- Lichtsignal
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Das Lichtsignal ist das durch Licht übertragene, quasi diskrete Signal.
Der einfachste Fall sind die Zustände „Licht leuchtet“ und „Licht leuchtet nicht“. Dies setzt zum Verständnis immer eine Kodifizierung voraus. Eine weitere, tiefere Differenzierung erfolgt durch die Länge, die Anzahl und die Verschiedenfarbigkeit der Lichter, die jedoch bei großen Entfernungen anders wahrgenommen werden kann (Befeuerung in der Schifffahrt).
Einfache Anwendungsbeispiele für die technische Umsetzung sind die Dreifarbtaschenlampe oder das Bremslicht. Umgangssprachlich werden auch die technischen Trägereinrichtungen (Eisenbahnsignal, Lichtzeichenanlage) für die Signale ungenau als Lichtsignale bezeichnet. Voraussetzung für die Übertragbarkeit von Lichtsignalen ist die Sichtbarkeit des Signals. Technisch kann dies durch Strahlausrichtung, Blenden, Erhöhung der Lichtstärke und andere Maßnahmen gewährleistet werden.
In der Schweiz und in Österreich wird der Begriff Lichtsignal für Verkehrsampeln verwendet.
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