- Luftdruckpistole
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Die Luftpistole ist eine Druckluftwaffe, die beim Schießsport (Luftpistolenschießen) zum Einsatz kommt.
Inhaltsverzeichnis
Konstruktion
Für Luftpistolen gibt es verschiedene Konstruktionen. Bei älteren Ausführungen wurde der Lauf in die Waffe gedrückt und dabei wurde eine starke Feder gespannt. Beim Bestätigen des Abzuges wurde unter starkem Prellschlag eine Kugel oder ein Federbolzen abgeschossen. Bei weiteren Entwicklungen wurde der Lauf nach unten abgeknickt und spannte dabei ebenfalls eine Feder mit einem Luftverdichtungskolben. Nach dem Schließen der Waffen drückte beim Betätigen des Abzuges der Kolben die Luft zusammen und die Kugel wurde ebenfalls mit einem deutlichen Prellschlag abgeschossen. Die Bemühungen der Konstrukteure gingen dahin, diesen Prellschlag mehr und mehr zu reduzieren.
Moderne Luftpistolen gibt es in vier verschiedenen Ausführungen: mit seitlichem Spannhebel, mit Pressluft bzw. CO2-Kartusche oder als Selbstkomprimierer. Als Munition werden in der Regel Diabolos vom Kaliber 4,5 mm verwendet die einen Durchmesser von 4,48 bis 4,52 mm und ein Gewicht von 0,50 bzw. 0,51 g haben.
Viele Pistolen lassen sich mit zahlreichen Feineinstellungen (z.B. Griffposition, Abzugsgewicht, Abzugsposition) an den Schützen anpassen. Auch Spezialanfertigungen von Griffen sind möglich, jedoch durch die Sportordnung des Deutschen Schützenbundes und anderer Schießsportverbände geregelt. Bei Wettkämpfen gibt es weitere Einschränkungen. Dazu gehören eine maximale Breite und Höhe der Waffe, ein Maximalgewicht (denn eine schwerere Waffe kann man ruhiger halten) und die Visierlänge.
Schießsport
Das Luftpistolenschießen findet grundsätzlich in der Anschlagsart „stehend freihändig“ statt. Die Luftpistole darf nur mit einer Hand gehalten werden. Das Abzugsgewicht muss mindestens 500 g betragen. Das Gewicht der Waffe darf 1500 g nicht überschreiten. Vor jedem Wettkampf ist das Abzugsgewicht zu überprüfen.
Die Visierung erfolgt über Kimme und Korn, die auf der Oberseite der Waffe angebracht sind. Es darf bei Wettkampfwaffen grundsätzlich nur eine offene Visierung verwendet werden, das heißt Kimme und Korn dürfen nicht in Gehäusen untergebracht sein. Die Kimme besteht aus einer rechteckigen Aussparung in einem Metallplättchen. Das Korn ist an der Oberkante abgeflacht und muss nun beim Zielen mit seiner Oberkante eine Linie mit der Oberkante der rechteckigen Aussparung in der Kimme bilden. Diese Linie muss nun unterhalb des Ringspiegels einer Schießscheibe angesetzt werden (man spricht hierbei von „aufsitzen lassen“ des Ringspiegels). Dabei soll das Korn gleichzeitig mittig unterhalb der Zehn auf der Schießscheibe angesetzt werden.
Das Luftpistolenschießen ist eine olympische Disziplin.
Waffenrechtlicher Hinweis (Deutschland)
In Deutschland sind Luftdruckwaffen bis zu einer Mündungsenergie von 7,5 Joule an Personen ab 18 Jahre frei verkäuflich (Erwerb), sofern sie den „F-im-Fünfeck“-Stempel tragen. Das geladene oder ungeladene Tragen von Luftdruckwaffen („Führen“) in der Öffentlichkeit ist untersagt. Hierfür wäre ein Waffenschein Voraussetzung, der jedoch für Luftdruckwaffen grundsätzlich nicht ausgestellt wird. Der Transport einer nicht schussbereiten und nicht zugriffsbereiten (verpackten) Waffe z.B. zu einem Schützenhaus oder anderen Schießsportstätten gilt als erlaubnisfreies Führen und ist statthaft, ebenso ist das Schießen auf privaten Grundstücken erlaubnisfrei. Beim Schießen mit Luftdruckwaffen muss gewährleistet sein, dass Geschosse einen befriedeten Bereich, also im Allgemeinen das Grundstück, nicht verlassen können (WaffG, §12 (Ausnahme von Erlaubnispflichten), Abs. (4), 1a)). Das Mindestalter für das Schießen mit Luftdruckwaffen im Schießsport beträgt in Deutschland 12 Jahre, mit Ausnahmegenehmigungen auch schon ab 10 Jahren.
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