- Anschieben
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Anschieben nennt man das Anlassen eines Fahrzeugs mit Verbrennungsmotor durch in Bewegungsetzen des Fahrzeugs mittels Muskelkraft. In Sonderfällen, z. B. Off Road, Militär oder Sportveranstaltungen, ist auch das Anschieben durch ein zweites Fahrzeug gebräuchlich. Das Anlassen bzw. das primäre In-Drehung-versetzen des Motors erfolgt dabei durch Einkuppeln bei eingelegtem Gang und eingeschalteter Zündung, wobei der 'Schwung' des angeschobenen Fahrzeuges, also kinetische Energie, vom Fahrzeug auf den Motor übertragen wird.
Anschieben eines Fahrzeugs kommt nur in Betracht, wenn die Batterie teilentleert (Ladungszustand muss mindestens noch genügend Energie für den Zündstrom liefern) ist oder der Anlasser nicht funktioniert. Bei anderen technischen Defekten führt der Versuch des Anschiebens nicht zum gewünschten Erfolg.
Inhaltsverzeichnis
Technik
Technisch erfolgt, wie schon angeführt, das Anschieben durch Einkuppeln eines sich in Bewegung gebrachten Fahrzeuges bei eingelegtem Gang.
Dazu ist es notwendig, bereits vor dem Anschieben die Kupplung zu treten und einen Gang einzulegen, um die Anschiebekraft möglichst zu verringern. Tut man das nicht, so wird durch das Einlegen eines Ganges bei einem schon in Bewegung befindlichen Fahrzeug durch Scher- und Schleppkräfte im Getriebe ein (geringer) Teil der Bewegungsenergie verbraucht, so dass für das Ingangsetzen des Motors weniger Energie zu Verfügung steht.
Betreffend der Wahl des einzulegenden Ganges ist der Motor- sowie der Getriebetyp zu berücksichtigen:- ein Fahrzeug mit Automatikgetriebe lässt sich zwar "Schieben", aber nicht "Anschieben", der eingelegte Gang spielt keine Rolle
Fahrzeuge mit
- einem sehr hoch komprimierten Motor (Sport- oder Rennmotor oder auch ein Dieselmotor)
- hohem Gewicht
- einer sehr starken Untersetzung
... werden am ehesten im 3.Gang angeschoben
Fahrzeuge mit
- einem kleinen oder "normalen" Motor
- weniger Gewicht
- einer weniger starken Untersetzung
... werden am ehesten im 2.Gang angeschoben
Im 1.Gang können nur ganz selten Fahrzeuge angeschoben werden, da die Getriebeuntersetzung hier am größten ist, somit dem Motor beim Einkuppeln eine sehr hohe Rotationsgeschwindigkeit aufgezwungen wird und infolge dessen das wirkende Bremsmoment am größten ist.
Der entgegengesetzte Fall tritt ein, wenn man versucht, ein Fahrzeug im 4.Gang anzuschieben: die Getriebeuntersetzung ist hier sehr gering, so dass dem Motor beim Einkuppeln eine sehr geringe Rotationsgeschwindtgkeit aufgezwungen wird und infolge dessen die Mindestdrehzahl zum erfolgreichen Anlassen nicht erreicht wird.
Rechtliche Situation
Der Gesetzgeber unterscheidet dabei zwischen dem:
- Schieben (wie Abschleppen) dient allgemein dazu, ein Fahrzeug, das nicht in Betrieb ist, an einen anderen Ort zu versetzen – wie es immer dann nötig ist, wenn es „mitten im Verkehr liegenbleibt“, weil der Treibstoff zu Ende gegangen ist oder anderweitig nicht fahrtauglich ist.
- Anschieben, das Schieben mit händischer Kraft zum Zwecke, das Fahrzeug in Betrieb zu nehmen.
- Anschleppen, derselbe Vorgang unter Zuhilfenahme eines vorgespannten Kraftfahrzeuges.
Jegliche Situation, in der ein Fahrzeug aus technischen Gründen auf öffentlichen Verkehrsflächen in nicht ordnungsgemäßer Position zu stehen kommt, gilt als Betriebsstörung und erfordert Maßnahmen, die der Unfallstellenabsicherung entsprechen, insbesondere erhöhte Aufmerksamkeit, Aufstellen eines Pannen- bzw. Warndreiecks (speziell, wenn die Warnblinkanlage nicht in Betrieb genommen werden kann) und ähnliches.- Das Wegschieben des Fahrzeuges aus dem Fließverkehr ist nach der Absicherung unverzüglich durchzuführen, um den reibungslosen Ablauf des Verkehrsgeschehens zu gewährleisten und sich und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.
- Dagegen ist das Anschieben auf öffentlichen Verkehrsflächen nur zulässig, wenn es zu keinerlei Gefährdung oder Behinderung führt.
- Während das Steuern beim reinen Schieben nur die übliche Eignung der lenkenden Person erfordert (insbesondere Verkehrstauglichkeit), setzt das Anschieben einen gültigen Führerschein und Fahrerlaubnis voraus, da es der Inbetriebnahme dient.
Bei allen diesbezüglichen Handlungen besteht Gefährdungshaftung, aber auch Rechtsschutz seitens des Versicherers, sofern sie nötig sind und vorschriftsmäßig erfolgen.
Siehe auch
Weblinks
- Peter Kotulla: Abschleppen oder Schleppen ...?. In: fahrtipps.de – ein kurzer Überblick über die Ansichten des Rechtsgebers in Deutschland
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