- Leoninischer Vertrag
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Ein Leoninischer Vertrag auch Löwengesellschaft oder Societas leonina ist ein Gesellschaftsvertrag, nach dem alle Gesellschafter das Risiko tragen, jedoch nur ein Gesellschafter den Gewinn ausgeschüttet erhält.
Der Begriff wurde von der römischen Jurisprudenz geprägt. Der Begriff bezieht sich auf eine Fabel des Äsop in der alle Tiere an der Jagd teilnehmen müssen[1], der Löwe (lateinisch Leo) jedoch die gesamte Beute für sich behielt.[2]
Die Zulässigkeit der Societas leonina differiert je nach Rechtsordnung; während sie nach dem österreichischen ABGB zulässig ist[3], verbieten Art. 2265 des italienischen bürgerlichen Gesetzbuches sowie Art. 51 des polnischen Handelsgesellschaft-Gesetzes sie. Auch im dt. Recht ist sie zulässig, da der für eine Gesellschaft nötige gemeinsame Zweck i.S.d. § 705 BGB nicht schon dadurch ausgeschlossen ist, dass erwirtschaftete Gewinne nur einem Gesellschafter zufließen sollen.
Literatur
Kai-Michael Hingst: Die societas leonina in der europäischen Privatrechtsgeschichte, Berlin 2003, ISBN 978-3-428-10805-3
Einzelnachweise
- ↑ "Der Löwe mit anderen Tieren auf der Jagd"
- ↑ Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage, 1885ff., Band 10. 669f.
- ↑ Vgl. Heinz Barta (Her.): „Zivilrecht - Grundriss und Einführung in das Rechtsdenken“, Kaptiel 12 G III 5.
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