- Lex Gabinia
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Die Lex Gabinia war ein Gesetz, das im Jahr 67 v. Chr. in der späten römischen Republik auf Antrag des Volkstribunen Aulus Gabinius von der Volksversammlung erlassen wurde. Es ermächtigte Pompeius in Form eines imperium extraordinarium, die Piraten zu bekämpfen, die damals das Mittelmeer destabilisierten. Die Lösung des Problems war drängend geworden, nachdem die Piraten durch Störung des Handels die Getreideversorgung Roms gefährdeten.
Für diesen Krieg stattete die Lex Gabinia Pompeius mit einer noch nie dagewesenen Machtfülle aus: mit einer Flotte von 500 Schiffen, mit 120.000 Infanteristen, 5000 Reitern und einem Budget von 36 Millionen Denaren. Räumlich umfasste sein Einsatzgebiet alle Küsten des Mittelmeeres in einer Tiefe von 50 Meilen ins Landesinnere. Umstritten ist, ob es sich bei diesem imperium schon um ein imperium proconsulare maius gehandelt haben kann, wie es später Augustus verliehen bekommen hat, oder um ein imperium aequum. Das heißt, es ist unklar, in welchem Verhältnis die Befehlsgewalt des Pompeius zu der Befehlsgewalt jener Provinzstatthalter stand, denen die betreffenden Gebiete eigentlich unterstanden: war die des Pompeius den anderen übergeordnet, oder stand sie in Konkurrenz dazu? Klar ist, dass die anderen Befehlshaber keineswegs immer bereit waren, sich Pompeius einfach zu unterwerfen. Zu sehr hässlichen Szenen kam es auf Kreta, wo Metellus Creticus gegen die Piraten kämpfte.
Zwar war Pompeius im Volk sehr beliebt, jedoch zögerte der römische Senat, so viel Macht durch ein außerordentliches Imperium auf einer einzigen Person zu konzentrieren. Man fürchtete, Pompeius könnte sich zum Alleinherrscher aufschwingen, wie es erst 15 Jahre zuvor Sulla getan hatte. Dennoch konnten die Tribunen das Gesetz durchsetzen, da das Piratenproblem drängte. Die Befürchtungen des Senats waren aber nicht unbegründet, denn diese Macht stärkte den Einfluss von Pompeius in einer Weise, die mit einer Republik nicht mehr vereinbar schien - auch wenn die gefürchtete gewaltsame Machtergreifung ausblieb.
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