- Betriebsstörung
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Eine Betriebsstörung, umgangssprachlich Panne, ist eine durch äußere Einwirkung eintretendende Unterbrechung des regelmäßigen Betriebsablaufes.
In einigen Gebieten der Technik ist der Begriff von besonderer rechtlicher oder betriebstechnischer Bedeutung.
Inhaltsverzeichnis
Straßenverkehr
Betriebsstörungen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr bergen eine besondere Unfallgefahr und stellen im allgemeinen auch eine Verkehrsbehinderung anderer Verkehrsteilnehmer dar. Als Sofortmaßnahme sind durchzuführen:
- die Absicherung der Gefahrenstelle: Inbetriebnahme der Warnblinkanlage, Aufstellen des Pannendreiecks in angemessener Entfernung – jedoch vom Gesetzgeber ausdrücklich gefordert – unter vorrangiger Wahrung der eigenen persönlichen Sicherheit: So sind etwa die Warnwesten anzulegen
- das baldestmögliche Entfernen der Verkehrsbehinderungsquelle, durch Wegschieben, Abschleppen, oder durch einen Pannendienst (Abschleppdienst, Pannenhilfe)
Im Straßenverkehr versteht man unter Panne insbesondere:
- Reifenpanne, den vollständigen Luftverlust eines Reifens mit anschließender Fahruntüchtigkeit
- Motorschaden, die Betriebsstörung des Fahrzeugantriebs
Schienenverkehr
Eine Störung im Bahnbetrieb umfasst, weil die Gleisanlagen zu den Betriebsanlagen gehören, wesentlich mehr Ereignisse (die im Straßenverkehr als reine Verkehrsbehinderung gelten). Betriebsstörung kann herbeigeführt werden:
- durch Sperrung von Gleisen infolge von Unfällen
- durch Zerstörung oder Beschädigung des Bahnkörpers
- durch Schneeverwehungen, Lawinen, Bergstürzen oder durch Überflutung der Gleise
- infolge schlechter Beschaffenheit der Bahnstrecke oder Bauwerke während der Dauer von Erneuerungs-Unterhaltsarbeiten
- infolge von außergewöhnlichen Verkehrsverhältnissen wie Zugverspätungen, Verkehrsstockungen oder anderen Unregelmäßigkeiten
- infolge politischer oder militärischer Ereignissen wie Streik, Unruhen oder Krieg
- durch Stromausfall oder durch ungenügende Stromzufuhr
- oder durch ein anderes, den Betriebsablauf störendes Ereignis
Schiffsverkehr
Beim Schiffsverkehr bezeichnet man den Betriebsunfall als Havarie.
Über alle Betriebsstörungen werden wir nicht schreiben, aber Meldepflicht von Betriebsstörungen ([1]) etwa scheint doch recht relevant
Siehe auch
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