- Luftdruckwaffe
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Druckluftwaffen sind Schusswaffen, überwiegend Luftpistolen und Luftgewehre, bei denen ein Geschoss mittels komprimierter kalter Gase, meist Luft oder Kohlendioxid (CO2), durch einen Lauf (Rohr) getrieben wird. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden diese Schusswaffen, technisch unkorrekt, oft als „Luftdruckwaffen“ bezeichnet.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Druckluftwaffen gibt es bereits seit dem 17. Jahrhundert. Die Entwicklung verlief parallel zu den Feuerwaffen. Zur Zeit der napoleonischen Kriege wurden Luftgewehre (damals als „Windbüchsen“ bezeichnet) unter anderem von Tiroler Freiheitskämpfern gegen französische und bayerische Besatzer mit Erfolg eingesetzt. Diese Waffen waren zum Teil mit Schnellade-Vorrichtungen ausgerüstet und - dank gezogener Läufe - sehr präzise. Derartige Luftgewehre (zum Beispiel des Systems „Girandoni“, entwickelt vom Tiroler Bartholomus Girandoni) waren auch als Jagdwaffen ernst zu nehmen, bis hin zur Jagd auf „Schalenwild“ (Paarhufer wie Reh, Gämse, oder auch Hirsch). Wegen ihres geringen Mündungsknalls waren diese Windbüchsen vor allem bei Wilderern und bei Guerilla-Kämpfern beliebt; ihr Besitz wurde deswegen zeitweise unter Strafe gestellt.
Verwendung
Luftgewehre und -pistolen werden heute in erster Linie als sehr teure und hochspezialisierte Sportgeräte (bis hin zu olympischen Wettbewerben) verwendet, sowie bei einfacheren Modellen zum gelegentlichen Freizeitschießen (unter anderem bei Schießbuden auf dem Jahrmarkt). Starke „Weitschussluftgewehre“ kommen unter anderem beim „Field Target“-Schießen zum Einsatz (Schießen auf Metallsilhouetten auf wechselnde Entfernungen, eine Schießsportdiziplin des BDS (Bund Deutscher Sportschützen). Der früher geläufige Einsatz zur Schädlingsbekämpfung in Haus und Hof (zum Beispiel auf Stare in Obstbäumen, Ratten etc.) ist aus Sicherheitsgründen und waffen- sowie tierschutzrechtlichen Erwägungen abzulehnen.
Softairwaffen sind entweder federdruckbetriebene oder gasbetriebene Druckluftwaffen zum Verschießen von Plastikkugeln bei dem taktischen Geländespiel Airsoft.
Paintballwaffen sind ebenfalls Druckluftwaffen, die entweder mit CO2 oder Pressluft betrieben werden und mit Lebensmittelfarbe gefüllte Gelatinekugeln verschießen.
Eine militärische Verwendung von Druckluftwaffen ist selten. So funktionierten die Kanonen des Kreuzers USS Vesuvius nach diesem Prinzip. Druckluft wird auch bei dem Torpedoausstoßrohr zum Ausstoß des Torpedos verwendet, danach erreicht der Torpedo sein Ziel mit eigenem Antrieb. Im ersten Weltkrieg wurde von Frankreich ein druckluftbetriebener Mörser verwendet. Im zweiten Weltkrieg hat Großbritannien den ebenfalls druckluftbetriebenen Holman Projector als eine Flugabwehrkanone eingeführt.
Technik
Bei Druckluftwaffen steht eine Luft- oder Kohlendioxidmengedie in einem Druckbehälter unter Druck und wird im Moment des Schusses durch Ventilbetätigung freigeben. Der „Rückstoß“ ist angesichts der sehr geringen Geschossgewichte und des relativ geringen Gasdrucks bei Druckluftwaffen vernachlässigbar.
Waffen, bei denen der Gebrauchsgasdruck erst bei der Schussabgabe aufgebaut wird, sind hingegen Federdruckwaffen, werden aber umgangssprachlich oft als Druckluftwaffen bezeichnet. Federdruckmodelle sind konstruktiv einfacher, dabei robust und leistungsstark. Sie haben allerdings den Nachteil eines recht starken Prellschlages beim Schuss. [1]
Als Geschosse für Luftgewehre und -pistolen kommen Rundkugeln, Federbolzen und Diabolo-Geschosse (ein tailliertes Hohlboden-Langgeschoss, das sich im Moment der Schussabgabe etwas aufweitet) in Betracht. Letztere sind heute allgemein üblich, da sie die größte Schusspräzision versprechen. Das weitest verbreitete Kaliber beträgt 4,5 mm (.177), daneben werden auch LG/LP in den Kalibern 5,6 mm (.22) und 6,35 mm (.25) hergestellt.
Waffenrecht
Druckluftwaffen unterliegen in Deutschland dem Waffengesetz (WaffG), das ihren Erwerb und Besitz beschränkt. Luftgewehre und -pistolen, bei denen die Bewegungsenergie des Geschosses, gemessen ca. ein Meter vor der Laufmündung, die so genannte „E0“ („E Null“), 7,5 Joule nicht überschreitet, dürfen ab 18 Jahren frei erworben und besessen werden. Das Schießen mit diesen LG/LP ist außer auf behördlich zugelassenen Schießständen auch auf umfriedeten Grundstücken erlaubt, wenn sichergestellt ist, dass die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können.
Das „Führen“ von Druckluftwaffen (das ist das „zugriffsbereite“ Bereithalten, beziehungsweise das Mitsichherumtragen einer geladenen oder ungeladenen Waffe außerhalb eines Grundstückes) wäre dagegen nur mit gültigem Waffenschein zulässig. Für Druckluftwaffen wird jedoch generell kein Waffenschein ausgestellt und somit ist dieses in jedem Fall untersagt. LG/LP, deren E0 7,5 Joule nicht überschreitet, werden mit einem besonderen Prüfzeichen („F im Fünfeck“) gekennzeichnet.
Liegt die Mündungsenergie dagegen über 7,5 Joule, so ist für Erwerb und Besitz nach dem Waffengesetz eine Erwerbsgenehmigung und eine Waffenbesitzkarte erforderlich. Mit derartigen Waffen darf - außer auf genehmigten Schießstätten - nur bei Vorliegen einer gesonderten „Schießerlaubnis“ geschossen werden.
Die Geschosse für Druckluftwaffen unterliegen keiner Erwerbsbeschränkung.
Auch bei einer Mündungsenergie von max. 7,5 Joule sind Verletzungen möglich. Auf geeignete, stabile Kugelfänge ist zu achten, Vorkehrungen gegen Gefährdungen durch Abpraller und „Querschläger“ sind erforderlich.
Siehe auch
Quellen
- ↑ Waffengesetz Anlage 1 Begriffsbestimmungen: http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/anlage_1_79.html
Weblinks
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