

  • 1990 ca. 40 000 Frauen und ca. 8 000 Männer
  • 1995 ca. 21 000 Frauen und ca. 13 000 Männer beziffert. Zusammen seien dies weniger als 0,5 Prozent der Arbeitnehmer im verarbeitenden Gewerbe, für das die Tarifuntersuchung durchgeführt wurde.

aktuelle Verwendung

In der aktuellen politischen Diskussion um Lohnkosten am Standort Deutschland wird der Begriff Leichtlohngruppe allgemein als eine Bezahlung unterhalb des bisher üblichen Lohnniveaus verwendet.


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