- Leumundszeuge
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Ein Leumundszeuge tritt vor einem Gericht, einer Behörde oder einer anderen maßgeblichen Stelle auf, um zur Person eines Verfahrensbeteiligten auszusagen und ein (zumeist positives) Zeugnis über dessen Leumund abzulegen. Durch die Bestätigung der Unbescholtenheit, der sozialen Wertschätzung, des guten Rufes oder des Ansehens der betroffenen Person soll in der Regel auf einen für diese günstigen Ausgang des Verfahrens hingewirkt werden. Dies kann etwa im Sinne der Entlastung eines Angeklagten im Strafprozess oder der Bekräftigung der Eignung eines Bewerbers um ein öffentliches oder geistliches Amt geschehen. Im Zivilprozess verspricht sich die einen Leumundszeugen anführende Partei dadurch eine Verbesserung ihrer Chancen, den Rechtsstreit für sich zu entscheiden. Häufig werden Leumundszeugen in Sorgerechtsprozessen bestellt, in denen beispielsweise um den Umgang mit einem Kind respektive die Herausgabe eines Kindes gestritten wird.
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