Antikomintern-Pakt

Antikomintern-Pakt

Der Antikominternpakt 1936 war ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen dem Deutschen Reich und dem Japanischen Kaiserreich zur Abwehr der Kommunistischen Internationalen (Komintern). 1937 trat Italien dem Pakt bei, weitere Länder folgten.

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

Der erste politische Vertrag zwischen dem Deutschen Reich und Japan wurde auf Bestreben Japans am 25. November 1936 in Berlin vom japanischen Sonderbotschafter Vicomte Mushanokōji Kintomo und Joachim von Ribbentrop für die Dauer von fünf Jahren unterzeichnet. Die Bekämpfung der Kommunistischen Internationale sollte, analog zu Komintern, durch Informationsaustausch gefördert werden. In einem geheimen Zusatzprotokoll sicherten sich die beiden Staaten wohlwollende Neutralität zu für den Fall eines nicht provozierten Angriffs oder einer Angriffsdrohung der Sowjetunion. Zudem verpflichteten sie sich, mit der Sowjetunion keine Verträge abzuschließen, die dem „Geist dieses Abkommens“ widersprechen würden.

Bedeutung

Nach dem Austritt aus dem Völkerbund war das nationalsozialistische Deutschland international isoliert. Adolf Hitler suchte Verbündete für seine revisionistische und gegen die Sowjetunion gerichtete Außenpolitik. Er versuchte zu dieser Zeit, Verträge mit fünf Staaten herzustellen, denen er allen ein Interesse unterstellte, die Sowjetunion zurückzudrängen oder zu zerschlagen. Hauptpartner in Europa sollte Großbritannien sein, dazu Polen. In Ostasien sollte Japan hinzukommen, außerdem Chiang Kai-sheks Nationalchina. Japan hatte nach einer militärischen Intervention 1931 die Mandschurei erobert und am 18. Februar 1932 den von ihm abhängigen Staat Mandschukuo ausgerufen. Es suchte ein Gegengewicht gegen die wachsende chinesisch-sowjetische Zusammenarbeit und bot dem Deutschen Reich eine Zusammenarbeit an. Hitler war über den deutsch-polnischen Nichtangriffspakt von 1934 noch nicht hinausgekommen, es war das bis dahin einzige Bündnis. Nun sah er die Möglichkeit, mit Japan einen Zweifrontendruck auf die Sowjetunion auszuüben. 1934 war der deutsch-japanische Vertrag mit seiner antisowjetischen Ausrichtung bereits ausgehandelt, konnte aber wegen innenpolitischer Auseinandersetzungen in Japan erst Ende 1936 unterzeichnet werden. Hitlers Werben um ein Bündnis mit Großbritannien verlief ergebnislos. Daraufhin schwenkte er als Ersatzlösung um auf ein „Weltpolitisches Dreieck“ Berlin–Rom–Tokio. Nach einem Deutschlandbesuch Mussolinis im September trat Italien im November 1937 dem Antikominternpakt bei, wurde aber von der Existenz eines Zusatzabkommens nicht unterrichtet. Bis 1939 versuchte der deutsche Außenminister Ribbentrop vergeblich, das „Weltpolitische Dreieck“ zu einem deutsch-japanisch-italienischen Militärbündnis mit Zielrichtung gegen Großbritannien auszubauen. Japan wandte sich 1937 gegen China, so dass dieses als Partner der Fünferkombination ausfiel. Seine Armee blieb vorwiegend antisowjetisch orientiert. Daran änderte auch nichts, dass Hitler seine Parteinahme für China aufgab. Der am 22. Mai 1939 geschlossene Stahlpakt, der auf die Hauptpartner Deutschland und Italien beschränkt war, machte schließlich das Scheitern des angestrebten militärischen Dreierbündnisses klar.

Im März 1939 traten Mandschukuo, Spanien und Ungarn dem Antikominternpakt bei.

Durch den deutsch-sowjetischen Nichtangriffspakt von 1939, der ohne jede Absprache oder auch nur Information der Partner des Antikominternpaktes Japan und Italien abgeschlossen wurde, waren dieser Pakt und auch das „Weltpolitische Dreieck“ bedeutungslos geworden. Daraufhin verschlechterten sich die Beziehungen zwischen Japan und dem Deutschen Reich. 1940 hatte sich das Kräfteverhältnis der drei revisionistischen Mächte Deutschland, Japan und Italien erheblich gewandelt, es kam nun zum Dreimächtepakt.

1941 traten Rumänien, Finnland, Kroatien, Slowakei, Bulgarien, das besetzte Dänemark und das so genannte Nanking-China unter Wang Ching-wei dem Antikominternpakt bei.

Siehe auch

Literatur

  • Walther Hofer (Hrsg.): Der Nationalsozialismus. Dokumente 1933–1945. Überarbeitete Neuausgabe 1982, Fischer Taschenbuch Verlag, ISBN 3-596-26084-1.

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